- 15.10.2008, 11:45:50
- /
- OTS0147 OTW0147
Wiener PatientInnenanwalt zur Flugrettungsdebatte
Wiener PatientInnenanwalt bringt die PatientInneninteressen in die Flugrettungsdebatte ein
Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die
Finanzierung der Flugrettung meldet sich am Mittwoch auch der Wiener
Pflege-, PatientInnen- und Patientenanwalt zu Wort. Konrad Brustbauer
schließt sich aber nicht nur dem Standpunkt an, dass die Finanzierung
der Flugrettung auf eine solide Basis gestellt werden muss: "Man kann
nicht eine öffentliche Aufgabe wie die Flugrettung einfach in private
Hände geben, wie dies das Innenministerium vor Jahren getan hat und
dann hoffen, dass marktwirtschaftliche Selbstregelungsmechanismen
greifen." Was freier Markt auf dem Sozial- und Gesundheitssektor
anrichten kann, bekommt die Wiener PatientInnenanwaltschaft Jahr für
Jahr besonders nach der Skisaison zu hören. So mancher private
Flugunternehmer ohne Kassenvertrag wartet schon am Pistenrand um auch
Verunfallte, die mit dem Lift ins Tal gebracht werden könnten, um ein
paar tausend Euro ins Krankenhaus zu fliegen, womöglich auch noch in
eine Privatklinik statt in ein öffentliches Spital, sodass schon die
nächste Kostenfalle auf die PatientInnen wartet. "In der Aufregung
rund um einen Hubschraubereinsatz denkt kaum ein Patient an die
Kosten und meist verlangt man den Hubschraubereinsatz ja gar nicht
selbst", gibt Brustbauer zu bedenken: "Eine Familie, die es sich
vielleicht gerade leisten kann, ihr Kind am Schulskikurs teilnehmen
zu lassen, kann mit einem Schlag wegen eines Hubschraubereinsatzes
auf Jahre verschuldet sein."
Keinesfalls hält Brustbauer ausdrücklich fest, möchte er seriöse
Flugrettungsunternehmen oder -organisationen in Misskredit bringen.
Die Flugrettung sei insgesamt eine wichtige Aufgabe der öffentlichen
Hand, die man durchaus mit privatwirtschaftlicher Hilfe durchführen
könne. Wie bei jedem anderen öffentlichen Auftrag sollte es aber
trotzdem nicht passieren, dass man private Flugrettungsdienste
zwingt, betriebswirtschaftliche Grenzkosten zu unterschreiten. "Denn
wenn eine private Organisation bei Rettungsflügen draufzahlt, dann
ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Marktmechanismen gebieten,
sich eine 'Ersatzquelle' zu suchen, nämlich direkt die
transportierten PatientInnen", so Brustbauer. Dem ÖAMTC zollt
Brustbauer Respekt und Anerkennung, weil man dort diesen Weg nicht
beschreiten will, aber auf das Problem dennoch deutlich und
zeitgerecht aufmerksam mache.
Lösungen finden, die nicht zu Lasten der PatientInnen gehen.
"Als PatientInnenanwalt trete ich für Lösungen ein, die nicht zu
Lasten der PatientInnen gehen. Ganz im Gegenteil; es muss für die
PatientInnen sogar zu deutlichen Verbesserungen kommen, was das
Kostenrisiko betrifft", mahnt Brustbauer ein. Es sei - abgesehen von
besonders riskanten und durch Privatversicherungen abzusichernden
Extremsportarten, wozu sicher keine Breiten- oder Volkssportart
gezählt werden dürfe - mit einem gerechten Sozialversicherungssystem
nicht vereinbar, dass die vorläufige Einschätzung einer
Notrufeinrichtung, wonach ein Flugrettungseinsatz erforderlich sei,
Wochen oder Monate später von einer Krankenkasse als doch nicht
notwendig eingestuft werde und dann betroffene PatientInnen die
Rechnung bekämen. "Rechtlich mag das korrekt sein, sozial gerecht ist
es sicher nicht", meint Brustbauer unter Hinweis darauf, dass ein
österreichweites überregionales Flugrettungsfinanzierungskonzept mit
Kassenverträgen notwendig sei. Ob in Form eines Fonds, wie vom
Verfassungsspezialisten Prof. Mayer vorgeschlagen, oder in einer
sonst geeigneten Variante sei dahingestellt. Brustbauer: "Ich bin
kein Finanzierungsexperte. Mir ist aber eine solide Finanzierung
deshalb wichtig, weil nur diese verhindert, dass das schwächste Glied
in der Kette, nämlich die Patientin oder der Patient, auf den Kosten
sitzen bleibt", schließt der Wiener PatientInnenanwalt und mahnt
damit ein, dass die nunmehrige Finanzierungssituation keinesfalls auf
dem Rücken der PatientInnen ausgefochten werden dürfe. (Schluss) neu
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Gerhard Neustifter Leiter der Stabsstelle Administration, Presse Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Telefon: 01 5871204-82991 Mobil: 0676 8118 82991 E-Mail: [email protected] www.patientenanwalt.wien.at/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






