- 16.04.2009, 09:13:53
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- OTS0049 OTW0049
Vorratsdatenspeicherung: Bures will maximal sechs Monate Speicherdauer
"Größtmöglicher Schutz persönlicher Daten"
Wien (BMVIT) - Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens
der EU-Kommission gegen Österreich kommt nicht unerwartet. Aus Sicht
des BMVIT ist die Vorratsdatenspeicherung, mit ihren gravierenden
Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre, aber viel
zu sensibel, um hier eine Regelung übers Knie zu brechen. So wird am
Zeitplan festgehalten, dass zunächst vom Boltzmann-Institut für
Menschenrechte bis zum September ein Entwurf ausgearbeitet wird, der
höchsten datenschutzrechtlichen Standards entspricht; mit einer
Umsetzung der EU-Richtlinie ist in der ersten Jahreshälfte 2010 zu
rechnen. ****
Infrastrukturministerin Doris Bures hat nach dem Urteil des EuGH
vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der
Richtlinie bestätigt wurde, das Boltzmann-Institut für Menschenrechte
beauftragt, für die telekommunikationsrechtlichen Belange einen
Entwurf zu erarbeiten. Dem BMVIT geht es dabei um eine
"Mindestumsetzung", was die Speicherdauer betrifft, und um die
größtmögliche Wahrung der datenschutzrechtlichen und
rechtsstaatlichen Standards. Die Experten des Boltzmann-Instituts
arbeiten bereits daran, der Entwurf wird voraussichtlich im September
vorliegen. Mit der Umsetzung ist in der ersten Jahreshälfte 2010 zu
rechnen.
Infrastrukturministerin Doris Bures bekräftigt, dass im Umgang mit
personenbezogenen Daten größte Sorgfalt geboten sei. "Da es sich um
eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne dass es
Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt und damit jeder
Einzelne betroffen ist, ist es mir besonders wichtig, dass wir hier
eine Regelung finden, die den größtmöglichen Schutz persönlicher
Daten sicherstellt." (Schluss)
Rückfragehinweis:
Susanna Enk, Pressesprecherin
Telefon: +43 (0) 1 711 6265-8121
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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