• 06.10.2008, 13:06:17
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Angebliche Schlamperei bei Vorsorgeuntersuchung

Ärztekammer für Niederösterreich wehrt sich zum wiederholten Mal gegen Vorverurteilung von Ärzten durch tendenziös arbeitende Journalisten

Wien (OTS) - Vergangene Woche war in einer überregionalen
Tageszeitung von einem Todesfall zu lesen, der von einem
niederösterreichischen Arzt durch "Schlamperei bei
Vorsorgeuntersuchung" verursacht worden sein soll, so der Wortlaut
der Überschrift. "Leider hat sich bei vielen Journalisten die nicht
zu akzeptierende Arbeitsweise geradezu eingebürgert, bloße
Verdachtsmomente geradezu marktschreierisch als gegebene Tatsachen zu
verkaufen. Und wie in diesem Falle den Arzt als Schuldigen bereits zu
verurteilen, obwohl die zuständigen Gremien den Fall noch gar nicht
analysiert haben", so Dr. Christoph Reisner, Präsident der
Ärztekammer für Niederösterreich.

Bereits zu Jahresbeginn wurde eine Studie veröffentlicht, die
einigen Journalisten in Niederösterreich eine wenig differenzierte
und tendenziöse Berichterstattung vor allem bei Verdacht auf
ärztliche Kunstfehler nachweist. "Bei allen uns vorliegenden Fällen
wurden genauso wie bei diesem Fall die betroffenen Ärzte nicht zur
Sache befragt. Eine für uns inakzeptable Arbeitsweise, die nach
Ansicht des Autors entweder mangelnde Professionalität oder gezielte
Steuerung vermuten lässt."

Objektivität und Fairness muss gewahrt bleiben

Selbstverständlich muss auch diesem Fall detailliert nachgegangen
werden, allerdings unter Wahrung von Fairness und Objektivität. "Wir
wissen, dass bei "schicksalhaft" verlaufenden Erkrankungen ohne
medizinische Heilungsmöglichkeit häufig bei eintreffendem Tod
automatisch die behandelnden Ärzte im Schussfeld der Angehörigen
stehen", so der Ärztekammerpräsident. "Auch wenn die individuelle
Situation der Hinterbliebenen wie in diesem Falle sehr tragisch ist,
muss man jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass beim Arzt bis zum
Nachweis eines Behandlungsfehlers die Unschuldsvermutung gilt."
Im Jahr 2006 gab es in Niederösterreich knapp 160 von der
Patientenanwaltschaft im niedergelassenen Bereich geprüfte
Beschwerdefälle, von denen deutlich weniger als die Hälfte durch
ärztliche Fehler begründet werden konnte. "Bei geschätzten 15
Millionen Behandlungen im gleichen Zeitraum liegt also bei einer von
100.000 Behandlungen ein vermuteter ärztlicher Fehler vor. Das ist
eine Qualitätsstufe, die in keiner anderen Branche erreicht wird", so
Präsident Dr. Reisner.

Abwicklungsmodus von Vorsorgeuntersuchungen überdenken

Im vorliegenden Bericht wurde nicht erwähnt, ob zum Zeitpunkt der
Vorsorgeuntersuchung der angeblich schon vorhandene faustdicke Tumor
bereits von der Patientin zu spüren war. "Im Rahmen einer
Vorsorgeuntersuchung dürfen Darmspiegelungen ohne Symptomatik erst ab
50 Jahren durchgeführt werden. Davor ist die Leistung nicht im
Vorsorgeuntersuchungsprogramm enthalten.
Ärztinnen und Ärzte, die bei jüngeren Patienten ohne Symptomatik im
Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung keine Darmspiegelung durchführen,
handeln daher keinesfalls fahrlässig oder ungründlich. Vielmehr
sollte der Abwicklungsmodus und der medizinische Sinn von
Vorsorgeuntersuchungen überdacht werden", so der
Ärztekammerpräsident. Eine Forderung, die bereits häufiger von den
verschiedenen Ärztekammern nach dem Motto "weniger Bürokratie - mehr
Medizin" artikuliert wurde.

Dies ändert jedoch nichts am Schicksal der verstorbenen Patientin
und ihren Angehörigen. Ärztekammerpräsident Dr. Christoph Reisner
fordert trotzdem von den Journalisten die gleiche saubere
Arbeitsweise nach den Regeln der Kunst ein, die von der Ärzteschaft
selbstverständlich erwartet werden darf: "Wir sind als Ärztekammer an
der lückenlosen Klärung des Falles interessiert, können aber den
Rufmord an unseren Kolleginnen und Kollegen durch unsauber arbeitende
Journalisten bei bloßen Verdachtsmomenten ohne Beweise keinesfalls
akzeptieren."

Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Niederösterreich,
Michael Dihlmann, Pressesprecher
Tel. 0664/144 98 94, E-Mail: [email protected]

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