• 14.01.2009, 15:46:21
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Pröll: "Countdown zur Steuerentlastung läuft. Steuerreform 2009 geht in Begutachtung"

Meilenstein in der Familienbesteuerung - spürbare Entlastung für Selbstständige und den Mittelstand Wien (OTS) - "Mit dem heutigen Start der Begutachtungsphase der Steuerreform 2009 lösen wir den ersten Schritt unseres Entlastungsversprechens ein. Rückwirkend mit 1. Jänner 2009 senken wir die Lohn- und Einkommensteuer und unterstützen spürbar Familien mit Kindern", meinte Bundesminister für Finanzen Josef Pröll. Mit 2,3 Milliarden Euro wird der Einkommensteuertarif deutlich gesenkt und Familien werden mit 510 Millionen Euro gestärkt. Gemeinsam mit der Entlastung für Selbstständige in der Höhe von 300 Millionen Euro bringt das Paket in Summe 3,2 Milliarden Euro Entlastung. "Das ist unsere Antwort auf die großen Herausforderungen, die vor uns liegen. Wir verstecken uns nicht, sondern handeln indem wir Steuern senken. Mit diesem Entlastungsschub bieten wir der Krise die Stirn", bekräftigte Pröll. Die erste Tarifstufe, ab der Steuer eingehoben wird, wird von 10.000 Euro auf 11.000 Euro angehoben. Die Tarifstufen für den Mittelstand werden gesenkt. Die Grenze, ab welcher der Spitzensteuersatz einsetzt, wird von 51.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben. Das hat zur Folge, dass Einkommen von Arbeitnehmern bis zu einer Steuerbemessungsgrundlage von mindestens ca. 11.945 Euro vollkommen steuerfrei gestellt werden (11.000 Euro erste Tarifstufe, zuzüglich der Einrechnung von Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag). Ausgehend von Bruttobezügen bedeutet dies, dass Einkommen bis zu mindestens etwa 1.205 Euro/Monat/14x steuerfrei gestellt werden, was einem Jahresbrutto von mindestens rund 16.870 Euro entspricht (Tarifstufen: siehe PDF im Anhang) Pröll: "Einerseits setzen wir ein klares Signal in Richtung Mittelstand und Leistungsträger andererseits erhöhen wir die Steuerfreigrenze auf 11.000 Euro. Das bedeutet, dass nun zusätzlich 160.000 Erwerbstätige, Selbständige und Pensionisten keine Lohn- und Einkommensteuer mehr zahlen müssen." Besonders Familien mit Kindern profitieren in erhöhtem Maße von der Steuerreform 2009. Die Entlastungen für Familien umfassen - die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von 50,90 Euro auf 58,40 Euro monatlich (610 auf 700 Euro pro Jahr) und eine entsprechende Abhebung des Unterhaltsabsetzbetrages auf 29,20 Euro (1. Kind), 43,80 Euro (2. Kind) und 58,40 Euro (ab 3. Kind), - die Einführung eines Kinderfreibetrages von 220 Euro jährlich pro Kind, - die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro pro Kind und Jahr, - und die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung bis zu 500 Euro pro Kind und Jahr. "Das 15. Einkommen für Familien mit Kindern wird 2009 Realität und wir kommen damit unserem Ziel - Österreich: das familienfreundlichste Land Europas - einen großen Schritt näher", so der Finanzminister. Die Steuerreform 2009 sieht auch Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschafts- und Unternehmensstandortes vor. Daher wird für Unternehmen der Freibetrag für investierte Gewinne, der bisher nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zusteht, auf bilanzierende Unternehmen ausgeweitet. Gleichzeitig wird der Freibetrag von 10 Prozent auf 13 Prozent der Bemessungsgrundlage (Gewinn, ausgenommen Veräußerungsgewinne) erhöht. "Mit dem Freibetrag für investierte Gewinne leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Attraktivierung unseres Wirtschaftsstandortes und forcieren wichtige Investitionen", so Pröll. "Der Countdown zur Steuerentlastung läuft. Wir haben allen Grund mit Optimismus und Zuversicht in das neue Jahr zu gehen", schloss Pröll. Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im AOM/Original Text Service sowie im Volltext der Aussendung auf http://www.ots.at . Rückfragehinweis: ~ Daniel Kapp Pressesprecher Büro des Bundesministers für Finanzen Hintere Zollamtsstraße 2b A-1030 Wien T: +43 1 51433-500 005 F: +43 1 51433-507 060 e-mail: [email protected] ~ *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0251 2009-01-14/15:46 141546 Jän 09

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