• 05.02.2009, 12:44:09
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  • OTS0150 OTW0150

Augarten-Initiativen: Konzerthalle widerspricht Denkmalschutzgesetz

Rechtskonforme Bewilligung für Sängerknaben scheint unmöglich

Wien (OTS) - Nach großen Protesten wurde das
Konzerthallen-Projektim Augarten abgeändert. An der
denkmalschutzrechtlichen Situation hat sich dadurch allerdings nichts
geändert. Nach wie vor ist das geschützte Objekt der gesamte und
ungeteilte Augarten. Jeder - auch noch so reduzierte - Bau stellt
daher eine Veränderung nach § 5 DMSG dar, die zwingend die Vornahme
einer Interessenabwägung durch das Bundesdenkmalamt erfordert. Diese
Abwägung muss zwischen dem öffentlichen Interesse an der
unveränderten Erhaltung des Denkmals 'historische Gartenanlage'
Augarten und dem Interesse des Bauwerbers an der Veränderung
erfolgen.

Die Nachweispflicht für die geltend gemachten Gründe für eine
Veränderung liegt beim Antragsteller! Der Antragsteller und sein
Geldgeber, Baumagnat Peter Pühringer, berufen sich darauf, dieser
Teil des Augartens sei 'nicht gestaltet'. Dies ist jedoch rechtlich
irrelevant. Trotzdem gibt es Signale aus dem Bundesdenkmalamt, für
den Bau der Konzerthalle Grünes Licht zu geben. Die 'Freunde des
Augartens' werden gemeinsam mit dem 'Josefinischen
Erlustigungskomitee', der 'Initiative Denkmalschutz' und 'Aktion 21 -
pro Bürgerbeteiligung' nicht müde werden, Fälle einer rechtsstaatlich
bedenklichen Gesetzeshandhabung aufzudecken und, wenn nötig, aktiv zu
werden, um solchen Vorgängen jene Riegel vorzuschieben, die der
demokratische Rechtsstaat ermöglicht. Für jede Veränderung müssen die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, sonst darf das Denkmalamt und
dessen Beamtenschaft, die dem Artikel 18 Bundesverfassungsgesetz
verpflichtet ist, nicht zustimmen.

Rückfragehinweis:

Dr. Monika Rösler
   Tel: 0664 505 58 72
   Verein Freunde des Augartens
   www.baustopp.at

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