- 15.11.2008, 11:24:37
- /
- OTS0029 OTW0029
Evangelische Generalsynode setzt sich für Straftäter, ihre Opfer und die Angehörigen ein
"Strafe übt nicht Vergeltung, sondern schafft Rechtsfrieden" - Rechte der Angehörigen gesetzlich verankern - Bischof Bünker: Strafrecht im Sinne der Humanität
Villach (OTS) - "Öffentlichen Widerspruch zu artikulieren gegen
jede Art von Stigmatisierung, gegen jede Art des Rufs nach härteren
Strafen als Allheilmittel und gegen jede Vernachlässigung der
Unschuldsvermutung", fordert die Generalsynode der Evangelischen
Kirche A.u.H.B. in Österreich in einer Erklärung zu Kriminalität und
Strafrechtspflege, die am 15. November in Villach mit überwältigender
Mehrheit beschlossen wurde.
Zu den Forderungen der Erklärung gehört, "innovative rechtliche
Bestimmungen zur besseren und rascheren Schuldbewältigung
einzuführen, wie sie durch Diversion und frühzeitige bedingte
Entlassung grundsätzlich bereits jetzt möglich sind". Auch sollen die
Haftzahlen "möglichst" reduziert und ein Personalstand gewährleistet
werden, der eine erhöhte Betreuung ermöglicht.
Nach der Erklärung der Generalsynode mit der Überschrift "Dem
Neubeginn eine Chance geben" tritt die Evangelische Kirche A.u.H.B.
dafür ein, "einen ganzheitlichen Blick auf die vom Strafrecht
betroffenen Personen umzusetzen, d.h. Straftaten möglichst einer
außergerichtlichen Klärung zuzuführen, die Möglichkeiten der
Wiedergutmachung und der Versöhnung eröffnet und dadurch
zukunftsorientiert ist". Strafe, so die Erklärung, "übt nicht
Vergeltung, sondern schafft Rechtsfrieden".
"Die Evangelische Kirche ergreift Partei für die Ohnmächtigen"
Als Gründe für die Forderungen nennt das Papier der Generalsynode,
dass Opfer von Straftaten und deren Angehörige "des Schutzes, der
Unterstützung von Gesellschaft und Kirche in der Wiederherstellung
ihrer personalen und sozialen Würde" bedürfen. Wer seelischen,
körperlichen oder materiellen Schaden erleide, dürfe nicht zum
Bittsteller und Hilfesuchenden werden. Die Erklärung hält fest: "Es
ist Aufgabe des Staates und aller sozialen Organisationen, auf jene
zuzugehen und Hilfe anzubieten, bei denen dies erforderlich sein
könnte."
Grundsätzlich wird festgestellt: "Die Evangelische Kirche A.u.H.B.
ergreift Partei und erhebt die Stimme für jene, die in der
Gesellschaft ausgegrenzt werden, ohnmächtig sind oder verstummen.
Daher steht sie Opfern von Straftaten und deren Angehörigen wie auch
Tätern und ihren Angehörigen nahe und begleitet alle nach dem Prinzip
der Versöhnung in Wahrheit und Gerechtigkeit."
Bischof Bünker: Gruppe der Angehörigen ist wichtig
Ein von der Generalsynode ebenfalls mit großer Mehrheit beschlossener
Zusatzantrag fordert die politischen Verantwortlichen auf, die Rechte
der Angehörigen von Gefangenen gesetzlich zu regeln.
Wie Bischof Bünker gegenüber epd Ö zu der Erklärung erläuterte, rücke
die Stellungnahme die Gruppe der Angehörigen wieder verstärkt in den
Blick. Diese wichtige Gruppe der vom Strafrecht Betroffenen sei
bislang zu wenig beachtet worden. Bünker erinnerte daran, dass sich
die Evangelische Kirche in Österreich seit der Strafrechtsreform des
Justizministers Christian Broda für eine Verbesserung des Strafrechts
im Sinne der Humanität eingesetzt habe. Der Bischof betonte: "Es ist
nicht egal, wie im Bereich des Strafrechts miteinander umgegangen
wird."
Rückfragehinweis:
epdÖ
Tel.: (01) 712 54 61 DW 12
Dr. Thomas Dasek
mailto:[email protected]
http://www.evang.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EPD






