• 07.07.2009, 13:25:41
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SWV NÖ-Riedl: Benachteiligung der Lokale in Einkaufszentren bei Rauchverbot beenden!

"Auch für diese Betriebe müssen Übergangsfristen und Ausnahmebestimmungen gelten!"

St. Pölten (OTS) - Die Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren
sollen puncto Nichtraucherschutz mit anderen Gaststätten
gleichgestellt werden. Diese Forderung erhebt der Vizepräsident und
Spartenvorsitzende des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes
Niederösterreich (SWV NÖ) im Tourismus, Komm.-Rat Ernst Riedl.
"Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene absolute Rauchverbot in
Lokalen innerhalb von Einkaufszentren ist für viele Cafes,
Restaurants, Bars und Freizeitbetriebe existenzgefährdend. Auch für
diese Unternehmen müssen jene Übergangsfristen und
Ausnahmebestimmungen gelten, wie sie für die anderen Gaststätten
festgelegt wurden."

"Das Rauchverbot hat bei vielen Gastronomiebetrieben in
Shoppingcentern zu einem starken Rückgang der Gäste und einem
drastischen Umsatzeinbruch von bis zu einem Drittel und mehr geführt.
Dadurch sind nicht nur zahlreiche Unternehmen gefährdet, sondern auch
viele Arbeitsplätze."
Riedl fordert, dass diese Lokale unter den gleichen Bedingungen
arbeiten dürfen wie die anderen Gaststätten, "weil die derzeitige
Situation einen eklatanten Wettbewerbsnachteil darstellt."

Gemäß der letzten Novelle zum Tabakgesetz können kleine Gaststätten
unter 50 Quadratmeter selbst entscheiden, ob Rauchen erlaubt ist oder
nicht. In Lokalen zwischen 50 und 80 Quadratmeter, die nur aus einem
Raum bestehen, gibt es ebenfalls Wahlfreiheit, wenn eine räumliche
Trennung nicht vorgenommen werden kann. Ist hier dagegen eine
Raumteilung möglich, konnte zur Durchführung baulicher Maßnahmen eine
Friststreckung bis Mitte 2010 beantragt werden. Nicht zur Anwendung
kommen diese Bestimmungen jedoch in Shoppingcentern.

"Diese Übergangsfrist und diese Ausnahmeregelungen müssen für alle
Gastronomie- und Freizeitbetriebe gelten, also auch für jene in
Einkaufszentren", so Riedl, der ein weiteres Argument für eine
Gleichstellung anführt: "Man sollte berücksichtigen, dass gerade in
Shoppingcentern moderne und leistungsfähige Lüftungsanlagen vorhanden
sind. Auch aus diesem Grund ist ein absolutes Rauchverbot in den hier
angesiedelten Lokalen nicht angebracht."

Er verweist auf den § 13 des Tabakgesetzes, demzufolge in
öffentlichen Einrichtungen, die über eine ausreichende Anzahl an
Räumlichkeiten verfügen, in gekennzeichneten Räumen das Rauchen
gestattet ist, wenn der Rauch nicht in die Bereiche mit Rauchverbot
dringt.
"Diesen Auflagen kann mit modernen Lüftungsanlagen entsprochen
werden", ist der Vizepräsident des Wirtschaftsverbandes NÖ überzeugt.

Rückfragehinweis:
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband NÖ
Niederösterreich-Ring 1a
3100 St. Pölten
Tel: 02742/2255-444
[email protected]

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