• 19.01.2009, 16:20:00
  • /
  • OTS0234 OTW0234

Stellungnahme des ORF vom 19. Jänner 2009 zum Endbericht des Rechnungshofs

Wien (OTS) - Heute Vormittag wurde der Endbericht des
Rechnungshofs über das Prüfergebnis des Österreichischen Rundfunks
veröffentlicht. Die Prüfung durch den Rechnungshof erfolgte
insbesondere für die Geschäftsjahre 2004 bis 2007
(Geschäftsführungsperiode Dr. Lindner bis 31. Dezember 2006, Dr.
Wrabetz ab 1. Jänner 2007).

Der Endbericht enthält im Wesentlichen die Feststellungen des
Rohberichts, der dem Stiftungsrat am 13. September 2008 übermittelt
und am selben Tag ausführlich diskutiert wurde. Die Geschäftsführung
des ORF hat die Kritikpunkte und Empfehlungen auch gegenüber der
Öffentlichkeit ausführlich dargestellt und dokumentiert. In der
Sitzung vom 8. Oktober 2008 hat der ORF eine Stellungnahme zum
Rohbericht abgegeben. Einige Klarstellungen wurden vom Rechnungshof
in den Endbericht übernommen. So begrüßt der Rechnungshof, dass nun
die Vorarbeiten für eine umfassende Gesamtstrategie von der
Geschäftsführung und dem Stiftungsrat in Angriff genommen wurden. Im
Übrigen sind jedoch Geschäftsführung, Stiftungsrat, politisch
interessierte Kreise über die Positionen des Rechnungshofs seit Mitte
September umfassend informiert. Neue Feststellungen hat der
Rechnungshof naturgemäß keine getroffen.

Der ORF hat nicht zuletzt auf Basis der Empfehlungen des Rohberichts
des Rechnungshofs mit der Umsetzung und Vorbereitung zahlreicher
empfohlener Maßnahmen begonnen.

Von den 57 Empfehlungen (Seite 155 ff.) sind

-- 45 bereits umgesetzt oder in konkreten Projekten zur
Umsetzungsvorbereitung.
---- Davon sind 21 Empfehlungen im "Bericht und Antrag über
Finanzvorschau 2009-2013" und "Bericht und Antrag über geplante
Strukturmaßnahmen" (im Folgenden "Strukturkonzept"), die dem
Finanzausschuss des Stiftungsrats am 4. Dezember 2008 vorgelegt
wurden, enthalten. Die Beschlussfassung über die Punkte ist nun für
die Sitzung des Stiftungsrats am 2. April 2009 vorgesehen, die
Umsetzung hängt aber von der Zustimmung des Stiftungsrats ab.
-- 7 Empfehlungen sind in Prüfung bzw. bedürfen noch endgültiger
Festlegung durch Geschäftsführung und Stiftungsrat.
-- 5 Empfehlungen richten sich an den Stiftungsrat bzw. Gesetzgeber.

Zu den Empfehlungen:

Ad 1
RH: Eine vom Stiftungsrat zu genehmigende Gesamtstrategie sollte die
Grundlage für eine Strukturreform im ORF bilden und die
Rahmenbedingungen für die langfristigen Planungen schaffen. (TZ 12)

ORF: Der Rechnungshof geht in seinem Bericht auf die Verschärfung der
Rahmenbedingungen (Verdoppelung der empfangbaren Sender von 33 auf
68), Anstieg der Reichweite deutscher Werbefenster durch
Digitalisierung, Herausforderungen durch Einsatz neuer Technologien,
Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Herausforderung durch
EU-Verfahren etc. nicht ein, sondern setzt diese als bekannt voraus.
Grundsätzlich anerkennt der Rechnungshof, dass für die meisten
Teilbereiche Strategien vorliegen, vermisst jedoch ein integriertes
und vom Stiftungsrat in seiner Gesamtheit beschlossenes Gesamtpapier.
Der Rechnungshof wertet allerdings "positiv", dass nunmehr -
entsprechend seinen Empfehlungen - ein umfassendes
Gesamtstrategiekonzept in Angriff genommen wurde. Die Erstellung
eines sinnvollen Gesamtstrategiekonzepts ist nun auch möglich, da
wesentliche Voraussetzungen wie

-- voraussichtlicher Ausgang des EU-Verfahrens
-- Auswirkungen der Digitalisierung
-- Empfehlungen des Rechnungshofs
-- Regierungsprogramm der Bundesregierung
-- Auswirkungen der größten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte

bekannt sind und eindeutige Festlegungen durch den Stiftungsrat im
Hinblick auf die Erhaltung des Gesamtportfolios der Produkte des ORF
in der Sitzung vom 8. Oktober 2008 beschlossen wurden. Ein
umfassendes Strategiedokument ohne Einbeziehung dieser Faktoren wäre
sinnvoll nicht erstellbar gewesen. Nun wird ein
Gesamtstrategiekonzept, das auf den oben genannten Grundlagen
aufbaut, im Frühjahr vorbereitet und für die Sitzung am 2. April 2009
dem Stiftungsrat vorgelegt.

Ad 2
RH: Die Struktur des Stiftungsrates sollte überdacht werden. Ziel
sollte die Schaffung eines arbeitsfähigen, mit Beschlusskompetenz
ausgestatteten Aufsichtsratsgemiums sein. (TZ 43)

ORF: Die Geschäftsführung des ORF hält die pluralistische Struktur
des Stiftungsrats für sinnvoll und wird im Rahmen des
Strukturkonzepts Vorschläge unterbreiten, wie die Effizienz der
Arbeit des Stiftungsrats im Rahmen der bestehenden gesetzlichen
Möglichkeiten erhöht werden könnte. Das oberste Aufsichtsgremium des
ZDF hat 77 Mitglieder, jenes des Bayerischen Rundfunks 47 Mitglieder.
Trotz der Größe des Stiftungsrats des ORF und der dadurch
gewährleisteten pluralistischen Zusammensetzung ist der ORF eines der
erfolgreichsten öffentlich-rechtlichen Unternehmen Europas und hat in
den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten alle notwendigen Beschlüsse
ausführlich diskutiert und zeitgerecht gefasst.

Ad 3
RH: Die Finanzvorschauen sollten zumindest fünf Planjahre umfassen.
(TZ 31)

ORF: Der Empfehlung des Rechnungshofs, den Planungshorizont der
Finanzvorschauen von 3 auf 5 Jahre zu verlängern, wurde mit der
Vorlage der Finanzvorschau 2009 - 2013 bereits Folge geleistet.

Ad 4
RH: Bei der Erstellung der Finanzvorschau sollte die Planungstechnik
des Zero Base Budgeting in Verbindung mit einem Review der
redaktionellen Zielsetzungen aller Sendungen angewendet werden. (TZ
31)

ORF: Für das Budget 2010 werden die zuständigen Dienststellen von der
Generaldirektion beauftragt, der Empfehlung folgend die
Planungstechnik des Zero Base Budgeting mit einem Review der
redaktionellen Zielsetzung aller Sendungen anzuwenden. Dies gilt
insbesondere für den TV-Bereich.

Ad 5
RH: Bei den jährlich rollierenden Finanzvorschauen sollte
ausdrücklich auf die damit verbundenen Auswirkungen auf den
Deckungsgrad der Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags
hingewiesen werden. (TZ 32)

ORF: Der ORF hat bereits eine mittlerweile von der EU anerkannte
Systematik der Darstellung der Nettokosten des öffentlich-rechtlichen
Auftrags erarbeitet und wird diese in Zukunft der Empfehlung folgend
zu einem wichtigen Bestandteil zukünftiger Budgetvorlagen machen. In
den Finanzplan 2009 wurde bereits eine Nettokostendarstellung
aufgenommen (Seiten 21f).

Ad 6
RH: Die Finanzplanung sollte transparenter durchgeführt werden. (TZ
33)

ORF: Die Qualität der Finanzplanungen ist laufend zu verbessern, die
Anregungen des Rechnungshofs werden soweit möglich umgesetzt, wobei
darauf Bedacht zu nehmen ist, dass zu detaillierte Festlegungen bei
der lückenhaften Vertraulichkeit im ORF zu nachteiligen Folgen bei
Mitbewerbern, Lieferanten, Öffentlichkeit, Politik, in den
Beziehungen zu den betrieblichen Sozialpartnern führen können.

