• 15.07.2009, 13:55:50
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ÖJC prüft die Möglichkeit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Österreichischer Medienrat angerufen

Wien (OTS) - Immer öfter kommt es in Österreich zu Behinderungen
von Pressefotografen bei der Ausübung ihres Berufes. So wurden die
Fotografen von Nationalratspräsidenten des Plenums verwiesen, von
Polizisten am Tatort massiv behindert und einer erhielt sogar eine
Strafverfügung. "Langsam geht es bei uns in Österreich zu wie in
Kakanien", sagt der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs
(ÖJC), Fred Turnheim, in einer Aussendung am Mittwoch.

Der neueste Fall betrifft den Grazer Pressefotografen Fritz
Langmann, der sich ordnungsgemäß bei einem Polizeieinsatz mit dem
Presseausweis auswies, aber am Fotografieren behindert wurde und dann
sogar noch ein Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Graz wegen
"... als Fußgänger vorschriftswidrig auf der Fahrbahn verweilt,
obwohl beiderseitig der Fahrbahn Gehsteige vorhanden waren", erhielt.
Nach Angaben des betroffenen Pressefotografen hat er sich gar nicht
auf der Fahrbahn aufgehalten.

Herr Langmann hat heute den Österreichischen Medienrat angerufen.
Gleichzeitig hat der Österreichische Journalisten Club seine Anwälte
beauftragt, eine Klage gegen die Republik Österreich beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Verstoßes gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die Medien und
Pressefreiheit in Österreich, zu prüfen.

Rückfragehinweis:

Österreichischer Journalisten Club
   Blutgasse 3, 1010 Wien
   Tel: +43 1 9828555
   Fax: +43 1 982855550
   www.oejc.at
   mailto:office@oejc.at

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