• 11.03.2009, 16:02:21
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  • OTS0317 OTW0317

Österreichische Zahnärztekammer zum Hartlauer-Urteil

Gesetzgeber gefordert

Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof wendet sich in seiner
Entscheidung vom 10. März 2009 im so genannten "Hartlauerverfahren"
nicht grundsätzlich gegen eine Bedarfsprüfung im
Krankenanstaltenrecht.

Allerdings macht der EuGH klar, dass eine Ungleichbehandlung von
privaten Krankenanstalten und Gruppenpraxen unzulässig ist, weil
Krankenanstalten, im Unterschied zu Gruppenpraxen, einer
Bedarfsprüfung unterzogen werden.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich zunächst nur um einen
Zwischenschritt in dem vor dem österreichischen
Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren.

Aus Sicht der Österreichischen Zahnärztekammer sollte diese
Ungleichbehandlung in einer entsprechenden Gesetzesnovelle
berücksichtigt werden.

Die Österreichische Zahnärztekammer spricht sich explizit für eine
Beibehaltung der Bedarfsprüfung aus, anderenfalls eine geordnete
Planung im österreichischen Spitals- und Gesundheitswesen verhindert
würde. Die laufende Diskussion über die Spitalskostenentwicklung wäre
in diesem Kontext um eine Facette reicher.

Rückfragehinweis:
Österreichische Zahnärztekammer
Tel.: 05 05 11 - 0
mailto: [email protected]
http://www.zahnaerztekammer.at

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