• 07.05.2009, 17:54:50
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  • OTS0322 OTW0322

Ärztliche Schweigepflicht der SchulärztInnen bleibt unangetastet

Wien (OTS) - Die Ärztekammer für Wien und der Gesundheitsdienst
der Stadt Wien (MA 15) haben sich darauf verständigt, zukünftig nach
einer gemeinsamen und einheitlichen Richtlinie hinsichtlich der
Erhebung von Gesundheitsdaten durch Schulärztinnen und Schulärzte
vorzugehen. Daher wurden die von der MA 15 begonnenen Vorbereitungen
gestoppt. Die von den Schulärztinnen und Schulärzten laufend
erhobenen Gesundheitsdaten wurden bislang keiner statistischen
Auswertung zugeführt.

Ärztekammer und Gesundheitsdienst betonen, dass die Erhebung der
Schulgesundheitsdaten von großer Bedeutung ist. Selbstverständlich
unterliegen die schulärztlichen Daten dabei der ärztlichen
Verschwiegenheitspflicht und werden nur in anonymisierter Form für
Auswertungen verwendet. (Schluss) sr/kp

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
   www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
   Susanne Rother
   Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien
   Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
   Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, 1. Stock, CB 18.111
   A-1030 Wien
   Telefon (+43 1) 40 00-852 40
   Handy 0676 - 811 88 52 40
   Fax 40 00-99-876 13
   E-Mail: [email protected]
   www.wien.gv.at/ma15/index.htm
   
   Ärztekammer für Wien - Pressestelle
   Mag. Kristin Posch
   Telefon (+43 1) 515 01-12 23
   Handy 0664 - 810 96 92
   Fax 51 501-1289
   E-Mail: [email protected]
   www.aekwien.at

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