Ad 7
RH: Die in Finanzvorschauen vorgesehenen Einsparungsmaßnahmen sollten
künftig konkret definiert und nachvollziehbare Grundlagen sowie
Konzepte für die inhaltliche und zeitliche Umsetzung der
Einsparungsmaßnahmen vorgelegt werden. (TZ 34)

ORF: Insbesondere bei Veränderungen, über die Einvernehmen mit dem
Betriebsrat hergestellt werden muss, und Maßnahmen in vielen
Bereichen, die im Einzelnen erst im Laufe der Zeit definiert werden,
ist eine detaillierte Darstellung über Jahre hinaus im Rahmen einer
Finanzvorschau nur eingeschränkt möglich.

Ad 8
RH: Die Organisation des ORF sollte tiefgreifend reformiert werden
und eine deutlich gestraffte Organisation mit flachen Hierarchien,
kurzen Entscheidungswegen und klaren Verantwortungen geschaffen
werden. (TZ 24)

ORF: Das Strukturkonzept sieht vor, die Zahl der Führungskräfte um 25
% zu reduzieren. Bei manchen Maßnahmen ist jedoch die Zustimmung des
Stiftungsrats erforderlich. Einzelne vom Rechnungshof vorgeschlagene
Maßnahmen wurden bereits trotz erheblicher interner und externer
Widerstände umgesetzt.

Ad 9
RH: Ein strategisches Marketingkonzept sollte erarbeitet und der
Marketingbereich neu organisiert werden. (TZ 14)

ORF: Die Neuorganisation des Marketingbereichs ist unter weitgehender
Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofs im
Strukturkonzept vorgesehen. (Zustimmung des Stiftungsrats
erforderlich)

Ad 10
RH: Die operative Umsetzung der Marketingaktivitäten sowie der
Verkauf der Werbezeiten für alle Medienbereiche des ORF sollten von
einem Tochterunternehmen des ORF wahrgenommen werden. (TZ 14)

ORF: Der Empfehlung des Rechnungshofs folgend werden alle
Vermarktungsaktivitäten insbesondere nun auch jene des
Online-Bereichs in der ORF-Enterprise konzentriert. Die Umsetzung
soll im ersten Quartal 2009 abgeschlossen werden.

Ad 11
RH: Alle Personalaufgaben sollten in einer Organisationseinheit
zusammengefasst werden. (TZ 15)

ORF: Durch die Zusammenführung der Bereiche Planung, Administration,
Personal, Human Ressources mit Jahresbeginn 2009 wurde der Empfehlung
des Rechnungshofs weitgehend entsprochen. Der weitergehende Vorschlag
des Rechnungshofs, den Direktoren (TD, FI, FP, HD) die
Personalagenden zur Gänze zu entziehen, wird geprüft. Eine engere
Koordination der dezentralen Personalbereiche mit den zentralen
Dienststellen wird jedoch jedenfalls realisiert. Im Sinne eines
funktionierenden IKS soll jedoch Personalkostencontrolling im
KD-Bereich verbleiben.

Ad 12
RH: Zur Straffung der Organisation des ORF sollte die Direktion für
Online und Neue Medien aufgelöst werden. (TZ 16)

ORF: Mit der Verlagerung der Vermarktungskompetenz in die
ORF-Enterprise wurde mit der Umorganisation der Online Direktion
begonnen. Zahl und Aufgabenstellungen der Direktionen sind vom
Stiftungsrat für die Geschäftsführungsperiode 2012 ff festzulegen.

Ad 13
RH: Die Redaktionsstrukturen und -konzepte sollten überarbeitet und
die generelle redaktionelle Trennung von Fernsehen, Radio, Online und
Teletext überdacht werden. (TZ 17)

ORF: Die Zusammenführung medienübergreifender Redaktionsstrukturen
ist unmittelbar mit Standort und Technologieentscheidungen verbunden.
Der Rechnungshof wollte zur Standort-Frage nicht Stellung beziehen.
Unabhängig davon wurde im Zusammenhang mit dem Strukturkonzept eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Schaffung medienübergreifender
Redaktionssynergien und deren technologische Voraussetzungen prüft.

Ad 14
RH: Die Organisationsanweisung des ORF, die Wetterberichterstattung
zu koordinieren, sollte umgesetzt werden. (TZ 17)

ORF: Ein Konzept zur neuen Koordination der Wetterberichterstattung
ist in Umsetzung und soll im ersten Quartal abgeschlossen werden.

Ad 15
RH: Die Controllingtätigkeiten der programmwirtschaftlichen Leiter
sollten von den Programmdienststellen herausgelöst und in die
Kaufmännische Direktion integriert werden. (TZ 18)

ORF: Für die Empfehlung des Rechnungshofs wurden in den vergangenen
Monaten umfassende Vorarbeiten geleistet. Die Umsetzung soll im
ersten Halbjahr 2009 erfolgen. Eine Zustimmung des Stiftungsrats ist
im Zuge des Strukturpakets notwendig.

Ad 16
RH: Das Rechtemanagement sollte von einer Organisationseinheit
wahrgenommen und ein standardisierter Workflow festgelegt werden. (TZ
19)

ORF: Für die Empfehlung des Rechnungshofs wurden in den vergangenen
Monaten umfassende Vorarbeiten geleistet. Die Umsetzung soll im
ersten Halbjahr 2009 erfolgen. Eine Zustimmung des Stiftungsrats ist
im Zuge des Strukturpakets notwendig.

Ad 17
RH: Bei der Schaffung neuer Organisationseinheiten sollte künftig das
Kosten-/Nutzenverhältnis beachtet werden. (TZ 20)

ORF: Eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist
selbstverständlich, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Nutzen
auch in Werten wie journalistischer Pluralismus bestehen kann. Der
Informationsdirektor wird beauftragt, die Struktur seines Bereiches
im Hinblick auf die Anregungen des Rechnungshofs zu überprüfen.

Ad 18
RH: Eine Ausgliederung des Facility-Managements sollte geprüft
werden. (TZ 21)

ORF: Die Empfehlung des Rechnungshofs war bereits Bestandteil des
Strukturkonzepts und ist vom Stiftungsrat zu genehmigen.

Ad 19
RH: Die Empfehlungen eines Beratungsunternehmens zur
wirtschaftlicheren Führung des Radio Symphonieorchesters Wien sollten
umgesetzt werden. (TZ 22)

ORF: Die Empfehlung des Rechnungshofs ist Bestandteil des
Strukturkonzepts und vom Stiftungsrat zu genehmigen.

Ad 20
RH: Der Auftrag des Radio Symphonieorchesters Wien sollte eindeutig
definiert werden. (TZ 22)

ORF: Ist im Zusammenhang mit 19 eindeutig zu definieren, da ein
entsprechender Leistungsvertrag mit dem ORF abzuschließen ist, der
vom Stiftungsrat zu genehmigen ist.

Ad 21
RH: Der Betrieb von Mittel- und Kurzwellensendern sollte eingestellt
werden. (TZ 23)

ORF: Die Beschlüsse zur Umsetzung der Empfehlung wurden bereits
gefasst. Die Mittelwellenausstrahlung wurde bereits eingestellt. Für
die Einstellung der Kurzwelle ist ein Zeitplan festgelegt.

Ad 22
RH: Mit einer tiefgreifenden Reform der Organisation sollten
-- die Anzahl der Direktionen reduziert,
-- die Anzahl der Hauptabteilungen und sonstiger
Organisationseinheiten verringert,
-- die einzelnen Leistungsbereiche qualitativ verbessert,
-- Synergien stärker genutzt sowie
-- die Redaktionen und Ressorts bereichsübergreifend vernetzt werden
(TZ 24)

ORF: Die Empfehlungen sind wesentlicher Bestandteil des
Strukturkonzepts, die Zahl der Direktoren vom Stiftungsrat
festzulegen.

Ad 23
RH: Ein gesamthaftes Beteiligungskonzept sollte erstellt werden und
darin die mit der Ausgliederung verbundenen strategischen Ziele sowie
auch jene Geschäftsbereiche festgelegt werden, die für ein
Outsourcing mittel- bis langfristig in Frage kommen. (TZ 26)

ORF: Wurde beim Strukturkonzept bereits berücksichtigt.

