• 09.12.2008, 13:15:05
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Finanzminister Pröll nach Entscheidung Brüssels zuversichtlich: "Maßnahmen werden greifen"

Bankenpaket stärkt die Abwehrkräfte der heimischen Banken und Wirtschaft - bietet Schutz für private Sparer und Kreditnehmer - gesetzliche Änderungen nicht erforderlich

Wien (OTS) - "Zuversichtlich, dass die beschlossenen Maßnahmen
greifen werden" zeigt sich Finanzminister Josef Pröll nach der
beihilfenrechtlichen Genehmigung des österreichischen Bankenpakets
durch die Brüsseler Wettbewerbsbehörde. "Mit dem Bankenpaket stärken
wir die Abwehrkräfte der heimischen Banken und Betriebe gegenüber den
Auswirkungen der globalen Finanzkrise und bieten den privaten Sparern
und Kreditnehmern gleichzeitig wirkungsvollen Schutz. Da Brüssel nun
grünes Licht gegeben hat, besteht nun abschließende Rechtssicherheit
in der Umsetzung des Bankenpaketes", so Pröll. Ziel der nun
abgesegneten Maßnahmen ist es vor allem die Kreditversorgung
weiterhin auch an Private und Betriebe sicherzustellen. Pröll: " Eine
Kreditklemme hätte handfeste und spürbare Auswirkungen sowohl auf
Klein- und Mittelbetriebe, als auch private Sparer und Häuselbauer
gehabt."

Hinsichtlich der konkreten Auflagen durch die Brüsseler
Wettbewerbsbehörde zeigte sich der österreichische Finanzminister
besonders darüber erfreut, dass eine Unterscheidung zwischen gesunden
("sound Banks") und angeschlagenen Banken ("distressed Banks")
getroffen würde. Während angeschlagene Banken, die auf das
Bankenpaket zugreifen, strengen Vorschriften, wie etwa einem
Restrukturierungserfordernis unterworfen werden, müssen gesunde
Banken lediglich einer jährlichen Berichtspflicht genügen. Dies
erleichtere es auch gesunden Banken, das Angebot in Anspruch zu
nehmen und ihre Abwehrkräfte zu stärken.

Ferner sieht Pröll in den Vorgaben zur Verzinsung von in Anspruch
genommenem Partizipationskapital bei bis zu 9,3 Prozent bei gesunden
Banken eine "vernünftige Lösung." Damit sei abschließend klar, dass
den Banken kein Geld geschenkt werde. Pröll: "Unser Ziel bleibt, dass
rasch wieder Normalität auf den Finanzmärken einkehrt. Wir müssen
daher vermeiden, die Banken langfristig in Abhängigkeit zu
staatlicher Hilfe zu belassen." In diesem Sinne sei es auch zu
begrüßen, dass Dividendenausschüttungen an private Aktionäre nicht
grundsätzlich untersagt werden. Pröll: "Ziel unserer Maßnahmen ist
es, private Investoren ergänzen, aber nicht abschrecken."

Positiv bewertete Pröll schließlich, dass die zur Stärkung des
Zwischenbankgeschäfts in Österreich gegründete Clearing-Bank (OeCAG)
von der Kommission in ihrer Konstruktion als Einrichtung der Banken
mit Haftung des Bundes in vollem Umfang anerkannt wurde. Damit sei
ein wesentlicher Anker des heimischen Bankenpakets außer Streit
gestellt.

Eine gesetzliche Änderung des am 20.10.2008 in einer Sondersitzung
des Nationalrats beschlossenen Bankenpakets wird durch die heutige
Entscheidung nicht erforderlich sein. Die Entscheidung der
Wettbewerbsbehörde präzisiert vielmehr die Umsetzung der durch das
Bankenpaket vorgesehenen Maßnahmen.

Das österreichische Bankenpaket besteht im Wesentlichen aus zwei
Gesetzen: aus dem Interbankmarktstärkungsgesetz und dem
Finanzmarktstabilitätsgesetz. Außerdem wurden durch die Novelle noch
einige andere Gesetze reformiert (z.B. das Bankwesengesetz für die
Änderungen bei der Einlagensicherung oder das ÖIAG-Gesetz, um die
Grundlagen für die Tätigkeit der FIMBAG zu schaffen). Insgesamt
werden 100 Mrd. Euro für das Bankenpaket zur Verfügung gestellt. 75
Mrd. Euro werden dabei für Maßnahmen im Rahmen des
Interbankmarktstärkungsgesetzes reserviert, 15 Mrd. für Maßnahmen im
Rahmen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes. Weitere 10 Mrd. werden für
die Anhebung der Einlagensicherung vorgesehen. Die Maßnahmen des
Gesetzes stehen allen Banken und Versicherungen offen, die im Inland
eine Konzession haben.

Rückfragehinweis:

Daniel Kapp
   Pressesprecher 
   Büro des Bundesministers für Finanzen
   Hintere Zollamtsstraße 2b
   A-1030 Wien
   T: +43 1 51433-500 005
   F: +43 1 51433-507 060
   e-mail: [email protected]

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