- 21.10.2008, 19:17:16
- /
- OTS0278 OTW0278
Fortschritte und Rückschläge im Kampf gegen die Todesstrafe Prammer: Todesstrafe ist unvereinbar mit den Menschenrechten
Wien (PK) - "Mit dem Tod bestraft" lautete der Titel eines
interdisziplinären Symposiums im vergangenen Februar, das aus Anlass
des 40. Jahrestages der endgültigen Abschaffung der Todesstrafe durch
das Verfassungsgesetz vom 7. Februar 1968 von der Österreichischen
Liga für Menschenrechte und von der Zentralen Forschungsstelle
Nachkriegsjustiz gemeinsam organisiert worden war. Auf Einladung von
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer präsentierten Claudia
Kuretsidis-Haider, Heimo Halbrainer und Elisabeth Ebner heute Abend
im Parlament dazu den von ihnen herausgegebenen Tagungsband des
Symposions: "Mit dem Tode bestraft. Historische und rechtspolitische
Aspekte zur Todesstrafe in Österreich im 20. Jahrhundert und der
Kampf um ihre weltweite Abschaffung".
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer begrüßte Justizministerin Dr.
Maria Berger und die ehemalige Präsidentin des Bundesrates Anna-
Elisabeth Haselbach und unterstrich die Bedeutung des Themas mit dem
Hinweis darauf, dass trotz aller Erfolge bei der Abschaffung der
Todesstrafe in den letzten Jahren nach wie vor 62 Staaten an ihr
festhalten. Prammer erteilte allen Rufen zur Wiedereinführung der
Todesstrafe, wie sie mancherorts in Europa und gelegentlich auch in
Österreich hörbar seien, eine dezidierte Absage. Die Todesstrafe sei
unvereinbar mit den Menschenrechten, sie diene nicht der
Verbrechensbekämpfung, sondern sei eine Form der Folter und könne
daher in keiner demokratischen Gesellschaft akzeptiert werden.
Österreich müsse daher sein internationales Engagement gegen diese
unmenschliche Art der Bestrafung, wie auch gegen jede Form von
Misshandlung und Folter, konsequent fortsetzen.
Die Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte Irmtraut
Karlsson erinnerte an den Kampf ihres Mentors Christian Broda gegen
die Todesstrafe, der mit seinem Einsatz für Menschenrechte untrennbar
verbunden war, und daran, dass der langwierige Prozess der
Abschaffung der Todesstrafe noch längst nicht abgeschlossen sei.
Der Präsident der Zentralen österreichischen Forschungsstelle
Nachkriegsjustiz Univ.-Prof. Martin. F. Polaschek unterstrich das
Ziel der Forschungsstelle, nicht nur Material zu sammeln, sondern den
Forschern auch eine Plattform für die Diskussion aktueller
justizpolitischer Fragen, wie etwa der Todesstrafe, zu geben.
Polaschek befasste sich insbesondere mit historischen Pro- und
Kontraargumenten in der Diskussion über die Todesstrafe.
Der Kriminalsoziologe Univ.-Prof. Heinz Steinert (Frankfurt/Main und
Wien) identifizierte in seinem Vortrag "Ohne Angst leben" die
Todesstrafe als ein Symptom von Krieger- und
Unterdrückergesellschaften, die ihre inneren Feinden gleich behandeln
wie ihre äußeren, indem sie sie töten wie im Krieg. Man müsse sich
fragen, ob man in einer solchen Gesellschaft leben wolle und ob es
die Aufgabe eines demokratischen Staates sein könne, Recht und
Gerechtigkeit für die Zwecke von Herrschaft zu instrumentalisieren.
Diese Frage gelte nicht nur für Todesstrafe und Folter, sondern für
jegliche Strafe, mit der der Staat seinen Bürgern Schaden zufüge.
Steinert plädierte dafür, den immer wieder von herben Rückschlägen
gekennzeichneten Weg der Zivilisierung von Herrschaft konsequent
fortzusetzen und verwies dabei auf Erfolge bei der friedlichen
Regelung von Konflikten zwischen den Menschen durch den Staat, etwa
durch die Einführung von Mediation, Tatausgleich und Diversion. Es
gelte die Lebensbedingungen aller zu verbessern, insbesondere jene
benachteiligter Gruppen, und auf die Entwicklung und Stärkung jener
Vernunft zu setzen, die so viele Menschen dazu befähige, für die
Lösung von Konflikten gemeinsame Wege zu finden.
Österreich und der Kampf um die Abschaffung der Todesstrafe
Die HerausgeberInnen Claudia Kuretsidis-Haider, Heimo Halbrainer und
Elisabeth Ebner stellten bei der Präsentation ihres Buches das Ziel
in den Vordergrund, die historischen und die aktuellen Aspekte des
Themas Todesstrafe miteinander zu verknüpfen. So erfährt der Leser,
dass Österreich nicht erst in der jüngeren Vergangenheit sondern
schon lange eine bedeutende Rolle bei der Abschaffung der Todesstrafe
spielte. Aufgeklärte Habsburgerherrscher zählten zu den Vorreitern
ihrer Überwindung. So beseitigte 1786 Großherzog Leopold unter
Einfluss des Aufklärers Cesare Beccaria Todesstrafe und Folter in der
Toskana. In Österreich schaffte Kaiser Joseph II. die Todesstrafe
1787 ab. Kaiser Franz II. führte sie 1795, zur Zeit der
Jakobinerverschwörung, wieder ein. In der Folge dauerte die
Diskussion um die Todesstrafe an. Karl Kraus etwa, der 1903 gegen die
"Scheußlichkeit einer legitimen Tötung" gewettert hatte,
rechtfertigte sie 1934 als "Notwehr des Staates" unter Berufung auf
berühmte Befürworter der Todesstrafe wie Johann Wolfgang Goethe, den
Strafrechtler Heinrich Lammasch oder den tschechoslowakischen
Staatspräsidenten Tomas G. Masaryk.
Gegen die Todesstrafe führten die Juristen Isidor Ingwer und Isidor
Rosner schon 1908 an, dass weder die Mordtat des Verbrechers dazu
berechtige, diesen zu töten, noch mit einem staatlichen Notwehrrecht
argumentiert werden könne, das nur bei der direkten Abwehr eines
Angriffs gelte. Erfahrungsgemäß schrecke die Todesstrafe Gewalttäter
nicht ab. Der Wiener Strafrechtler Carl Stooss sah 1913 die
Todesstrafe als historisch überholt an. Niemand wolle mehr, wie
einst, Menschen mit Todesangst und Todespein bestrafen. Richter und
Geschworene seien überdies nicht unfehlbar, die Hinrichtung eines
unschuldigen Menschen würde aber das Vertrauen in das Recht
irreparabel beschädigen.
Die letzte Hinrichtung wurde in Österreich 1950 an dem Raubmörder
Josef Trinka vollzogen. Noch im selben Jahr schaffte der Nationalrat
die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren ab. Mit dem Beschluss vom
7. Februar 1968 wurden Todesurteile in Österreich schließlich auch im
Kriegsrecht und damit definitiv ausgeschlossen.
Seit der Zeit von Justizminister Christian Broda wirkt Österreich an
internationalen Kampagnen gegen die Todesstrafe mit. Mittlerweile ist
die Todesstrafe in der Europäischen Union und insgesamt in 128
Ländern aus den Strafregistern gestrichen. Allein seit 1990 schafften
über 45 Staaten die Todesstrafe ab. Ein markanter Durchbruch auf
internationaler Ebene war die UNO-Vollversammlung im Dezember 2007,
als 104 Länder eine Resolution für einen sofortigen Hinrichtungsstopp
und eine Abschaffung der Todesstrafe unterzeichneten.
Trotz des erfreulichen Trends zur Abschaffung dieser "Perversion des
Rechtsstaates", so Staatssekretär Hans Winkler in seinem Geleitwort,
sei der intensive Kampf für die weltweite und vollständige
Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der
österreichischen und europäischen Menschenrechtspolitik. Die
Todesstrafe sei mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat sowie
mit dem Wertekanon der EU nicht vereinbar. Daher schreibe die EU
ihren Beitrittskandidaten die vollständige Abschaffung der
Todesstrafe vor. Diese kompromisslose Haltung werde auch in der EU-
Grundrechtecharta zum EU-Reformvertrag bestätigt und gegenüber
Drittstaaten mit zunehmender Überzeugungskraft vertreten, berichtet
der Staatssekretär. Zuletzt konnte die EU zur Abschaffung der
Todesstrafe auf den Philippinen, in Albanien, Gabun, Mexiko, Ruanda,
Usbekistan und dem US-Bundesstaat New Jersey beitragen und Guatemala,
Kirgisistan und Taiwan zur Aufrechterhaltung ihrer Moratorien
bewegen.
Der Historiker Hans Hautmann gibt einen Überblick über die verhängten
Todesurteile und Vollstreckungen in der österreichischen Reichshälfte
zwischen 1867 und 1918. Er verweist darauf, dass die Zahl der Opfer
der Kriegsjustiz von 1914 bis 1918 mangels amtlicher Daten nach wie
vor nicht eruiert werden kann. Es handelt sich damit um ein
unbekanntes Kapitel der österreichischen Vergangenheit.
Martin F. Polaschek behandelt die Diskussionen um die Todesstrafe in
der Ersten Republik, an deren Ende das Standrecht wieder eingeführt
wurde, und die Zeit des austrofaschistischen Ständestaats. Der
Androhung der Todesstrafe im Standgerichtsverfahren für Delikte wie
Mord, Brandstiftung und boshafte Sachbeschädigung und ab dem Februar
1934 für Aufruhr folgte bald ihre Wiedereinführung im ordentlichen
Verfahren und die Verhängung von Todesurteilen.
Die Todesstrafe war fester Bestandteil der NS-Justiz in Österreich.
Wolfgang Form zeigt in seinem Beitrag, dass die Todesstrafe zu einem
aktiven Mittel des NS-Feindstrafrechts wurde. Während der NS-Zeit
dienten die ungeheuer vielen Todesurteile auch zur Vernichtung ganzer
Bevölkerungsgruppen und der politischen "Säuberung".
Claudia Kuretsidis-Haider thematisiert die Ahndung von NS-Verbrechen
durch die österreichische und alliierte Justiz, die als Höchststrafe
die Todesstrafe vorsah, Bernhard Sebl hingegen die durch
Schwurgerichte im ordentlichen Strafverfahren verhängten und
vollstreckten Todesurteile im Zeitraum zwischen 1945 und 1950. Die
Beiträge zeigen sehr deutlich die Unterschiede in der Motivation der
Verhängung der Todesstrafe im sondergerichtlichen und im ordentlichen
Verfahren auf. In ersteren betonte man vor allem den Sühnegedanken,
in ordentlichen Verfahren die Prävention, wie es in Ländern mit
Todesstrafe bis heute der Fall ist.
Roland Miklau zeichnet in seinem Aufsatz die lange Geschichte der
Todesstrafe in Österreich nach. Nach einzelnen parlamentarischen
Vorstößen zu ihrer Wiedereinführung stand erst in den sechziger
Jahren die Beseitigung auch ihrer "Restposten" in der Rechtsordnung
zu Diskussion.
Abschließend widmen sich die Beiträge von Winfried R. Garscha,
Wolfgang Benedek und Manfred Nowak internationalen Aspekten der
Todesstrafe aus historischer und aktueller Sicht. Garscha stellt die
Entwicklung des internationalen Völkerstrafrechts im 20. Jahrhundert
dar. Benedek befasst sich mit der Anwendung der Todesstrafe weltweit,
den Widerstände einzelner Staaten gegen wie Aktivitäten von
europäischen Regionalorganisationen für die weltweite Abschaffung der
Todesstrafe. Nowak thematisiert aus seiner Erfahrung als UN-
Sonderberichterstatter die Todesstrafe im Kontext der Folter.
Das Buch
"Mit dem Tode bestraft. Historische und rechtspolitische Aspekte zur
Todesstrafe in Österreich im 20. Jahrhundert und der Kampf um ihre
weltweite Abschaffung" ist im Grazer Verlag Clio erschienen. Das Werk
mit einem Geleitwort von Staatssekretär Hans Winkler umfasst 202
Seiten und ist im Buchhandel um 22 Euro erhältlich. (Schluss)
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie - etwas
zeitverzögert - auf der Website des Parlaments im Fotoalbum:
www.parlament.gv.at
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






