- 25.02.2009, 13:44:31
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SOS Mitmensch: "Wir sehen uns vor dem Verfassungsgerichtshof"
SOS Mitmensch zweifelt Verfassungsmäßigkeit des Bleiberechtsgesetzes an. Schutzpflichten der Republik nicht hinreichend umgesetzt.
Wien (OTS) - "Wir sehen uns vor dem Verfassungsgerichtshof" Das
ist die Reaktion der Menschenrechtsgruppe SOS Mitmensch auf das
Bleiberechtsgesetz, das dienstags durch den Ministerrat gegangen ist.
Die Reparatur des "humanitären Aufenthalts" sei nicht geglückt, so
Sprecher Philipp Sonderegger. Die sich aus Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention ergebenden Schutzpflichten der Republik
Österreich seien nicht hinreichend umgesetzt.
Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf steht das Vorliegen eines
Aufenthaltsverbotes nach der Rechtssprechung des EGMR nicht absolut
gegen ein Bleiberecht, sondern ist im Rahmen der
Verhältnismäßigkeitsprüfung zu werten. Damit wird die
Gewährleistungspflicht des Staates in Bezug auf Art.8 EMRK nach wie
vor nicht ausreichend erfüllt. SOS Mitmensch erinnert daran,dass bei
Asylsuchenden meist schon die Antragstellung in Österreich zur
Verhängung eines Aufenthaltsverbots führt. "Wir fürchten, dass es zu
einer exzessiven Verhängung von Aufenthaltsverboten kommen wird, um
Asylsuchende vom Bleiberecht auszuschließen", sagt Sonderegger.
Fraglich sei weiters, ob der Umstand, dass eine Fristversäumnis
bei der Verlängerung einer Niederlassungsbewilligung zu einem
"Erstantrag" führe - mit allen gravierenden Konsequenzen; ob diese
Bestimmung nicht dem verfassungsmäßig garantierten Sachlichkeitsgebot
widerspreche. Und drittens: Die im Verwaltungsrecht eher unübliche
Möglichkeit, Entscheidungen der ersten Instanz durch die Oberbehörde
für nichtig zu erklären, lässt Zweifel an der notwendigen Trennung
der beiden Instanzen aufkommen und es ist fraglich, ob hier das Recht
auf den gesetzlichen Richter noch ausreichend zum Tragen kommt.
Außerdem scheint die nötige Rechtssicherheit der Entscheidungen der
1. Instanz durch die vorgeschlagene Regelung nicht mehr geboten.
Rückfragehinweis:
SOS Mitmensch, Pressedienst
Tel: +43 (664) 450 59 60
mailto:[email protected]
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