- 18.06.2009, 11:50:37
- /
- OTS0150 OTW0150
Die ÖH Medizin Innsbruck setzt auf Altbewährtes
In der konstituierenden Sitzung wurde Konstantin Preindl als Vorsitzender im Amt bestätigt Innsbruck (OTS) - Am Donnerstag wurde in der konstituierenden Sitzung der Universitätsvertretung an der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) eine neue alte Exekutive gewählt bzw. bestätigt. Die Aktionsgemeinschaft Medizin (AG MED) einigte sich auf ein Dreierteam, welches nur zu einem Drittel neu ist. Zum Vorsitzenden wurde Konstantin Preindl (AG) gewählt, welcher bereits seit Ende Jänner der ÖH als Vorsitzender angehört. Ebenfalls im Amt bestätigt wurde Tilman Hickethier (AG) als 1. Stellvertreter und neu hinzu gewählt wurde Ursula Neubauer (AG), welche als 2. Stellvertreterin das Team nun komplett macht. "Wir befinden uns in der glücklichen Lage, das gesamte Team der Universitätsvertretung aus einer Fraktion zu stellen und können so ganz ohne interne politische Machtkämpfe konstruktiv für die Studierenden arbeiten", meint der Vorsitzende Konstantin Preindl. "Dass wir auch eine große Verantwortung gegenüber den Studierenden haben, eben weil wir so eindeutig gewählt wurden, darf nicht vergessen werden", ergänzt Tilman Hickethier. "Wir werden weiterhin an einer Verbesserung des Studiums an unserer Universität arbeiten und eine starke Studierendenvertretung für unsere Kolleginnen und Kollegen darstellen", fügt Ursula Neubauer abschließend hinzu. Die Aktionsgemeinschaft hatte sich bei den ÖH Wahlen im Mai mit fast 90% der Stimmen ganz klar von den anderen wahlwerbenden Gruppen an der MUI absetzen können und stellt so auch in der 4. Legislaturperiode seit der Autonomie der Universität das Vorsitzendenteam der ÖH. Rückfragehinweis: Österreichische HochschülerInnenschaft a.d. MUI Konstantin Preindl, Vorsitzender Vorsitzender Mobil: 0699 19017504 *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0150 2009-06-18/11:50 181150 Jun 09

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF






