- 09.04.2009, 10:00:00
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KfV fordert Radhelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre
29.100 Radfahrer verletzen sich jährlich, etwa ein Fünftel davon zieht sich Kopfverletzungen zu. Bei Kindern beträgt der Anteil der Kopfverletzungen sogar ein Drittel.
Wien (OTS) - Radfahren zählt nicht nur zu den beliebtesten
Freizeitaktivitäten, sondern ist nach Schifahren und Fußballspielen
jene Sportart mit den meisten Unfällen: Rund 29.100 Radfahrer
verletzen sich jährlich beim Fahrradfahren so schwer, dass sie im
Spital behandelt werden mussten. Jeder fünfte Verletzte (18%) zieht
sich dabei Blessuren am Kopf zu. Besonders gefährdet sind Kinder
unter 15 Jahren - in dieser Altersgruppe beträgt der Anteil der
Kopfverletzungen rund ein Drittel (30%). "Aufgrund ihrer schwächeren
Muskulatur und ihrer kindlichen Körperproportionen ist bei Kindern
die Gefahr einer Kopfverletzung größer als bei Erwachsenen. Kinder
bis 14 Jahre sollten daher immer mit Helm aufs Rad", sagt Dr. Anton
Dunzendorfer, Leiter des Bereichs Heim, Freizeit & Sport im
Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Das KfV empfiehlt eine
Radhelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre, die sicherstellt, dass die
Jüngsten geschützt sind. Aber auch Erwachsene sollten mit gutem
Beispiel vorangehen und egal ob auf dem Weg in die Arbeit oder in der
Freizeit ihren Kopf eigenverantwortlich schützen, wenn sie sich aufs
Rad schwingen.
Risiko einer Gehirnerschütterung ohne Helm um die Hälfte höher
Eine typische Kopfverletzung beim Radfahren ist die
Gehirnerschütterung nach einem Aufprall, Schlag oder Sturz auf den
Kopf. Je nach Schwere des Sturzes kann es auch zu einem
Schädel-Hirn-Trauma oder gar tödlichen Unfällen kommen. "Derartige
Verletzungen können durch das Tragen eines Helms deutlich reduziert
werden. Die KfV-Freizeitunfallstatistik zeigt: Bei Radfahrern, die
ohne Helm unterwegs sind, ist die Wahrscheinlichkeit eine
Gehirnerschütterung zu erleiden um die Hälfte größer als bei
Radfahrern, die ihren Kopf mit einem Helm schützen", weiß
Dunzendorfer.
Worauf achten beim Helmkauf?
Alle Radhelme im österreichischen Sportartikelhandel entsprechen der
ÖNORM EN 1078 - auch preisgünstige Modelle bieten ausreichenden
Schutz. Der Unterschied zu teureren Modellen liegt vor allem im
Tragekomfort, dem Design und der Funktionalität, beispielsweise bei
sogenannten Kombi-Helmen, die für mehrere Sportarten benutzt werden
können. Wichtig ist aber, dass der Helm gut sitzt. Nur wenn der Helm
optimal an die individuelle Kopfform angepasst ist, schützt er
richtig. Ideal sind Helme, die man auch im Bereich des Hinterkopfs
verstellen kann. Ausreichend Luftschlitze verhindern einen Wärmestau.
Kinder sollten beim Radhelmkauf mitentscheiden dürfen. Denn nur wenn
der Helm gefällt, wird er auch gerne getragen.
Rückfragehinweis:
Bakk.phil. Elisabeth Gerstendorfer Kuratorium für Verkehrssicherheit Marketing & Kommunikation Tel.: 05 77 0 77-1906 E-Mail: [email protected] www.kfv.at
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