• 15.07.2009, 10:00:02
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Berlakovich: Weg qualitätsorientierter Weinproduktion wird konsequent fortgesetzt

Weingesetz-Novelle geht heute in Begutachtung

Wien (OTS/AIZ) - Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
schickt heute, Mittwoch, die Novelle zum Weingesetz in Begutachtung.
Sie dient in erster Linie zur Umsetzung der neuen EU-Weinmarktordnung
und der darauf basierenden Verordnungen zu diesen Bereichen. Es
handelt sich dabei insbesondere um das Bezeichnungsrecht und die
Regelung önologischer Verfahren. "Mir geht es darum, dass unser Land
auch in Zukunft den Weg einer qualitätsorientierten Weinproduktion
gehen kann und dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Das wird
mit der Reform der Weinmarktordnung sichergestellt. Aus
österreichischer Sicht kann die Antwort auf die zukünftigen
Herausforderungen nur in einem Zusammenspiel des Einsatzes modernster
Technik und dem Bewahren einer traditionellen, vom Winzer und der
Natur geprägten Weinkultur bestehen", betont der Minister. Das
Begutachtungsverfahren endet am 19.08.

Mit dem neuen Gesetz soll sichergestellt werden, dass das
Hauptaugenmerk der österreichischen Weinwirtschaft weiterhin auf die
Steigerung der Produktqualität gerichtet bleibt. Dies wird
insbesondere dadurch erreicht, dass die hohen Anforderungen an Land-,
Qualitäts- und Prädikatswein weiterhin beibehalten werden und Wein
ohne nähere Herkunftsangabe, jedoch mit Rebsorten- und
Jahrgangsangabe ebenfalls strengeren Regeln als Wein ohne diese
Angaben unterworfen wird. Dadurch sollen die Preise für Qualitäts-
und Landwein stabil gehalten und eine entsprechende Wertschöpfung der
heimischen Weinwirtschaft durch diese Produkte gesichert werden,
erläutert der Minister.

Zweiter Teil der Weinmarktreform tritt ab August in Kraft

Mit der 2008 begonnenen Reform der Europäischen Weinmarktordnung
(WMO) konnte laut Berlakovich eine tragfähige Grundlage für die
erfolgreiche zukünftige Entwicklung des europäischen Weines gelegt
werden. Österreich hat aus den konkreten Maßnahmen und Möglichkeiten
der neuen WMO insbesondere drei Maßnahmenbereiche als
vielversprechend eingestuft und setzt diese um. Es geht dabei um die
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten, die Förderung von
Investitionen und die Umstellung und Umstrukturierung von Weingärten.
Anfang August 2009 tritt nun der lebensmittelrechtliche Teil der
Marktordnung in Kraft. Betroffen sind insbesondere die Bereiche
Bezeichnungsrecht und önologische Verfahren.

Änderungen im EU-Bezeichnungsrecht

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung einer neuen
Qualitätsstufe in Form eines Weines ohne nähere Herkunftsangabe als
"Österreich", jedoch mit der Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang.
Dieser Wein kann so wie Landwein vermarktet werden, weswegen das
Weingesetz für ihn auch ähnliche Voraussetzungen vorsieht. Zur
Unterscheidung von Wein ohne Rebsorten- und Jahrgangsangabe (früher:
Tafelwein) wird er verschiedenen Kriterien gerecht werden müssen (z.
B. in Aussehen, Geruch und Geschmack fehlerfrei zu sein usw.).

Österreich will Weintradition fortführen

Im Rahmen der neuen Weinmarktordnung wird das
Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtes auch
für den Wein übernommen. Dieses unterscheidet zwischen Weinen mit
beziehungsweise ohne geschützter Herkunftsbezeichnung. Der
Begutachtungsentwurf zum Weingesetz sieht jedoch vor, dass nicht die
EU-üblichen Verkehrsbezeichnungen "Wein mit geschützter geografischer
Angabe" oder "Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung" zu verwenden
sind, sondern die traditionellen Begriffe "Landwein" (für Wein
g.g.A.) und "Qualitätswein" (für Wein g.U.) beibehalten werden
können. Damit könne die erfolgreiche österreichische Weintradition
fortgeführt und den Konsumenten Sicherheit beim Einkauf gegeben
werden, so Berlakovich. Der bisherige Begriff "Tafelwein" soll
entfallen und auch in Österreich durch den Begriff "Wein" ersetzt
werden. Aufgrund einer Übergangsbestimmung der Kommissions-Verordnung
zum Bezeichnungsrecht können Weine, die bis zum 31.12.2010 gemäß den
alten Bezeichnungsvorschriften vermarktet oder etikettiert worden
sind, weiterverkauft werden.

Qualitätswein nicht mehr ausschließlich in Glasflaschen vermarktet

In Hinblick auf die önologischen Verfahren enthält das novellierte
Weingesetz eine Umsetzung der vom EU-Weinrecht vorgegebenen
Neuerungen bei der Aufbesserung und der Süßung. Es geht in erster
Linie um die Einführung neuer Grenzwerte und die Vereinfachung der
Vorschriften. Weiters wird auch vom Gebot abgegangen, Qualitätswein
ausschließlich in Glasflaschen in Verkehr zu bringen. Zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit kann er in Zukunft auch in Tetrapack oder
bag-in-boxes abgefüllt werden.

Stärkung der Weinkontrolle

Das neue Weingesetz sieht weiters die Übertragung der
Zuständigkeit zur Führung des Weinbaukatasters von den Ländern
(Bezirkshauptmannschaften) auf den Bund (Bundeskellereiinspektion)
vor. Dies soll zu einer einheitlichen Handhabung des Katasters
führen, und die beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft eingerichtete Datenbank vervollständigen.

Einen weiteren Eckpfeiler des Gesetzes stellt die Stärkung der
Weinkontrolle dar. Durch den Zugang der Bundeskellerei zu den
Katasterdaten, durch die verpflichtende zusätzliche Rückstellprobe
für den Antragsteller bei der Prüfnummern-Einreichung, aber auch
durch die Einführung der Parteistellung für die
Bundeskellereiinspektion in Verwaltungsstrafverfahren werden weitere
Voraussetzungen zur Gewährleistung einer effizienten Weinkontrolle
und damit auch zur Stärkung des Sektors geschaffen.

"Insgesamt sollen mit dem neuen Gesetz auch Rechtssicherheit und
faire Wettbewerbsbedingungen für die Weinwirtschaft sowie der Schutz
von Konsumenten erreicht werden. Dies erfolgt durch Bestimmungen im
internationalen Kontext, es soll aber auch die Beibehaltung der
Typizität österreichischer Weine gewährleistet werden", erläutert der
Minister.

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten wird forciert

Was die bereits seit 2008 in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der
reformierten EU-Weinmarktordnung betrifft, so verweist Berlakovich
vor allem auf die für Österreich sehr wichtige Absatzförderung auf
Drittlandsmärkten. Besonders die USA und das Nachbarland Schweiz sind
zu bedeutenden Abnehmern geworden. Die Österreichische Weinmarketing
(ÖWM) hat bereits in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich für die
Branche auf Drittlandsmärkten gearbeitet und soll künftig mehr
finanzielle Möglichkeiten dafür erhalten. Die zusätzlichen Mittel für
die Absatzförderung sind am Beginn insgesamt mit EUR 1 Mio.
veranschlagt, steigen innerhalb von fünf Jahren auf EUR 2 Mio. an und
bleiben dann auf diesem Niveau.

Bei der Investitionsförderung besteht ebenfalls die Möglichkeit,
Maßnahmen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung zu unterstützen.
Schwerpunkte werden vor allem bei der Kellertechnik gesetzt, wobei es
um Rotweinbereitung, Gärsteuerung, Klärungs- und Filtertechnik, aber
auch um Flaschenabfülllinien und Etikettiertechnik geht. Der
Fördersatz für diese Maßnahmen beträgt maximal 40%. Das Budget wird
am Anfang rund EUR 2 Mio. jährlich betragen, dann auf fast EUR 7 Mio.
ansteigen und auf diesem Niveau bleiben.

Umstrukturierung der Weingärten läuft erfolgreich

Die Umstrukturierung der Weingärten läuft in Österreich bereits
seit 2000 sehr erfolgreich, etwa 10.000 ha wurden bereits erneuert,
darüber hinaus wurden Bewässerungsanlagen gebaut, Terrassen renoviert
und Wildschutzzäune errichtet. "Diese Erfolgsstory wollen wir im
Rahmen der Weinmarktreform fortsetzen, die Fördersätze deutlich
erhöhen und auch eine neue Maßnahme einführen - nämlich den Schutz
vor Vogelfraß und Hagel durch Einnetzen der Rebzeilen", informiert
Berlakovich. Für die Umstellungsmaßnahmen sind jährlich rund EUR 5
Mio. vorgesehen.
(Schluss) kam

Rückfragehinweis:
aiz.info - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst,
Tel.: 01/533 18 43 , Fax: 01/535 04 38,
Web: aiz.info, mailto: [email protected]

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