• 21.11.2008, 09:53:53
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  • OTS0069 OTW0069

E-Wirtschaft gegen Zwang zur Verkabelung im Höchstspannungsnetz

Salzburger "Kabelsalat" ungenießbar für die Republik

Wien (OTS) - Die geplante Novelle des Salzburger
Landeselektrizitätsgesetzes (LEG) 1999 stellt aus Sicht der
E-Wirtschaft eine Belastung für die Versorgungssicherheit und die
kostengünstige Versorgung Österreichs mit Strom dar. "Der Salzburger
Kabelsalat ist ungenießbar für die gesamte Republik Österreich",
erklärte die Generalsekretärin des Verbands der
Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) Barbara Schmidt. Neben
rechtlichen Bedenken gegen dieses Gesetz bestehe auch die Gefahr,
dass dadurch schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte.

Verkabelung des Höchstspannungsrings gefährdet Versorgungssicherheit

Eine Verkabelung des österreichischen Höchstspannungsrings würde
sich negativ auf die Versorgungssicherheit Österreichs auswirken.
Schmidt: "Bei Verkabelungen kommt es immer wieder zu Ausfällen
infolge von Erdbewegungen, Bauarbeiten oder Überschwemmungen und
Murenabgängen. Im Gegensatz zu Freileitungen dauern Reparaturen bei
Erdkabeln allerdings Wochen bis Monate. Während dieser Zeiten wäre
die Versorgungssicherheit deutlich schlechter. Freileitungen können
dagegen meist binnen weniger Tage wieder voll funktionstüchtig
gemacht werden." Das Beispiel aus Brandenburg könne nicht als
Vergleich herangezogen werden, weil es sich dort nicht um einen
Versorgungsring handle.

Kabelkosten bringen zusätzliche Belastungen für Stromkunden

Die Kosten einer Verkabelung liegen deutlich höher als bei
Freileitungen. Internationale Untersuchungen haben ergeben, dass die
Investitionskosten für Höchstspannungskabel das sechs- bis 25fache
der Kosten einer Freileitung erreichen können. Schmidt: "Die
Verkabelung wäre damit der Versuch, die Allgemeinheit auf Basis
regionaler Eigeninteressen mit höheren Kosten bei den Netzgebühren zu
belasten."

Umweltauswirkungen von Kabeln deutlich höher

Auch auf die Umwelt hat die Verkabelung von
Höchstspannungsleitungen stärkere Auswirkungen als Freileitungen.
Schmidt: "Kabel kann man zwar nicht sehen, es gibt aber Auswirkungen
der Trassen auf das Grundwasser und Kabeltrassen greifen zudem weit
stärker in die Rechte der Grundeigentümer ein als Freileitungen." Das
würde sich vor allem bei Baugenehmigungen oder Verkehrswegen und
anderen Leitungsbauten auswirken. Der VEÖ appelliert daher an alle
Beteiligten Vernunft walten zu lassen und auf Anlassgesetzgebungen zu
verzichten.

Rückfragehinweis:
Ernst Brandstetter
Pressestelle des Verbands der
Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ)
Mobil: +43 (0) 664 283 1997
E-Mail: [email protected]

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