- 12.03.2009, 10:07:14
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Volkshilfe: Bleibrechtsregelung immer noch unzulänglich
Trotz einiger Verbesserungen bleiben viele Kritikpunkte offen
Wien (OTS) - "Obwohl es gegenüber dem Erstantrag Verbesserungen
gibt, so wurde etwa der Stichtag für die so genannten Altfälle vom
1.12. 2003 auf den 1.5. 2004 verschoben und eine Patenschaft ist
keine zwingende Voraussetzung mehr auf Gewährung des Bleiberechts,
ist die neue Regelung in vielen Punkten unzureichend", kritisiert
Volkshilfe Bundesgeschäftsführer Mag. (FH) Erich Fenninger das Gesetz
zum "Bleiberecht", das heute im Nationalrat beschlossen wird.
Die Kritikpunkte im Detail:
Nach der neuen Regelung muss mindestens die Hälfte des Aufenthalts
in Österreich rechtmäßig gewesen sein. Bei Asylsuchenden führt aber
schon die Antragstellung in Österreich zu einem Aufenthaltsverbot,
auch wegen Mittellosigkeit oder geringfügiger Verwaltungsstrafen
wurden in früheren Jahren immer wieder Aufenthaltsverbote erteilt.
Ebenso gilt die Duldung durch die Fremdenpolizei nicht als
rechtmäßiger Aufenthalt. Viele Menschen, die seit Jahren in
Österreich leben, werden durch diese Regelung weiterhin nicht zu
ihrem Recht kommen.
Wer zukünftig seinen Antrag auf Verlängerung einer
Niederlassungsbewilligung auch nur um einen Tag versäumt, gilt als
NeuantragstellerIn, es droht die Ausweisung. "Damit wird die Politik
der Illegalisierung fortgesetzt", so Fenninger.
Als menschenunwürdig bezeichnet der Geschäftsführer der Volkshilfe
Österreich "die Frage, ob das Privat- und Familienleben des Fremden
zu einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten ihres
unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren" (Artikel 1, § 10
Regierungsvorlage): "Die meisten AsylwerberInnen befinden ich in
einem unsicheren Zustand. Mit dieser Regelung könnten theoretisch
alle AntragstellerInnen abgelehnt werden."
Auch, dass ein Arbeitsplatz und eine Wohnung Voraussetzung für die
Gewährung des Bleiberechts sind, wird für viele AntragstellerInnen
einen Stolperstein bedeuten, da der Arbeitsmarktzugang für
AsylwerberInnen sehr eingeschränkt und eine eigene Wohnung für
Menschen mit geringem Einkommen oft nicht erschwinglich ist.
Zudem werden gesundheitliche Gründe, die eine Arbeitsaufnahme
verunmöglichen, im Gesetz nicht berücksichtigt. Es bräuchte eine
Regelung, die humanitäre Gründe im Fall gesundheitlicher
Beeinträchtigungen über die Selbsterhaltungsfähigkeit stellt.
Abschließend hält der Geschäftsführer der Volkshilfe Österreich Erich
Fenninger fest: "Für Menschen, die seit Jahren in Österreich leben,
muss es einen Rechtsanspruch geben, hier zu leben und zu arbeiten.
Oft trifft ein Aufenthaltsverbot auch Kinder, die schon hier geboren
sind. Es ist kein Gnadenakt, diesen Menschen ein Bleibrecht zu
gewähren, sondern die einzige menschenwürdige Handlungsoption."
Rückfragehinweis:
Verena Fabris, Volkshilfe Österreich Fachbereich Gesundheit und Soziales T: 0676 83402 220; E: [email protected] Erwin Berger, MAS, Volkshilfe Österreich Leiter Kommunikation T: 0676 834 02 215; E: [email protected]
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