Ad 24
RH: Den Anträgen an den Stiftungsrat über den Erwerb von
Beteiligungen sollte eine fundierte Unternehmensprognose beigelegt
werden, die insbesondere darüber Aufschluss gibt, ob und inwieweit
die Leistungen durch die Tochterunternehmen wirtschaftlicher erbracht
werden können als durch den ORF. (TZ 27)

ORF: Wird umgesetzt (siehe Unterlagen zur Sondersitzung zu einer
Beteiligung in Bulgarien).

Ad 25
RH: Vor jedem Beteiligungserwerb sollte eine Unternehmensbewertung
durchgeführt werden. (TZ 27)

ORF: Siehe 24.

Ad 26
RH: Den Tochterunternehmen sollten strategische Ziele hinsichtlich
Marktpositionierung und Aufgabenerfüllung vorgegeben werden. (TZ 29)

ORF: Wird umgesetzt.

Ad 27
RH: Zielvereinbarungen sollten mit den Geschäftsführern aller
Tochterunternehmen abgeschlossen werden. Bonifikationen sollten erst
nach Erreichung der vereinbarten Ziele gezahlt werden. (TZ 29)

ORF: Wird geprüft.

Ad 28
RH: Die Personalkostenentwicklung bei den Tochterunternehmen sollte
besonders beachtet werden. (TZ 30)

ORF: Der Empfehlung des RH folgend werden die Tochtergesellschaften
angehalten, besonderes Augenmerk auf die Personalkosten zu legen. Das
Beteiligungsmanagement setzt hier einen besonderen Schwerpunkt.

Ad 29
RH: Die Reduzierung von Einsparungspotenzial sollte künftig kritisch
hinterfragt und formell beschlossen sowie die dafür maßgeblichen
Gründe sollten dokumentiert werden. (TZ 36)

ORF: Die Empfehlung betrifft ein Projekt der ehemaligen
Geschäftsführung. Bei entsprechenden zukünftigen Vergleichsfällen
werden entsprechende Dokumentationen vorgenommen.

Ad 30
RH: Beschlossene Einsparungspotenziale sollten künftig realisiert
werden. (TZ 37)

ORF: Auf die Einhaltung beschlossener Einsparungsziele ist auf allen
Unternehmensebenen besonders Bedacht zu nehmen.

Ad 31
RH: Die Geschäftsführung sollte den Stiftungsrat über die Umsetzung
beschlossener Einsparungspotenziale umfassend informieren. Der
Stiftungsrat sollte die Überwachung der Geschäftsführung in
ausreichendem Maße wahrnehmen. (TZ 38)

ORF: Siehe 30. Allerdings ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die
klare Trennung zwischen Geschäftsführungs- und Aufsichtsratstätigkeit
erhalten bleibt.

Ad 32
RH: Der bisherige Umfang der Sendungen von Sportveranstaltungen im
ORF sollte evaluiert und in einem Konzept die Kriterien für die
Sendeauswahl insbesondere von Randsportarten nachvollziehbar
definiert werden. (TZ 39)

ORF: Wird umgesetzt. Im Rahmen des Strukturkonzepts wurde die
Reduktion für den ORF nicht mehr leistbarer Sport-Ereignisse
(Champions League, Formel 1) entsprechend den Empfehlungen des
Rechnungshofs vorgesehen. Die Umsetzung bedarf noch der Zustimmung
des Stiftungsrats.

Ad 33
RH: Bei der Programmplanung sollten auch die Kosten in Relation zu
Sendezeit sowie die Reichweite berücksichtigt und eine Bandbreite der
Kosten pro Fernseh-Hauptabteilung festgelegt werden. (TZ 8)

ORF: Wird teilweise umgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf
Sendung/Genres unabhängig von der jeweiligen Hauptabteilung zu legen
ist. Mit der Umsetzung wird KD beauftragt.

