- 27.02.2009, 10:00:00
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Windenergieerzeuger bekämpfen Netznutzungstarife
Wien (OTS) - Die mit Anfang des Jahres eingeführte Neuordnung der
Strom-Netzgebühren reduziert die Wirtschaftlichkeit von
Windkraftprojekten drastisch. Die Windenergieerzeuger sehen schwere
Mängel und Verfassungswidrigkeiten der
Systemnutzungstarife-Verordnung der E-Control Kommission. Die
Windkraftbranche wird daher die neuen Gebühren nicht zahlen bzw.
rechtliche Schritte einleiten.
Die Systemnutzungstarife-Verordnung (SNT-VO) regelt, wie die
Netzgebühren von den Netzbenutzern zu tragen sind. Bisher waren
wesentliche Komponenten der Systemnutzungsgebühren nur von den
Verbrauchern und nicht von den Erzeugern zu tragen. Dies entspricht
der Rechtslage in anderen europäischen Staaten. Seit Anfang des
Jahres müssen jedoch auch die Erzeuger für eine neue Komponente der
Netzgebühren aufkommen, das sogenannte Netzverlustentgelt. Weiters
ist die schon bisher von den Erzeugern zu tragende Komponente
Systemdienstleistungsentgelt massiv angehoben worden.
Ergebnis ist die deutliche Benachteiligung der heimischen
Stromerzeuger gegenüber ihren europäischen Konkurrenten, die diese
Kosten nicht zu tragen haben. Die versprochenen Kostenvorteile für
die Endkunden werden jedoch ausbleiben, da die neuen Kosten von den
Erzeugern an die Endkunden weiter gegeben werden.
Windkraft ist wirtschaftlich durch die neuen Netztarife massiv
betroffen
"Die Ökostromerzeuger sind besonders betroffen. Sie bekommen einen
vor Jahren fixierten Preis für ihren Strom. Nun werden sie plötzlich
mit neuen Gebühren belastet, was niemals absehbar war. Anders als
andere Erzeuger können sie diese Kosten nicht weitergeben. Die
Wirtschaftlichkeit der Projekte wird deutlich reduziert", analysiert
Dr. Ursula Nährer, die Juristin der IG Windkraft.
Als Beispiel bringt sie den Fall eines Windparks in der
Steiermark. In den letzten Jahren machte dieser durchschnittlich
270.000 Euro Gewinn pro Jahr. Statt bisher 44.000 Euro müsste dieser
Park nun vier Mal soviel, konkret 166.000 Euro an Netzgebühren
zahlen. Der Gewinn wird dadurch schon jetzt um rund die Hälfte
reduziert. Da in den kommenden Jahren plangemäß höhere Kosten für die
Wartung zu kalkulieren sind, wird dieser Windpark durch die neuen
Netzgebühren dauerhaft in die Verlustzone gezogen.
Rechtsexperten haben schwerwiegende Bedenken
Der renommierte Anwalt und Energierechtsexperten Dr. Klaus
Oberndorfer aus Linz kommt in einem Rechtsgutachten zum Ergebnis,
dass aus verfassungsrechtlicher Sicht schwerwiegende Bedenken gegen
die Verpflichtung zur Zahlung des Netzverlustentgelts sowie auch
gegen das Systemdienstleistungsentgelt vorliegen. Insbesondere
deswegen, weil das Vertrauen der Windkraftbetreiber bei ihrer
Investitionsentscheidung in das Vorliegen der Rahmenbedingungen
entscheidend enttäuscht worden ist. Darüber hinaus sind viele
Regelungen unsachlich und auch zu unbestimmt. Oberndorfer: "Eine
plötzliche und unvermutete Belastung von Windkraftanlagenbetreibern
mit Systemnutzungs-tarifen, die die Wirtschaftlichkeit von
Windkraftanlagen in Frage stellt und mit welcher die Anlagenbetreiber
zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung nicht rechnen konnten, ist
unsachlich und daher verfassungswidrig."
Windkraftbetreiber beschreiten den Rechtsweg
Die Windenergieerzeuger werden daher die neuen Netzgebühren nicht
bezahlen oder nur unter Vorbehalt bezahlen und rechtliche Schritte
einleiten. Martin Steininger, Obmann der IG Windkraft und
Geschäftsführer der Windkraft Simonsfeld GmbH & Co KG, eines
Weinviertler Unternehmens mit 30 Mitarbeitern, an dem 850 Personen
aus der Region finanziell beteiligt sind, merkt an: "Aus
Investorensicht ist die Vorgehensweise der E-Control Kommission
unfassbar. Allein unser Unternehmen hat in den letzten Jahren 125
Millionen Euro investiert und auf gesicherte Rahmenbedingungen
vertraut.
Durch die neuen Netzgebühren haben sich diese aber von heute auf
morgen geändert. Auch für das zukünftige Investitionsklima bedeutet
das einen schweren Rückschlag. Wie sollen wir wissen, welche neuen
Belastungen in Zukunft noch über Nacht erfunden werden? Wir werden
auf jeden Fall die neuen Gebühren nicht zahlen!"
Parlament muss Kontrolle wieder übernehmen
"Die neuen Netzgebühren sind eine weitere Schikane der Energie-
Control gegen die Ökostromproduktion in Österreich. Dass sie nun auch
mit verfassungswidrigen Aktionen sogar bestehende Ökostromanlagen
gefährdet, ist allerdings eine neue Dimension. Dazu kommt der
demokratiepolitische Wahnsinn, dass eine weisungsfreie Behörde wie
die E-Control Kommission, die niemandem politisch verantwortlich ist,
im Strombereich derart grundlegende Entscheidungen für den gesamten
Wirtschaftsstandort Österreich trifft. Der Verfassungsgerichtshof hat
derartige Konstruktionen als verfassungswidrig erkannt. Das Parlament
muss diese unhaltbare Situation reparieren und sich seine
Kontrollrechte zurückholen.", fordert Mag. Stefan Hantsch,
Geschäftsführer der IG Windkraft.
Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Moidl, IG Windkraft
Tel. +43 676 3707820;
mailto:[email protected]
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