• 10.06.2009, 11:56:35
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Wer die Rechte von Kindern ernst nimmt, muss für sie Geld und Ressourcen zur Verfügung stellen.

Wien (OTS) - Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs)
Österreichs nehmen die besorgniserregenden aktuellen Entwicklungen in
der Jugendwohlfahrt zum Anlass, darauf hinzuweisen: "Wer die
Bedürfnisse und Rechte von Kindern ernst nimmt, muss Geld und
Ressourcen zur Verfügung stellen."

In den letzten Wochen stand die Jugendwohlfahrt aufgrund des
tragischen Falles "Luca" im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Diesbezüglich möchten die KIJAs auf einen generellen Missstand
hinweisen: Die immer größer werdende Schere zwischen der Zunahme an
"Problemfamilien" und den abnehmenden bzw. unzureichenden personellen
und finanziellen Ressourcen für eine adäquate Hilfestellung für
Kinder, Jugendliche und deren Familien, vor allem in der
Jugendwohlfahrt. U. a. durch das Einfrieren der Budgetmittel und
einen chronischen Personalmangel kann hier die steigende Zahl an
benachteiligten Kindern und Jugendlichen nicht mehr ausreichend
unterstützt werden.

MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt klagen, nur mehr absolute
Krisenfälle in einem fachlich nicht zu vertretenden Mindestausmaß
"betreuen" zu können, weniger akute Fälle, Präventionsangebote und
die notwendige Vernetzungsarbeit bleiben dabei auf der Strecke.
VertreterInnen des psychosozialen Netzes schätzen die Situation
unisono dramatisch ein und gelangen an die Grenzen ihrer Kapazitäten.
Kinder und Jugendliche haben aber, laut UN-Kinderrechtskonvention,
das Recht auf Gesundheit, auf gesicherte Existenz, auf Bildung, auf
Schutz vor Gewalt, ... doch diese Rechte werden immer weniger
beachtet. Unter Hinweis auf die einschneidenden gesellschaftlichen
Veränderungen (prekäre Arbeitsverhältnisse, Armutsgefährdung)
fordern die KIJAs daher einen grundlegenden gesetzlichen Wandel im
System der Jugendwohlfahrt, u. a. durch:

- Weiterentwicklung der Qualität in der Jugendwohlfahrt
- Österreichweit einheitliche fachliche Standards für
Personalschlüssel, Abläufe, Unterstützungsmaßnahmen etc.
- Rechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Die Verzögerung der Reform Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz
vorgesehen hat für die Betroffenen fatale Folgen, denn Hilferufe
müssen rechtzeitig gehört, verstanden und beantwortet werden können.
Dafür braucht es eine handlungsfähige Jugendwohlfahrt mit engagierten
SozialarbeiterInnen, deren Beschäftigungbedingungen alle fachlichen
Standards erfüllen und den erforderlichen Raum für Reflexion und
Supervisionen zulassen.

Als KIJAs appellieren wir dringend an die politisch
Verantwortlichen Österreichs, weitere Gefährdungen umgehend zu
minimieren.

Für die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs
Dr. Andrea Holz-Dahrenstaedt (Salzburg) &
Mag. Christian Theiss (Steiermark)

Rückfragehinweis:
die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs - www.kija.at
c/o kija Salzburg, Friedensstraße 11, 5020 Salzburg
Tel.: 43/662-439559, mailto:[email protected]

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