- 24.09.2008, 13:43:10
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Grünewald zu Studiengebühren: "Abschaffung gut für Studierende, Chance für Unis"
Aufstockung des Universitätsbudgets um 200 Millionen Euro jährlich
Wien (OTS) - "Die Abschaffung der Studiengebühren heute im
Parlament ist ein großer Schritt weg von der Ära Schüssel/Gehrer",
erklärte der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald. "Das
ist auch der Grund, warum sich die ÖVP dagegen so wehrt, denn
sachlich gibt es keinen. Der freie Hochschulzugang ist zentral für
die Wissensgesellschaft, ebenso der Ausbau der Universitäten", so
Grünewald. Denn die Abschaffung der Studiengebühren ist nur ein
erfreulicher Teil eines gesamten Unipakets. Eigentlich handelt es
sich um ein umfassendes Finanzpaket für die Universitäten, welches
umfasst:
o Aufstockung der Uni-Budgets auf 2% des BIP mit jährlichen
Steigerungen von Euro 200 Mio (Aufstockung 2009: +200 Mio, 2010: +400
Mio., 2011: +600 Mio, 2012: +800 Mio.)
o Voller Ersatz des Einnahmenentfalls für die Universitäten
aufgrund der Abschaffung der Studiengebühren aus dem Bundesbudget
(zusätzlich zur bestehenden Uni-Finanzierung)
o Zugangsbeschränkungen bleiben bei Medizin, Zahnmedizin,
Veterinärmedizin und Psychologie, allerdings mit einer schrittweisen
Anhebung der Studienplätze bis 2011
o Ersatz der Mehrkosten für die Universitäten aufgrund der
Abschaffung der Zugangsbeschränkungen zusätzlich zur bestehenden
Uni-Finanzierung. Formuliertes Ziel ist das Erreichen von
internationalen Betreuungsverhältnissen.
o Finanzierung von zusätzlichem Lehrpersonal (30 Mio. Euro
jährlich für die kommenden 4 Jahre) für Universitäten, die von der
Aufhebung der Zugangsbeschränkungen betroffen sind
("Vorziehprofessuren")
o Finanzierung des Kollektiv-Vertrages für Universitätsbedienstete
o Erhöhung der Bundesbeiträge zur Finanzierung der
Fachhochschulstudienplätze um 34%, um den Fachhochschulen die
Abschaffung der Studienbeiträge zu ermöglichen.
Zu der kolportierten, falschen Darstellung, mit dem Antrag würden
Studiengebühren für Flüchtlinge eingeführt, erfolgt im Rahmen eines
Abänderungsantrages ein Klarstellung
Im Gesetz steht künftig:
"Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines
völkerrechtlichen Vertrages (wie z.B. der Konvention über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl Nr. 55/1955) dieselben Rechte
für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie
die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als
zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten.
In den Erläuterungen wird dazu ausdrücklich der Wille des
Gesetzgebers festgehalten:
Die Antragsteller gehen davon aus, dass mit der Formulierung
"Studierende, ...denen Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen
Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie
Inländern" ohnehin auch anerkannte Flüchtlinge nach der Konvention
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge umfasst sind. Die Abänderung
dient lediglich der Klarstellung.
Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]
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