- 20.07.2009, 09:04:30
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Patientenanwalt begrüßt integrierte Bergsportversicherung
Brustbauer begrüßt Pilotprojekt Riesneralm - Bergbahnticket mit Bergungskostenversicherung und Service
Wien (OTS) - Erfreut zeigt sich der Wiener PatientInnenanwalt
Konrad Brustbauer, dass eine von der Wiener PatientInnenanwaltschaft
schon länger befürwortete Idee von der Wirtschaft aufgegriffen wurde.
Auf der Riesneralm sind Bergsportler - egal ob Sommergäste oder
Skitouristen - automatisch versichert, sobald sie die Lift- bzw.
Bergbahnkarte erstmals benützen, war am 16.7.2009 einer
OTS-Aussendung von Alpgarant zu entnehmen. Der von Brustbauer
mehrfach angeregte "Pisteneuro" ist damit in einem Bergsportgebiet
Realität geworden. Das Kostenrisiko für die Bergung nach einen Ski-
Berg- oder Wanderunfall - ein paar tausend Euro kann das schon
ausmachen - fällt damit weg. Und ein Servicepaket im Fall der Fälle
gibt es dazu.
Zwar gibt es viele TouristInnen, die eine Versicherung haben,
etwa über Kreditkarten oder über einen Sicherheitspass oder
Schutzbrief einer Autofahrerorganisation, aber immer wieder kommen
auch Wienerinnen und Wiener zum Patientenanwalt, die auf den
Bergungskosten "sitzen geblieben" sind. Aber nicht nur auf den
Kosten, die die Krankenkassen - wenn überhaupt - nur teilweise
übernehmen, sondern auch, weil viele Dinge rund um den Unfall von den
bettlägerigen Betroffenen nicht selbst erledigt werden konnten. "Wie
kommt man mit einem Liegegips, dem Snowboard, der Kletterausrüstung
und sonstigem Gepäck nach Hause? Wer organisiert das?", stellt
Brustbauer in den Raum. Das neuartige Produktkonzept SAFE-R (Safety
Area for extensive Rescue) bietet dafür eine Komplettlösung
einschließlich der Bergungskosten, auch per Helikopter.
Profitieren können laut Brustbauer alle Beteiligten: Eine große
Versicherungsgesellschaft, die bei einem Unfall die Bergungs- und
Transportkosten deckt und die Firma, die die Servicedienstleistungen
abwickelt. Aber auch das Bergbahnunternehmen und die Sportregion
können sich ein neues Qualitätskriterium im Tourismus auf die Fahnen
heften. Ganz besonders aber profitieren die betroffenen PatientInnen,
die sich wenigstens wegen der Kosten und der Organisation der
Heimreise keine Sorgen machen müssen.
Kleiner, aber wichtiger Schritt
Als zwar vorerst klein, aber sehr wichtig bezeichnet Brustbauer
diesen Schritt in wirtschaftliches Neuland: "Ich hoffe sehr, dass das
Projekt auch bei den BergsportlerInnen ankommt, denn ein kleiner
Versicherungsaufschlag auf die Liftkarte deckt hohe finanzielle
Risken ab. Wie das Pilotprojekt in der Praxis funktioniert bleibt
vorerst abzuwarten. Wichtig ist nun, dass auch weitere Regionen
erkennen, dass die Sicherheit auf den Bergen und Pisten ein
wesentliches Qualitätskriterium eines Bergsportgebietes ist. Dazu
gehört auch die Deckung des Kostenrisikos, das bisher die Sportler
allein getragen haben. "Es geht nicht an, dass man in der
Tourismuswirtschaft von Breitensportlern profitiert, die sich fit und
gesund halten wollen, sie aber letztlich mit dem Risiko, das mit fast
jedem Sport verbunden ist, allein lässt.", so Brustbauer.
Allgemeine Flugrettungsproblematik harrt jedoch weiterhin
einer Lösung
Ganz wo anders liegt die Problematik bei der allgemeinen
Flugrettung. Diese kommt ja nicht nur bei Freizeitunfällen auf den
Bergen zum Tragen, sondern unter Umständen auch bei Herzinfarkten,
Arbeitsunfällen usw. "Da ist leider ein Wildwuchs an Anbietern
entstanden und es hängt entweder vom Gebiet ab, wo der Einsatz
erfolgt oder sonst von Umständen, die vom Patienten nicht
beeinflussbar sind, welches Flugunternehmen den Einsatz übernimmt",
führt Brustbauer dazu aus. Je nach dem wird direkt mit der
Krankenkasse oder direkt mit dem Patienten verrechnet. Brustbauer hat
hier eine klare Präferenz zugunsten jener Flugrettungsdienste, die
direkt mit den Krankenkassen und sonstigen Versicherungen abrechnen.
Doch man müsse gerade diesen Unternehmen Rahmenbedingungen geben, die
sie auch überleben lassen. Denn auf diesem Sektor zahlt den Preis
einer freien Marktwirtschaft mit einer Vielzahl von
Flugrettungsanbietern meist nicht die solidarische gesetzliche
Krankenversicherung, sondern der einzelne Patient. "Der Patient kann
sich aber nicht aussuchen, welches Unternehmen anfliegt, was der
Einsatz kostet und ob direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird.
Dazu bedarf es möglichst einheitlicher Kriterien.", schließt
Brustbauer. (Schluss) neu
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Gerhard Neustifter Leiter der Stabsstelle Administration, Presse Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Telefon: 01 5871204-82991 Mobil: 0676 8118 82991 E-Mail: [email protected] www.patientenanwalt.wien.at/
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