• 24.11.2008, 14:43:16
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  • OTS0236 OTW0236

Gefährdung von Kleinwasserkraftanlagen und anderen Ökostromanlagen durch geplante Belastungswelle

Neue Bundesregierung ist gefordert, diesen Anschlag auf die Ökostrombranche abzuwenden

Wien (OTS) - Kleinwasserkraft Österreich lehnt den Entwurf der
Systemnutzungstarife-Verordnung 2009 strikt ab. Neben einer massiven
Gefährdung von Ökostromanlagen bringt er eine deutliche
Wettbewerbsverzerrung für heimischen Strom.

Laut dem Vorschlag der E-Control sollen auf die österreichische
Stromerzeugung durch die Systemnutzungstarife-Verordnung 2009
(SNT-VO2009) massive Belastungen zukommen, indem sie bei den
Netzentgelten ordentlich zur Kasse gebeten werden sollen.
Kleinwasser-kraft Österreich zeigt sich über diese Pläne empört, da
sie sachlich nicht gerechtfertigt sind, die heimische Stromerzeugung,
insbesondere die Ökostromerzeugung, in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten bedrohen und darüber hinaus völlig ineffektiv sind.

Bedrohung von Ökostrom und heimischer Stromerzeugung und
Benachteiligung gegen-über ausländischen Stromimporten

Die geplante Einhebung der Netzverlustentgelte benachteiligt die
österreichischen Stromer-zeuger gegenüber ihren europäischen
Mitbewerbern signifikant, da dort keine vergleichbaren
Netznutzungsentgelte von Erzeugern eingehoben werden. "Dies führt zu
einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung, steigert die
Energieabhängigkeit vom Ausland und gefährdet die heimische
Stromproduktion - und das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten",
warnt DI Martina Prechtl, Geschäftsführerin von Kleinwasserkraft
Österreich.

Ökostromanlagen, deren Förderung im Ökostromgesetz geregelt ist,
treffen die zusätzlichen Belastungen besonders hart. Ihre Förderung
orientiert sich an den Gestehungskosten, wobei eine Belastung mit
Netzkosten nicht berücksichtigt wurde. Die Neueinführung von
Netzko-sten für Ökostromanlagen würde den Betrieb betroffener Anlagen
unwirtschaftlich machen. Prechtl: "Die geplante
Systemnutzungstarife-Verordnung gefährdet somit die Erreichung der
Ökostrommengen, die aus Sicht des Klimaschutzes und aufgrund
internationaler Verpflich-tungen erforderlich sind! Es ist absurd,
dass für Ökostromanlagen zuerst Förderungen festge-legt werden, um
deren notwendigen Ausbau voranzutreiben, und dann gleich durch
zusätzli-che Belastungen durch die Hintertür wieder eine Blockade
errichtet wird."

Sachlich nicht gerechtfertigt

Darüber hinaus müssen Netzverlustentgelte entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben nach den Grundsätzen der Kostenorientierung und
Kostenwahrheit festgelegt werden. "Dezentrale Kleinwasserkraftanlagen
tragen technisch betrachtet fast immer zu einer Verringerung der
Netzverluste bei. Die Einhebung eines Netzverlustentgelts ist hier
somit sachlich nicht ge-rechtfertigt. Daher entspricht dieses
Vorgehen nicht den rechtlichen Vorgaben", gibt Prechtl zu bedenken.

Gleiches trifft auf das Systemdienstleistungsentgelt (SDLE) für
kleine Anlagen zu, welches mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf
abermals deutlich erhöht werden soll. Gegenstand des SDLE ist die
Sekundärregelung, auch Minutenreserve genannt. Es soll den
Regelzonen-führern jene Aufwendungen abgelten, die bei der
Bereitstellung der Systemdienstleistung zum Ausgleich von
Lastschwankungen entstehen. "Technische Gutachten belegen, dass
Kleinwas-serkraftwerke im Leistungsbereich bis 5 MW den
Sekundärregelungsbedarf nicht verursachen. Kraftwerke unter 5 MW
sollen daher von der Entrichtung der SDLE befreit werden", fordert
Prechtl.

"Heimische Stromerzeugung schafft Investitionen und hat starke
positive volks- und regio-nalwirtschaftliche Effekte. Gerade in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollen ungerechtfertig-te
Zusatzbelastungen diesen Sektor nicht gefährden. Die geplanten
Belastungen dürfen daher keinesfalls in die Tat umgesetzt werden!",
appelliert Prechtl an die neue Bundesregierung.

Rückfragehinweis:
Kleinwasserkraft Österreich
Mag. Claudia Aigner
Tel.: 01/522 07 66 - 50
Mail: [email protected]

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