- 03.04.2009, 09:34:14
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Publikumsrats-Vorsitzender Weißmann: Publikumsinteressen wahren
Im neuen ORF-Gesetz soll Vertretung der Publikumsinteressen mit erweiterten Kompetenzen gewährleistet sein
Wien (OTS) - Zur aktuellen Diskussion um die Zukunft des ORF und
die Novellierung des ORF-Gesetzes erklärte heute der Vorsitzende des
ORF-Publikumsrats, Hon.-Prof. Dr. Georg Weißmann: Die Zukunft des ORF
muss gut geplant und gleichzeitig rasch gesichert werden.
Strategiedefizite und unklare politische Rahmenbedingen dürfen im
Interesse der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler keine Zukunft
mehr haben. Parteipolitik soll Gegenstand der Berichterstattung des
ORF sein, sie darf aber nicht länger das interne Betriebssystem des
Unternehmens bestimmen.
Weißmann verwies darauf, dass der ORF-Publikumsrat schon im
vergangenen Jahr im Zug seiner Ablehnung der Gebührenerhöhung von der
Geschäftsführung ein Strategie- und Strukturkonzept eingefordert
habe. Mehr Geld von den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern war,
ist und bleibt keine Lösung für die strukturellen Probleme des
Unternehmens. Es geht uns darum, das ORF-Publikum vor weiteren
Gebührenerhöhungen zu retten, die ja nur die Legitimation des
öffentlich-rechtlichen Modells in Frage stellen würden, so Weißmann.
Der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats unterstich, dass der
ORF-Publikumsrat bisher in wesentlichen programmstrategischen Fragen
richtige Positionen bezogen habe. Dies gelte etwa für die schon lange
vertretene Forderung nach einer Neuausrichtung von ORF 1, nach dem
Ausbau der Wirtschaftsberichterstattung, der Gesundheits- und der
Konsumenteninformation oder nach einer besseren Interaktion des
Unternehmens mit seinem Publikum. Dem stünden allerdings die
mangelnden Kompetenzen des Gremiums gegenüber, das im Wesentlichen
nur Empfehlungen an die Geschäftsführung abgeben kann und ein
suspensives Veto bei Gebührenerhöhungen besitzt. Der Gesetzgeber ist
gut beraten, bei der Novellierung des ORF-Gesetzes der Vertretung der
Publikumsinteressen mehr Gewicht einzuräumen. Publikumsvertreter
sollen künftig Programmschemata bestimmen müssen und mit
Zwei-Drittel-Mehrheit auch die Absetzung von Sendungen, die nicht mit
dem Programmauftrag vereinbar sind, beschließen können, nennt
Weißmann Beispiele für die notwendige Kompetenzerweiterung.
Neben der verstärkten wirtschaftlichen Aufsicht brauche der ORF im
Interesse des Publikums eine verstärkte Programmaufsicht.
Journalistische Qualität, gesellschaftliche Vielfalt und
österreichische Identität im ORF sollten dadurch gestärkt und
weiterentwickelt werden. Bei der Rettung des ORF muss niemand sonst
als das gebührenzahlende Publikum im Mittelpunkt stehen, so der
Vorsitzende des ORF-Publikumsrats.
Rückfragehinweis:
ORF-Büro der Gremien
(01) 87878 - DW 12213
http://publikumsrat.ORF.at
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