- 29.05.2009, 08:34:37
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Tiroler Agrarlandesrat erteilt rechtswidrige Weisung
Weiter Weisung belastet Landesrat Steixner
Innbruck (OTS) - Noch im Dezember beteuerte Anton Steixner, keine
inhaltlichen Weisungen in Sachen Agrar gegeben zu haben. Ein weiterer
"Auftrag" beweist aber nun das Gegenteil und zeigt: Steixner hat die
Öffentlichkeit und den Landtag belogen, berichtet ECHO am Freitag in
seiner aktuellen Ausgabe. Seine politische Karriere ist damit in
Frage gestellt, denn die Polit-Bombe könnte größer nicht sein:
Während das Protokoll der Landtagssitzung, in der vergangenen
Dezember über den Misstrauensantrag gegen Anton Steixner abgestimmt
wurde, seit kurzem im Internet zu lesen ist, wurden neue Unterlagen
publik, die Steixners Aussagen von damals zuwider laufen. Er habe
sicher seine Schwächen, was er aber nicht sei, sei ein Lügner, sagte
Steixner damals. Ausschlaggebend für diesen Sager waren angebliche
finanzielle Zusagen des ÖVP-Landesrats an die Gemeinde Wenns, die im
Gegenzug auf einen Anwalt bei den Verhandlungen mit der
Agrargemeinschaft verzichten sollte. Der Misstrauensantrag wurde
aufgrund der nicht geheimen Abstimmung abgeschmettert, kurz darauf
erschien in der Tiroler Tageszeitung ein Schreiben, das eine
eindeutige Weisung an die Agrarbehörde darstellt. Hatte Steixner bei
einer Pressekonferenz zuvor noch davon gesprochen, keine Weisungen in
Agrarfragen erteilt zu haben, nutzte er die Gunst der Stunde und
erklärte die Weisung in Bezug auf den Miederer Bescheid, der zu
Ungunsten der Agrargemeinschaft gefällt wurde,als normalen Vorgang im
Landhaus. Außerdem erklärte Steixner am 18.Dezember 2008, er habe ja
keine inhaltliche Weisung erteilt, was aber den Schluss nahe legte,
inhaltliche Weisungen wären auch für Steixner kaum vertretbar.
Nun taucht aber erstmals ein Dokument auf, das ein völlig anderes
Bild von der Vorgehensweise Steixners zeichnet:In einem Schreiben an
die Agrarbehörde, in dem es um den Erwerb eines agrarischen
Anteilsrechtes geht, spricht der ÖVP-Landesrat davon, dass es ihm ein
Anliegen sei, die Sache endgültig erledigt zu sehen. So erteilte er
den Auftrag, den Erwerb des Anteils zu genehmigen und das obwohl in
diesem Fall das Tiroler Flurverfassungsgesetz, laut § 38, einen
solchen Erwerb untersagte. Vor diesem Hintergrund erscheint nun auch
die von Steixner als "normal" bezeichnete Weisung vom November 2006
in neuem Licht, die mittlerweile auch ÖVP-intern zu massiver Kritik
geführt hat. So erkennt auch der zum inneren ÖVP-Kreis zählende
renommierte Jurist und langjährige Landesjägermeister Rudolf Wieser
eine problematische Außenwirkung, wenn "Steixner jegliche
Einflussnahme bestreitet, aber einem nicht folgsamen Beamten die
Weisung, allfällige Bescheide vor Abfertigung mit ihm persönlich zu
besprechen, erteilt".
Rückfragehinweis:
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