Ad 34
RH: Die Beteiligung an der Österreichischen Lotterien Gesellschaft
m.b.H. und Teile der Wertpapiere sollten unter Einbeziehung von
Marktpreisrisikomodellen und der Entwicklung an den Finanzmärkten
veräußert werden. Mit dem Erlös sollten insbesondere strukturelle
Einsparungsmaßnahmen finanziert werden. (TZ 40)

ORF: Die Beteiligung an den Österreichischen Lotterien wurde so
restrukturiert, dass realisierte stille Reserven für Vorsorgen für
Strukturreformen genutzt werden können.

Ad 35
RH: Der Wechsel von Asset Managern für die Wertpapierveranlagung
sollte geregelt werden. (TZ 41)

ORF: Bereits umgesetzt.

Ad 36
RH: Die Performance des Jahres 2007 sollte analysiert und die
Erkenntnisse bei der nächsten Festlegung der Asset Allocation
entsprechend berücksichtigt werden. (TZ 41)

ORF: Zu prüfen.

Ad 37
RH: Die Erkenntnisse des Risikomanagements sollten systematisch in
den Planungsprozess integriert und dadurch die Finanzvorschau
qualitativ verbessert werden. (TZ 42)

ORF: Wird umgesetzt.

Ad 38
RH: Die Gewährung von Gehaltszulagen sollte grundsätzlich überdacht
werden. (TZ 45)

ORF: Wird im Zuge des Strukturkonzepts durchgeführt.

Ad 39
RH: Ein Kollektivvertrag mit den Bestimmungen des allgemeinen
Arbeitsrechts sollte erstellt werden, in dem alle Besserstellungen im
Vergleich zum allgemeinen Arbeitsrecht beseitigt werden. Weiters
sollte eine möglichst umfassende Eingliederung aller Arbeitnehmer in
diesen Kollektivvertrag angestrebt werden. (TZ 46)

ORF: Verhandlungen über einzelne Bestimmungen mit dem Betriebsrat
wurden begonnen. Die Eingliederung von Dienstnehmern mit alten,
rechtlich besonders geschützten Dienstverhältnissen in einen neuen
Dienstvertrag ist rechtlich kaum möglich.

Ad 40
RH: Für alle Bezieher eines Mehrdienstleistungspauschales sollten
Zeitaufzeichnungen eingeführt werden. Weiters sollten die
Mehrdienstleistungspauschalen auf deren betriebliche Notwendigkeit
überprüft werden. (TZ 47)

ORF: Eine Überprüfung aller Mehrdienstpauschalen wurde eingeleitet.

Ad 41
RH: Zulagen sollten restriktiver gewährt werden. (TZ 47)

ORF: Zulagen sollen nur mehr restriktiv gewährt werden.

Ad 42
RH: Die Notwendigkeit des Einsatzes sämtlicher Leiharbeitskräfte
sollte überprüft werden. (TZ 48)

ORF: Im Zuge der Umsetzung des Strukturkonzepts, das vom Stiftungsrat
zu beschließen ist, ist auch eine Neuordnung von großen Bereichen der
Leiharbeitskräfte vorgesehen.

Ad 43
RH: Verträge mit Überlassungsunternehmen sollten schriftlich
abgeschlossen werden. (TZ 48)

ORF: Bereits umgesetzt.

Ad 44
RH: Weitere Reformschritte sollten gesetzt werden, um die eigenen
pensionsrechtlichen Bestimmungen des ORF an die seit 1998
reformierten ASVG-Pensionsbestimmungen anzugleichen. (TZ 49)

ORF: Wird überprüft.

Ad 45
RH: Die mit dem Generaldirektor und den Direktoren vereinbarten
Jahresgehälter sollten als Fixbetrag angesehen werden. (TZ 50)

ORF: Für die Jahre 2007 und 2008 hat die Geschäftsführung freiwillig
auf die Valorisierungsregelung verzichtet, bei Abschluss von
Neuverträgen ist die Frage vom Stiftungsrat zu entscheiden.

Ad 46
RH: Mit dem Generaldirektor und den Direktoren sollten künftig nur
mehr Abfertigungen im gesetzlichen Ausmaß vereinbart werden. (TZ 51)

ORF: Vom Stiftungsrat bei Abschluss von Neuverträgen zu entscheiden.

