• 08.04.2009, 09:30:00
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Trautes Heim - Unglück allein

Allianz empfiehlt Häuslbauern Risiko-Absicherung gegen höhere Gewalt

Wien (OTS) - "My home is my Schlamassel" - zu dieser Erkenntnis
gelangte nicht nur der idealistische Häuslbauer Herbert Krcal alias
Roland Düringer in "Hinterholz 8". Auch auf die echten Bauherren
lauern zahlreiche Risiken, gegen die sie sich unbedingt absichern
sollten.

Bauwesenversicherung - oft vergessener Rettungsanker

Fix und fertig steht der Keller endlich da, für die Familie sind
die Baustellenbesuche am Wochenende erfreuliche Pflichttermine. Doch
diesmal treibt es den Bauherren die Tränen in die Augen: Der Keller
steht unter Wasser, mittendrin die Baumaterialien, doch das ist noch
das kleinere Übel. Das wirklich Schlimme daran ist, dass durch ein
außergewöhnliches Naturereignis - heftiger Sturm und starke
Regenfälle - auch die zur Montage vorbereiteten Fertigteil-Wände
unbrauchbar geworden sind. Wer soll das bezahlen?

"Wenn das Schadenereignis unvorhersehbar eingetreten ist und die
Fertigteil-Wände ausreichend abgedeckt waren, kommt eine
Bauwesenversicherung für den Schaden auf", erklärt Allianz
Service-Experte Mag. Xaver Wölfl. "Aber leider wissen viele Bauherren
nicht, dass es eine Bauwesenversicherung gibt und müssen den Schaden
selbst tragen." Denn im Rahmen einer üblichen Rohbauversicherung
seien derartige Schäden nicht gedeckt.

Achtung - höhere Gewalt!

Auch die Fertighaus-Firma ist möglicherweise aus dem Schneider,
wenn sie die notwendigen und zumutbaren Schutzmaßnahmen für
Baumaterial und Wände getroffen hat. Wenn niemand mit dem für diese
Gegend und Jahreszeit untypischen Sturm rechnen konnte, durch den die
Schutzfolien zerstört wurden, ist höhere Gewalt schuld am Schaden.
Und wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma die
Haftung für Schäden durch höhere Gewalt ausgeschlossen ist, bleibt
der Häuslbauer selbst auf dem enormen Schaden sitzen. Die Baufirma
kann daher den Bauherrn ein zweites Mal für die Fertigteil-Wände zur
Kasse bitten.

Wer haftet - wer zahlt?

Zu Problemen bei Haftungsfragen kommt es immer wieder, wenn zum
Beispiel gleichzeitig mehrere Professionisten auf der Baustelle
arbeiten und nach einem Schaden nicht mehr festgestellt werden kann,
wer ihn tatsächlich verursacht hat. "Es gibt aber auch Fälle, in
denen zwar die Verschuldensfrage klar ist, der Bauherr aber trotzdem
selbst in die Tasche greifen muss, weil der Handwerker entweder nicht
ausreichend oder überhaupt nicht haftpflichtversichert ist -
beispielsweise, wenn er keine Prämien bezahlt hat", weiß der Allianz
Experte. Auch in solchen Fällen deckt die Bauwesenversicherung den
Sachschaden an der Bauleistung.

Wichtig ist jedenfalls, dass der Bauherr als Versicherungsnehmer
selbst die Bauwesenversicherung abschließt, denn nur dann hat er die
Rechte aus dem Versicherungsvertrag sowie das versicherte Interesse
an der Bauleistung für sich selbst, den Bauunternehmer und die
Bauhandwerker abgedeckt. Die Prämie kann der Bauherr im Rahmen von
Werkverträgen anteilig im Verhältnis der Auftragswerte den
bauausführenden Unternehmen weiterverrechnen - also z.B. 50% der
Fertighausfirma für den Rohbau, 10% dem Installateur etc. Solche
Verträge sind in der Branche üblich und geben allen Beteiligten
finanzielle Sicherheit für den Ernstfall. "Darüber hinaus kann ein
Schadenfreiheits-Rabatt gewährt werden, durch den bei völliger
Schadenfreiheit während der gesamten Versicherungsdauer bis zu 30%
der Prämie rückvergütet werden", verrät Mag. Xaver Wölfl.

Rückfragehinweis:

Dr. Marita Roloff
   Unternehmenskommunikation
   Allianz Gruppe in Österreich
   Hietzinger Kai 101-105
   1130 Wien
   Tel: 01/878 07 - 80726, Fax: - 40261
   E-Mail: [email protected]
   Internet: www.allianz.at

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