- 05.02.2009, 09:37:56
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AK: Durch Verschrottungsprämie dürfen KonsumentInnen nicht um ihre Rabatte gebracht werden
Laut Begutachtungsentwurf liegt die gesamte Abwicklung bei den Händlern
Wien (OTS) - Die AK befürchtet auf Grund des
Begutachtungsentwurfes, dass die Verschrottungsprämie eine reine
Händlerförderung wird, die den KonsumentInnen nichts bringt. Die
Händler würden die Prämie nutzen, um Rabatte zu reduzieren, erwarten
die AK ExpertInnen. Denn laut Begutachtungsentwurf soll der Händler
die Verschrottungsprämie mit den Kundendaten über das Finanzamt
abwickeln, was nach Ansicht der AK auch datenschutzrechtlich
bedenklich wäre. Um Rabattreduktionen hintanzuhalten, darf die
Abwicklung nicht in den Händen der Fahrzeughändler liegen. Die AK
verlangt, dass Abwicklung auch über die Zulassungsstellen möglich
ist.
Es liegen bereits Fälle vor, wonach beim Autokauf schon jetzt zwei
unterschiedliche Preise angeboten werden. Ein "schlechteres" Angebot
für den Fall, dass die Verschrottungsprämie in Anspruch genommen
wird. Ein günstigeres, falls nicht.
Die AK fordert, dass die Abwicklung der Verschrottungsprämie
primär in den Händen der Zulassungsstellen liegt. Die
VerbraucherInnen müssen jedenfalls die Möglichkeit haben, ihr Altauto
selbst verschrotten zu lassen und den Verschrottungsnachweis bei der
Zulassungsstelle selbst einzureichen. Dadurch ist es möglich, beim
Kaufgespräch mit dem Händler nicht bekannt geben zu müssen, ob die
Prämie in Anspruch genommen wurde.
Außerdem wirft der Begutachtungsentwurf für die AK
datenschutzrechtliche Bedenken auf: Der Käufer muss dem Händler
Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und andere private Daten
geben, damit das Finanzamt an den Konsumenten überweist. Vom
Finanzamt bekommt dann der Käufer die gesamte Verschrottungsprämie
(1.500 Euro, wobei die Hälfte vom Bund und die Hälfte vom Händler
aufgebracht werden). Hier fordert die AK alternative
datenschutzrechtlich abgesicherte Meldemöglichkeiten.
In Deutschland hat der Bundesverband freier Kfz-Händler bereits
angekündigt, dass es auf Grund der Abwrackprämie zu Rabattkürzungen
kommen wird. Sollte es auch in Österreich zu solchen medialen
Ankündigungen kommen, wäre das aus wettbewerbsrechtlicher Sicht
problematisch, so die AK.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 501 65-2677 tel.: (+43)664 845 41 52 mailto:[email protected] wien.arbeiterkammer.at
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