• 29.04.2009, 09:30:00
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Parlamentarische Bürgerinitiative: Tierschutz in die Verfassung

Wien (OTS) - Der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
hat eine Parlamentarische Bürgerinitiative zur Verankerung des
Tierschutzes in der Verfassung initiiert und zur Behandlung an das
Parlament weitergeleitet. Damit soll endlich die letzte wesentliche
Forderung des vor 13 Jahren durchgeführten Tierschutz-Volksbegehrens
politisch umgesetzt werden. Denn solange der Schutz des Lebens und
des Wohlbefindens der Tiere nicht verfassungsrechtlich geschützt ist,
solange steht der Schutz der Tiere auf unsicheren Beinen und ist
letztendlich nicht gewährleistet.

Mit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes am 1.1.2005 sind
die Forderungen des 1996 erfolgreich durchgeführten
Tierschutz-Volksbegehrens nach einem bundeseinheitlichen
Tierschutzgesetz, einer Tieranwaltschaft und der Förderung des
Tierschutzes umgesetzt worden. Doch eine weitere wesentliche
Forderung - Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung
aufzunehmen - wurde bislang nicht realisiert.

"Bei Kollisionen des Tierschutzes mit verfassungsrechtlich
geschützten Werten wie etwa der Freiheit der Religionsausübung, der
Freiheit der Wissenschaft oder der Freiheit der Kunst ist derzeit
keine Güterabwägung möglich, weshalb die Tiere stets das Nachsehen
haben", erläutert Gerda Matias, Präsidentin des IBT und Initiatorin
des Tierschutz-Volksbegehrens, die Notwendigkeit, dem Tierschutz
endlich Verfassungsrang zuzuerkennen.

So kann etwa aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage das
betäubungslose Schächten wegen der verfassungsrechtlich geschützten
Freiheit der (islamischen) Religionsausübung nicht verboten und somit
auch von keiner Behörde wirksam untersagt werden.
Ähnlich verhält es sich bei umstrittenen Tierversuchen: Die
behördliche Entscheidung, ein Experiment an Affen nicht zu
genehmigen, kann unter Berufung auf die verfassungsrechtlich
verankerte Freiheit der Wissenschaft höchstwahrscheinlich erfolgreich
angefochten werden.

Selbst dem Quälen und sogar Töten von Tieren im Rahmen von
Kunstaktionen kann kein wirksamer Riegel vorgeschoben werden, solange
nur die Freiheit der Kunst, aber nicht das Leben und Wohlbefinden von
Tieren verfassungsrechtlich geschützt wird.
Erst mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes wird
eine gleichwertige rechtliche Ausgangssituation bei der Abwägung
unterschiedlicher Interessen bei Rechtsstreitigkeiten oder
Genehmigungsverfahren geschaffen.

Die Parlamentarische Bürgerinitiative wird gemäß der
Geschäftsordnung des Parlaments zunächst dem Ausschuss für Petitionen
und Bürgerinitiativen weitergeleitet und von diesem aller Voraussicht
nach dem zuständigen Verfassungsausschuss zur Weiterbehandlung
zugewiesen werden.

Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.tierversuchsgegner.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TVG

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