• 26.03.2009, 17:46:34
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  • OTS0312 OTW0312

Stellungnahme der Unternehmensgruppe LENIKUS: Rechtmäßigkeit der Beweisfindung im Fall Modenapark 5,1030 Wien

Wien (OTS) - In der heutigen Krone Zeitung ("Mieter mit
versteckter Kamera ausspioniert") wird der Unternehmensgruppe
LENIKUS vorgeworfen, dass diese bei der Videoüberwachung des Mieters
des Objekts Modenapark 5, 1030 Wien, zu einer umstrittenen Methode
gegriffen hätte.

Die vom Anwalt der Unternehmensgruppe LENIKUS gesetzten Maßnahmen
wurden im Vergleichsfall sowohl vom Handelsgericht Wien als auch vom
Oberlandesgericht Wien und vom Obersten Gerichtshof uneingeschränkt
als gesetzeskonform bestätigt. (Die entsprechende Rechtssprechung
kann bei Interesse gerne übersandt werden). Da der genannte Mieter
laut einer an LENIKUS erteilten Information diese Wohnung gar nicht
bewohnt, strebte LENIKUS eine somit rechtlich zulässige Kündigung des
Mietverhältnisses an. Dies ist aus rechtlicher Sicht jederzeit
möglich, da die Mietwohnung in diesem Fall nicht der Befriedigung
eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Diese Tatsache muss jedoch
von der klagenden Partei in ausreichendem Maße nachgewiesen werden.
Der Anwalt von LENIKUS hat daher die Beziehung professioneller Hilfe
in Form eines Detektivs angeordnet. Der Detektiv hat im Herbst/Winter
2007/2008 als schonendstes Mittel zur Feststellung der Beweislage die
Anbringung einer Kamera am Flur gewählt sowie eine mehrwöchige
Observation durchgeführt. Diese Vorgehensweise stellt eine absolut
übliche und notwendige Art der Beweisfindung in der Immobilienbranche
dar und wurde uneingeschränkt auch im bereits abgeschlossenen
Gerichtsverfahren als gerechtfertigt angesehen. Angemerkt wird, dass
die Beziehung von Detektiven bei Scheidungen, aber auch bei Fällen
des vermuteten Versicherungsbetruges, bei Erbschaftsahngelegenheiten
oder arbeitsrechtlichen Problemen etc. gang und gebe ist.

Das von LENIKUS im Jahr 2000 erworbene Objekt Modenapark 5 ist
technisch und statisch in einem derart schlechten Allgemeinzustand,
dass die Unternehmensgruppe ein Ansuchen zur Erteilung der
Abbruchgenehmigung für den Altbestand bei den Behörden eingebracht
hat. Ein konkretes Wohnhaus-Neubauprojekt, das auf der
architektonischen Grundidee des ursprünglich geplanten
Altbestandsumbaues aufbaut, befindet sich in Ausarbeitung.

"Wir möchten mit diesem Projekt einen Beitrag zur Revitalisierung
bzw. Verschönerung dieses Stadtteils leisten. Anstelle eines statisch
und bauphysikalisch völlig überalterten Gebäudes, bei dem die Energie
de facto zum Fenster hinausgeheizt wird, möchten wir ein
ansprechendes, modernes, energie- und ressourcenschonendes Passivhaus
mit höchstem Wohnkomfort und niedrigsten Betriebskosten im Sinne
aller schaffen", so Mag. Martin Lenikus, Geschäftsführer der
Unternehmensgruppe LENIKUS.

Generell bietet LENIKUS Mietern im Fall einer Sanierung oder eines
Neubaus eine finanzielle Ausgleichszahlung, eine angemessene
Ersatzwohnung mit vertretbarer Mietzinsbelastung und Übernahme von
Übersiedlungskosten oder eine Zwischenwohnlösung während der Bauphase
an.

Auch in diesem Fall ist LENIKUS - unabhängig vom ausstehenden
Gerichtsurteil - jedenfalls bestrebt, eine für alle Parteien
zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. Ein entsprechendes
Vergleichsangebot wurde gestellt.

Über LENIKUS:

LENIKUS ist eine erfolgreiche Wiener Unternehmensgruppe, die sich
mit der Entwicklung von Büro- und Handelsimmobilien, Wohnbauprojekten
sowie Designhotels, Boardinghouses und als jüngstes Geschäftsfeld mit
dem Wein- und Obstbau beschäftigt. Heute legt LENIKUS verstärkt
seinen Schwerpunkt auf die Entwicklung von Designhotels und
energetisch optimierten Wohnhäusern, die im Zentrum Wiens bzw. in
Innenstadtnähe entstehen sollen.

www.lenikus.at

Rückfragehinweis:

Pressestelle Pleon Publico
   Mag. Manuela Raidl-Zeller
   Neulinggasse 37, 1030 Wien
   Tel.: 0043 (0) 1 717 86 111
   Fax: 0043 (0) 1 717 86 60
   Email: manuela.raidl-zeller@pleon-publico.at

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