- 16.10.2008, 11:26:09
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PRESSEERKLÄRUNG NAbg Dr. Martin Graf zu seiner Kandidatur für das Amt des 3. Präsidenten des österreichischen Nationalrats
Wien (OTS) - Die FPÖ erreichte bei der Nationalratswahl am
 28.9.2008 17,5% der gültig abgegebenen Stimmen und damit mit
 deutlichem Abstand den 3. Platz vor dem BZÖ und den Grünen. Die FPÖ
 konnte mit diesem Ergebnis alle selbstgesteckten Ziele - brechen der
 2/3 Mehrheit von SPÖ und ÖVP, überspringen der 15% und 3. stärkste
 Kraft im Lande - deutlich übertreffen.
Im künftigen Nationalrat werden 5 Fraktionen vertreten sein, wobei es
 in dieser Legislaturperiode nicht möglich ist, dass 2 Parteien
 alleine Verfassungsgesetzte erlassen können oder anders gesagt, es
 erstmals in der 2. Republik keiner Partei alleine möglich ist eine
 Sperrminorität in die Waagschale zu werfen, um Verfassungsgesetzte zu
 blockieren. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der bestehenden
 Kräfteverhältnisse in dieser Legislaturperiode die Zusammenarbeit
 zwischen Regierung und Parlament einerseits und der
 Parlamentsparteien untereinander andererseits neu definiert werden.
 Insbesondere werden die sich über Jahrzehnte im parlamentarischen
 Leben herausgebildeten Usancen als Schutzmantel einzelner Fraktionen
 im Parlament stärkere Bedeutung erhalten.
Usanzen sind im Parlamentarismus nicht nur Schutzmantel der
 Minderheit gegenüber der Mehrheit, sondern auch das Getriebe, welches
 eine Geschäftsordnung erst zum Funktionieren bringt. An der Beachtung
 der Usancen ist die Handschlagsqualität einer Fraktion zu messen,
 bzw. werden damit geschäftsordnungsmäßige Handlungsweisen erst
 berechenbar.
Usanzen haben sich etwa bei der Besetzung von Ausschüssen, bei der
 Umsetzung von Präsidialergebnissen, bei Terminfindungen, bei
 Erstellung von Tagesordnungen, bei der Festlegung von
 Redezeitbeschränkungen, bei der Wahl der Funktionsträger und
 Präsidenten und in vielen anderen Bereichen herausgebildet.
Die Freiheitliche Partei bekennt sich uneingeschränkt zum Prinzip der
 Beachtung der Usanzen zum funktionieren des Parlamentarismus sowie
 dazu, dass von Usanzen nicht einseitig abgegangen werden soll.
Entsprechend der Usanzen im Parlament steht der stärksten Partei das
 Nominierungsrecht für den 1. Präsident - sohin der SPÖ - und der 2.
 stärksten Partei das Nominierungsrecht für den 2. Präsidenten - sohin
 der ÖVP - und der drittstärksten Partei das Nominierungsrecht für den
 3. Präsidenten - sohin der FPÖ - zu. Ein Abgehen von dieser Usance -
 in welcher Form auch immer - würde einen veritablen Schaden im
 Getriebe des Parlamentes verursachen.
Mit Beschluss des Bundesparteivorstandes der Freiheitlichen Partei
 Österreich vom 30.9.2008 wurde ich einstimmig zum Kandidat der FPÖ
 für das Amt des 3. Präsidenten des Nationalrates nominiert.
Die erfolgte Nominierung fasse ich als Auszeichnung und Anerkennung
 meiner (parlamentarische) Verdienste durch die FPÖ auf. Ich bin
 bereits in frühester Jugend zur freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft
 gestoßen und habe in der Hochschulpolitik beginnend über die
 Kommunalpolitik mit 34 erstmals am parlamentarischen Geschehen teil
 genommen. In der Zwischenzeit bin ich mit 48 Lebensjahren
 dienstältester Abgeordneter meiner Partei.
Ich habe diese Nominierung gerne angenommen.
Meine parlamentarischen Erfahrungen konnte ich bis dato im
 langjährigen Vorsitz des Wissenschaftsausschusses, im Vorsitz des
 Unvereinbarkeitsausschusses, im Vorsitz eines
 Untersuchungsausschusses, im Vorsitz zahlreicher Unterausschüsse
 sowie im Vorsitz mehrerer parlamentarischer Enqueten, sowie als
 Vertreter der FPÖ im Geschäftsordnungskomitee und als Ordner der FPÖ
 im Parlament einbringen. Weiters habe ich als Vertreter der FPÖ bei
 Präsidialsitzungen und als Kuratoriumsmitglied der Margarete Lupac
 Stiftung Erfahrungen sammeln können. Bis dato bin ich
 Klubobmann-Stellvertreter meiner Fraktion.
Am 2. Oktober 2008 wurden über meine Initiative mit den maßgeblichen
 Vertretern der Fraktionen SPÖ, ÖVP und BZÖ Kontakt aufgenommen und
 Termine für Gespräche vereinbart. Ziel dieser Gespräche war es, die 
 aus meiner Sicht wesentlichen Eckpunkte meines Amtsverständnisses im
 Falle meiner Wahl zu erläutern bzw. darzulegen. Mit der Fraktion der
 Grünen habe ich keinen Termin vereinbart, da diese Fraktion bereits
 am 1. Oktober 2008 öffentlich gemacht hat, mich unter keinen
 Umständen wählen zu wollen.
Die Gespräche selbst haben meiner Beurteilung nach allesamt in einer
 konstruktiven Atmosphäre statt gefunden. Im Wesentlichen standen die
 Themen der Weiterentwicklung der Geschäftsordnung, welche in der
 letzten Legislaturperiode ins Stocken geraten ist, die
 Weiterentwicklung der Öffnung des Parlamentes für die Menschen in
 diesem Land sowie die Aufgaben der Präsidenten im Focus der
 Gespräche.
Insbesondere bei der Weiterentwicklung der Geschäftsordnung im Bezug
 auf die Verbesserung der Minderheitsrechte von Abgeordneten waren die
 Gespräche über alle Fraktionen hinweg konstruktiv. Ich habe hierbei
 die Standpunkte der FPÖ neuerlich eingebracht. Aufgrund der neuen
 Kräfteverhältnisse habe ich der ÖVP zugesagt, dass die FPÖ sehr
 darauf Bedacht nehmen wird, dass Änderungen in der Geschäftsordnung
 nur nach ausführlichem Dialog zwischen den Fraktionen und mit
 größtmöglicher Zustimmung erfolgen. Das heißt, dass wir die Sorgen
 und Bedenken der ÖVP ernst nehmen und über die Argumente der ÖVP
 nicht darüberfahren werden.
Ich gehe nach den Gesprächen mit den Fraktionsvertretern davon aus,
 dass wir in dieser Legislaturperiode zu einer neuen verbesserten
 Verfahrenordnung für Untersuchungsausschüsse inklusive der
 Möglichkeiten der Zuweisung eines Untersuchungsgegenstandes als
 Minderheitsrecht gelangen werden.
Neben dem Themenkomplex des Untersuchungsausschusses sind die
 Beschleunigung der Anfragebeantwortungen und der telegenere
 Sitzungsablauf wichtige Themen zur Verbesserung gewesen.
Im Bezug auf die Weiterentwicklung der Öffnung des Parlamentgebäudes
 werde ich mich tatkräftig einbringen. Insbesondere bei der
 Weiterentwicklung der Einbindung der neuen Medien und bei der
 Verbesserung des Internetauftrittes des Parlamentes werde ich meine
 Erfahrungen einbringen können.
Thema der Gespräche mit den Vertretern der Fraktionen war natürlich
 auch die in den letzten beiden Wochen von den Grünen initiierte
 öffentliche Debatte ob meiner Ideologie, meiner ethnischen
 Zugehörigkeit und Einstellung zur Demokratie.
In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass ich stolz darauf bin,
 ein Politiker zu sein, der Ecken und Kanten hat und somit beste
 Voraussetzungen mitbringt sich Gehör zu verschaffen.
In meiner ideologischen Ausrichtung stehe nicht nur ich, sondern die
 gesamte freiheitliche Gesinnungsgemeinschaft auf dem Boden der Werte
 der Revolution von 1848, insbesondere auf die erkämpften und
 weiterentwickelten Grund- und Freiheitsrechte.
Ich bekenne mich uneingeschränkt zur Republik Österreich, zu unserer
 Demokratie, zum Rechtsstaat und unseren Gesetzen sowie zu unserer
 Verfassung, auf die ich angelobt bin. Ich bin darüber hinaus auch
 bereit, diese Republik, die Demokratie und unsere Wertegemeinschaft
 im Bedrohungsfall mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Hierauf
 habe ich bereits bei der Ablegung meines Grundwehrdienstes einen Eid
 geleistet.
Mein Bekenntnis zu den beschriebenen Werten und zur Republik
 Österreich impliziert für mich auch meine grundsätzliche Ablehnung
 aller verbrecherischen, totalitären und menschenverachtenden
 Ideologien, insbesondere die des Nationalsozialismus. Ich verurteile
 alle Formen des politischen Fanatismus, Rassismus und Antisemitismus
 sowie alle im Namen einer fehlgeleiteten Ideologie verübten
 Verbrechen.
In meinem bisherigen politischen Handeln, Denken und Tun als stolzer
 Staatsbürger und Mandatar habe ich bislang keinen Zweifel an meiner
 patriotischen Gesinnung aufkommen lassen und scheue diesbezüglichen
 keinen Fremdvergleich.
Im Bezug auf die von politischen Mitbewerbern öffentlich geführte
 Debatte über meine ethnische Herkunft bzw. mein Bekenntnis zur
 deutschen Volk- und Kulturgemeinschaft möchte ich die Gelegenheit
 nutzen, mich stolz zu zeigen, in einem Land zu leben und zu wirken,
 welches sich dazu verschrieben hat, dass niemand ob seines
 Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer
 oder sonstiger Anschauungen, nationaler oder sozialer Herkunft,
 Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der
 Geburt oder des sonstigen Status diskriminiert werden darf.
In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass weder meine Weltanschauung
 noch mein Volkstumsbekenntnis mich für Ämter in Österreich
 disqualifizieren kann. Ich gehe auch davon aus, dass ich wie bisher
 das Vertrauen derjenigen, die mich in das Amt des 3. Präsidenten des
 Nationalrates wählen werden, rechtfertigen werde.
Rückfragehinweis:
 FPÖ
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