Ad 47
RH: Bei der Festsetzung der Bonifikationen für den Generaldirektor,
die Direktoren und die Landesdirektoren sollten künftig nur mehr
überprüfbare Ziele vereinbart werden. (TZ 52)

ORF: Für das Geschäftsjahr 2008 wurde auf qualitative Kriterien
verzichtet, für das Geschäftsjahr 2009 haben Geschäftsführung und
Landesdirektoren auf den Abschluss einer Bonifikationsvereinbarung
zur Gänze verzichtet. In den darauffolgenden Jahren werden
Zielvereinbarungen auf rein quantitative Ziele beschränkt.

Ad 48
RH: Bonifikationen sollten nur für Ziele gewährt werden, für deren
Einreichung der Begünstigte einen wesentlichen Beitrag leisten kann.
(TZ 52, 53)

ORF: Soll weitgehend berücksichtigt werden.

Ad 49
RH: Zahlungen an Landesdirektoren sollten nur vereinbart werden, wenn
diesen eine Gegenleistung gegenübersteht. (TZ 54)

ORF: Vom Stiftungsrat am Beginn der nächsten Geschäftsführungsperiode
festzulegen.

Ad 50
RH: Die Dienstanweisungen über die nebenberufliche Erwerbstätigkeit
und die Unternehmensbeteiligung sollten auf alle Arbeitnehmer
angewendet werden. (TZ 55)

ORF: Wird geprüft.

Ad 51
RH: Die Ausnahmeregelungen beim Arbeitszeit-Kollektivvertrag für das
technische Personal sollten beseitigt werden. (TZ 57)

ORF: Soll im Zuge von Verhandlungen mit der Belegschaftsvertretung
erreicht werden.

Ad 52
RH: Im Bereich der Technik sollte ein kosteneffizientes
Mischverhältnis zwischen Eigenleistungen und Fremdleistungen geprüft
und Eigenleistungen einer verstärkten Kostenbetrachtung unterzogen
werden. (TZ 58)

ORF: Steuerung soll durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen
verbessert werden. Der Prozess des Zusammenwirkens von Programm,
Technik, programmwirtschaftlichen Controlling soll insgesamt neu
geordnet werden. Diese Neustrukturierungen sind wesentlicher
Bestandteil des Strukturkonzepts.

Ad 53
RH: Die Vorplanungen zwischen den Programmdienststellen und der
Technik sollten verbessert und die Anforderungen der
Programmdienststellen rechtzeitig definiert werden. (TZ 59)

ORF: Siehe 52.

Ad 54
RH: Die Kooperation zwischen den technischen Produktionsbetrieben und
den Programmdienststellen sollte verbessert und das Ausmaß an
Wartezeiten weiter verringert werden. (TZ 62)

ORF: Siehe 52.

Ad 55
RH: Die Produktionsaktivitäten sollten mit der Technik abgestimmt
sowie zur Ressourcenoptimierung eine genaue Produktionsvorplanung
vorgenommen werden. (TZ 60)

ORF: Siehe 52.

Ad 56
RH: Bei den Übertragungswagen sollten die Wartungs- und
Reparaturarbeiten mit den langfristig geplanten Produktionseinsätzen
abgestimmt, die erforderlichen technischen Nachrüstungen auf Basis
von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und die Auslastung
verbessert werden. (TZ 61)

ORF: Siehe 52.

Ad 57
RH: Falls eine Strukturänderung, Produktivitätssteigerungen und
Kostenreduktionen im Bereich der Technischen Direktion nicht bzw. nur
unzureichend umgesetzt werden, sollten Ausgliederungen in den
Produktionsbetrieben Hörfunk und Fernsehen in Angriff genommen
werden. Der technische Produktionsbetrieb Ausstattung sowie Teile der
Informationstechnologie sollten jedenfalls ausgegliedert werden. (TZ
63)

ORF: Die Neustrukturierung der Ausstattung ist im Strukturkonzept
vorgesehen, ebenso jene von Teilen der Informationstechnologie.
Zustimmung des Stiftungsrats ist erforderlich.

Rückfragehinweis:
ORF-Marketing und Kommunikation
(01) 87878 - DW 12228

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GOK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel