• 24.06.2009, 12:43:42
  • /
  • OTS0213 OTW0213

BZÖ-Strutz: Antikorruptionsgesetz darf in der vorliegenden Form nicht beschlossen werden!

Wien (OTS) - Heftige Kritik an der von Rot und Schwarz geplanten
Novelle des Antikorruptionsgesetzes übte heute BZÖ-Generalsekretär
Abg.. Dr. Martin Strutz im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit BZÖ-Generalsekretär Abg. Stefan Petzner. "Der ehemalige
Rechungshofpräsident Franz Fiedler spricht von einer Anleitung zu
Korruption, auch die leitenden Staatsanwälte und
Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisieren die Pläne. Trotzdem
will die Regierung ein entschärftes Antikorruptionsgesetz
beschließen."

SPÖ und ÖVP würden versuchen, in einer verkürzten vierzehntägigen
Begutachtungsfrist eine Regelung durchzupeitschen, die Politikern,
hohen Amtsträgern und Managern in staatsnahen Betrieben eine Reihe an
Schlupflöchern gewähre. Außerdem werde die unübliche Vorgangweise
gewählt und von roten und schwarzen Abgeordneten ein Initiativantrag
eingebracht. "Es ist europaweit einmalig, dass durch
Ausnahmeregelungen Politiker und hohe Entscheidungsträger der
Beamtenschaft nicht von Antikorruptionsbestimmungen betroffen sind",
betont Strutz.

Das BZÖ werde im Parlament alle Möglichkeiten ausschöpfen, dass diese
rot-schwarze Regelung nicht so kommen wird wie geplant. "Wir fordern,
dass die Kritik der Experten und des BZÖ ernst genommen wird. Dieser
vorliegende Entwurf soll bis zum Herbst überarbeitet werden und
danach ein Gesetzesentwurf, der den europäischen Normen entspricht,
beschlossen werden", so der BZÖ-Generalsekretär.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel