• 30.10.2008, 09:20:05
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AWD-Vermittlung von Immofinanzaktien: VKI startet Sammel-Aktion

VKI sammelt Beschwerden und unterstützt Verbraucher bei Rechtsdurchsetzung.

Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet -
im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz
(BMSK) - eine Sammelaktion von Beschwerden über angeblich fehlerhafte
oder unvollständige Beratung anlässlich der Vermittlung von
Immofinanzaktien durch AWD-Berater. Die Beschwerden können online auf
www.verbraucherrecht.at kostenlos angemeldet werden.

In der gestrigen ORF-Fernsehsendung "Bürgerforum" haben
Konsumenten, die mit Immofinanz-Aktien herbe Verluste erlitten haben,
schwere Vorwürfe gegen die jeweiligen Berater von AWD erhoben. Diese
hätten ihre Kunden nicht bzw. nicht ausreichend über das Risiko von
Aktien aufgeklärt. Stattdessen habe man damit geworben, die Aktie sei
"mündelsicher" und habe nicht auf eine Risikostreuung beim Investment
geachtet. AWD hat dem widersprochen.

Seit Frühjahr 2007 ist der Wert der Immofinanz-Aktien (fast)
stetig gefallen und befindet sich nunmehr auf einem historischen
Tiefstwert von um 1 Euro. Gerade die Entwicklung der letzten Wochen
und Medienberichte haben viele Anleger aufgeschreckt. Auch beim VKI
langten zahlreiche Beschwerden ein: Immofinanz-Aktien sind - so die
Beschwerden - unter Verharmlosung jeden Risikos vermittelt worden.

Anlageberater haften ihren Kunden für eine anlage- und
anlegergerechte Beratung. Nicht nur die Vorteile, sondern
insbesondere auch die Risiken von Anlageprodukten sind deutlich
darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen
und deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Wenn man daher
Personen, die bislang gerade noch Erfahrungen mit Bausparverträgen
gesammelt haben, Immobilienaktien als "mündelsichere Anlagen"
vermittelt und auch nicht auf Kursrisiken und die Notwendigkeit einer
breiten Streuung eines Portfolios hinweist, dann liegt nahe, dass
Schadenersatz gegen den Berater wegen falscher Anlageberatung zu
prüfen ist.

Allerdings muss der Kläger die Falschberatung beweisen. Das ist
umso schwerer, wenn etwa entgegenstehende Beratungsprotokolle -
ungelesen - unterzeichnet worden sein sollten. Es bleibt daher
abzuwarten, wie sich der Ablauf von Beratungen durch AWD-Berater im
Lichte der Beschwerden darstellt.

Der VKI wurde daher vom BMSK beauftragt, die Beschwerden über
angeblich mangelhafte Beratung zu sammeln und gegebenenfalls
Schadenersatzansprüche zu prüfen. Ziel ist die Vermittlung einer
außergerichtlichen Lösung. Scheitert diese, so sollen auch
Möglichkeiten der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung - auch mittels
eines Prozesskostenfinanzierers - geprüft werden.

Personen, die sich durch mangelhafte Beratung anlässlich der
Vermittlung von Immofinanz-Aktien durch AWD-Berater geschädigt
fühlen, können sich - über ein Online-Formular auf
www.verbraucherrecht.at - beim VKI melden.

Wichtig: Schadenersatzansprüche aus falscher Anlageberatung
verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis vom Schaden und vom
Schädiger. Diese Frist beginnt spätestens dann, wenn man erkennen
kann, dass das vermittelte Produkt nicht den Anpreisungen entspricht
bzw. Risiken sichtbar werden, die man nie eingehen wollte.

"Wir werden nun rasch die Beschwerden sammeln und sichten. Dabei
hoffen wir, dass keine Klagen notwendig sind, um tatsächlich
geschädigten Kunden Schadenersatz zu verschaffen", gibt sich Dr.
Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht, im VKI optimistisch.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba
Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 333

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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