• 24.09.2008, 12:21:19
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Systemstart der neuen Batterienverordnung

Schwarzer: Schlanke Umsetzung der EU-Batterienrichtlinie gelungen - Bewährte Sammlung von Gerätebatterien über Sammelboxen bleibt aufrecht

Wien (PWK697) - Am kommenden Freitag, 26.09., tritt eine neue
Batterienverordnung in Kraft. Anlass für die Neugestaltung der
Verordnung war die EU-Batterienrichtlinie, deren Geltungsbereich
Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien umfasst.

Die Vorgaben zu den einzelnen Batterienarten unterscheiden sich
zwar erheblich, für den Konsumenten ändert sich in der praktischen
Abwicklung der Batteriensammlung jedoch nichts. Denn die von den
Konsumenten sehr gut angenommenen Batteriensammelboxen im Handel
bleiben erhalten. Darauf haben sich die Sammelsysteme der Wirtschaft
im Zusammenwirken mit der Koordinierungsstelle für Elektroaltgeräte
geeinigt. Auch für den Handel ist es von Vorteil, dass das bewährte
Service weiterhin zur Verfügung steht.

Im Begutachtungsverfahren konnte die WKÖ erreichen, dass für
Fahrzeugbatterien keine neuen Infrastrukturen aufgebaut werden,
welche die Konsumenten mit Kosten belastet hätten, hält der Leiter
der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik, Stephan Schwarzer,
fest. Aufgrund des hohen Materialwerts dieser Batterien und des
überwiegenden Anfalls bei den Werkstätten und den Tankstellen ist
eine enorm hohe Rücklauf- und Recyclingquote (nahe 100 Prozent)
ohnehin sichergestellt.

Abwicklung der Sammlung von Gerätebatterien wie bei
Elektro(nik)altgeräten

An der faktischen Abwicklung der Batteriesammlung ändert sich
wenig. Schon die "alte Batterieverordnung" hat die Rücknahme und die
Verwertung der Altbatterien geregelt, die Eleketroaltgeräteverordnung
hat die in Elektrogeräten eingesetzten Batterien den gleichen
Regelungen unterworfen wie die Geräte selbst.

Die Koordinierungstelle für Elektroaltgeräte wird künftig auf
Wunsch von Gemeinden und Abfallverbände für die Abholung dieser
Altbatterien und für die Information der Öffentlichkeit und der
Konsumenten über die richtige Entsorgung der Altbatterien sorgen.

Gewerbliche Eigenimporteure von Geräte- und Fahrzeugbatterien für
den Eigengebrauch werden verstärkt in die Pflicht genommen. Diese
haben für die importierten Batterien an einem Sammel- und
Verwertungssystem teilzunehmen oder für die ordnungsgemäße Behandlung
selbst Sorge zu tragen und müssen entsprechende Meldungen an das
Lebensministerium machen.

Für Hersteller von Industriebatterien wird es zwar die Möglichkeit
geben, an einem System teilzunehmen, verpflichtet dazu sind sie
allerdings nicht. Hersteller von Industriebatterien sind "lediglich"
zur Rücknahme von als Abfall angefallenen Industriebatterien
verpflichtet. Die Rücknahme kann auf der Basis einer
privatrechtlichen Vereinbarung mit den Kunden auch gegen Entgelt
erfolgen.

Für sämtliche Batterienarten gelten die Kennzeichnungspflichten,
u. a. mit der bereits aus der Elektroaltgeräteverordnung bekannten
durchgestrichenen Mülltonne, sowie die Registrierungspflicht auf dem
EDM-Portal des Lebensministeriums.

Weitere Informationen zur Batterienverordnung sowie über die
Abgrenzung der einzelnen Batterienarten können unter nachstehende
Links abgerufen werden:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=400014&DstID=70
67 (Infoseite auf wko.at)
http://www.umweltnet.at/article/articleview/67528/1/24348/ (Infoseite
des Lebensministeriums). (hp)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
   Dr. Stephan Schwarzer
   Tel.: (++43) 0590 900-4195
   mailto:[email protected]
   http://wko.at/up

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