• 18.12.2008, 11:43:06
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KO Scheuch: BZÖ präsentiert Maßnahmenpaket zur Förderung von freiwilligen Helferinnen und Helfern

Dank an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer in Kärnten

Klagenfurt (OTS) - "Allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in den Hilfsorganisationen gebührt unser Dank. Sie
leisten für die Allgemeinheit einen unschätzbar wichtigen Beitrag. Ob
Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bergrettung - was freiwillige Helferinnen
und Helfer im Interesse ihrer Mitbürger leisten, ist beeindruckend.
Für sie ist Solidarität nicht nur ein leeres Wort, sondern wird
tagtäglich von ihnen gelebt. Ohne sie würden viele Hilfseinsätze
nicht durchführbar sein", sagt BZÖ-Klubobmann Kurt Scheuch.

Das heurige Jahr mit seinen vielen Natur- und Umweltkatastrophen habe
gezeigt, wie wichtig Hilfsorganisationen seien. Deshalb müsse die
Arbeit der freiwilligen Helferinnen und Helfern endlich einmal
entsprechend honoriert werden. Und zwar nicht nur durch symbolische
Gesten und Lippenbekenntnisse, sondern durch konkrete Aktionen. Das
BZÖ habe dafür einen wichtigen Vorstoß unternommen. "Das BZÖ hat ein
Maßnahmenpaket für die freiwilligen Helferinnen und Helfer geschnürt
hat. Damit soll die Freiwilligenarbeit jene Wertschätzung bekommen,
die sie verdient. Es freut mich, dass auch die anderen Parteien
unseren Vorstoß für die freiwilligen Helferinnen und Helfern
unterstützen", so Scheuch.

Der Maßnahmenkatalog des BZÖ umfasst u. a. folgende Punkte:

- Personen, die in Hilfsorganisationen tätig sind, sollen, wenn sie
sich um eine Anstellung im Landesdienst bewerben, bevorzugt behandelt
werden.
- Es muss gewährleistet werden, dass es für alle Hilfsorganisationen
einen eigenen Versicherungsschutz ähnlich dem Hilfsschatz der
Feuerwehren gibt.
- Menschen, die 30 oder mehr Jahre in der Freiwilligenarbeit tätig
sind und dort im Rahmen von schwierigen Einsätzen regelmäßig schweren
physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind, sollen über
eine Art "Sonder-Hacklerregelung" früher und ohne Abschläge in
Pension gehen können.
- Betriebe, die ihren Mitarbeitern den Einsatz in Hilfsorganisationen
ermöglichen, sollen steuerliche Anreize sowie die Abgeltung der
Lohnkosten bei längeren Einsätzen bekommen.
- Bei der Regelung für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden muss
es eine Adaptierung geben. Auch Spenden für Feuerwehren müssen auch
steuerlich absetzbar werden.
- Es muss eine steuerliche Abschreibmöglichkeiten für die
Aufwendungen bei Einsätzen geben.
- Betriebe, die freiwilligen Helferinnen und Helfern einstellen,
sollen einen Bonus erhalten.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
BZÖ Kärnten Landtagsklub
Tel. 0463/ 51 32 72

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