• 09.04.2009, 11:20:40
  • /
  • OTS0104 OTW0104

NÖ: Medizinische Nahversorgung in Gefahr

Mittelfristig stehen 100 Hausapotheken vor dem Aus

Wien (OTS) - Die NÖ Ärztekammer schlägt Alarm: Nach einer internen
Erhebung sind mehr als 100 Hausapothekenstandorte in Niederösterreich
aufgrund der aktuellen Gesetzeslage akut gefährdet. Hauptgrund ist
eine Änderung des Apothekengesetzes vor einigen Jahren, wonach bei
Übernahmen von Landpraxen der Mindestabstand zur nächsten
öffentlichen Apotheke für die Neubewilligung der Hausapotheke sechs
Kilometer betragen muss.
"Wenn die Hausapotheke einmal weg ist, kann das einen kompletten
Wegfall der ärztlichen Versorgung zur Folge haben", warnt
Ärztekammerpräsident Dr. Christoph Reisner. "In entlegenen
Landregionen ist die Bevölkerungsdichte nämlich so gering, dass sich
die Übernahme einer Landpraxis ohne Hausapotheke wirtschaftlich oft
nicht rechnet und sich daher kein Nachfolger finden wird."

Gesetz im Sinne der wohnortnahen Versorgung ändern

Die NÖ Ärztekammer fordert nun die zuständigen Gremien zur
Reparatur des Gesetzes im Sinne der wohnortnahen Versorgung auf.
"Wenn keine Korrektur erfolgt, werden zahlreiche Landstriche in
Niederösterreich mittelfristig ohne Hausärzte dastehen. Das wäre
speziell für Familien mit Kindern und für die älteren Mitbürgerinnen
und Mitbürger fatal", so der Medikamentenreferent der Ärztekammer,
Dr. Wolfgang Geppert. "Mehrere Bürgerinitiativen an schon jetzt
betroffenen Standorten machen ihrem Unmut bereits Luft. Eine
anstehende Pensionierungswelle bei den Ärztinnen und Ärzten in den
kommenden Jahren wird die Situation zusätzlich verschärfen."
Aus Sicht der Ärztekammer stellt die Institution Hausapotheke in
ländlichen Regionen die beste und zugleich preiswerteste Form der
Abgabe von Medikamenten dar. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass
nach Schließen von Hausapotheken ein unerträglicher Mehraufwand für
die Bevölkerung entsteht, ohne dass sich die Versorgungssituation
verbessert. "Bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf der Apotheker
ohnehin nur exakt das ausgeben, was der Arzt verordnet hat. Daher
erübrigt sich die Argumentation eines größeren Sortiments in
öffentlichen Apotheken." Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben
ist eine eigenmächtige Abänderung einer Rezeptur und somit die Abgabe
eines anderen als des durch die Ärztin/den Arzt verschriebenen
Medikaments in einer öffentlichen Apotheke nicht gestattet.

Eine sozialpolitische "Zeitbombe"

Nach Ansicht von Hausapothekenreferent Dr. Gerhard Imb sitzt man
in weiten Teilen Niederösterreichs auf einer sozialpolitischen
"Zeitbombe": "Wer soll sich um die immer größer werdende Anzahl der
Seniorinnen und Senioren aus medizinischer Sicht kümmern, wenn
Ordinationen in ganzen Regionen nicht mehr besetzt werden können?" Er
hat auch kein Verständnis für Kritiker, die den Ärztinnen und Ärzten
auch in dieser Angelegenheit nachsagen, es würde wieder einmal nur
ums Geld gehen. "Ordinationen sind Wirtschaftsbetriebe, die erst
einmal die Kosten abdecken müssen und dann auch die Lebensgrundlage
für die dort beschäftigten Personen erwirtschaftet werden müssen.
Wenn das ohne Hausapotheke nicht mehr erfüllt werden kann, dann wird
man eben keine Nachfolger mehr finden können."

Für Präsident Dr. Reisner besteht jedenfalls dringender
Korrekturbedarf des Gesetzes, welches an den Bedürfnissen der
Bevölkerung sowie am Kosten-/Nutzenverhältnis vorbei geht: "Wenn
dieses Gesetz nicht repariert wird, darf man sich nicht wundern, wenn
der ländliche Bereich in Niederösterreich abseits der
Tourismusgebiete mittelfristig zur Gänze ausstirbt."

Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Niederösterreich, Michael Dihlmann, Pressesprecher
Tel.: 0664/144 98 94, E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AEN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel