- 15.09.2008, 15:07:36
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MA 40: RH-Empfehlungen zum Pflegegeld wurden aufgegriffen
Wien (OTS) - "Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden sofort
aufgegriffen, um die Qualitätssicherung in der Begutachtung weiter zu
entwickeln. So wurde im Herbst 2007 ein 'Qualitätszirkel'
eingerichtet, damit sich alle mit dem Pflegegeld betrauten Stellen
(Magistratsabteilung 40, Magistratsabteilung 15, Magistratsabteilung
2, Fonds Soziales Wien und Wiener Stadtwerke) im Sinne der
Qualitätssicherung untereinander abstimmen können. Klar ist auch: In
Sachen Qualitätssicherung bleiben wir stetig am Ball", erklärte Mag.a
Renate Pommerening-Schober, Leiterin der Magistratsabteilung 40
(Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) der Stadt Wien, heute in
Reaktion auf den Rechnungshof-Bericht zum Pflegegeld.****
Die Erhöhung der Servicequalität für die PflegegeldwerberInnen
wurde durch eine Verbesserung der Informationsangebote, eine
Vereinfachung der Formulare und die Bereitstellung von allgemeinen
Informationen erzielt. So werden seit Sommer 2007 die
Informationsbroschüren des Fonds Soziales Wien mit dem Bescheid über
die Zuerkennung des Pflegegeldes durch die Magistratsabteilung 40
versendet. Außerdem erhalten Pflegebedürftige von der Servicestelle
der Magistratsabteilung 40 bzw. vom Sozialruf Wien des Fonds Soziales
Wien Informationen sowie Beratung zu Pflege und Betreuung. Zum Thema
"Pflegegeld" wurde von der Magistratsabteilung 40 ein Folder
ausgearbeitet, der allen Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.
Im Bereich der medizinischen Gutachten werden die fachlichen
Standards durch regelmäßige Erhebungen weiterentwickelt. So wurden in
verschiedenen Phasen der medizinischen Gutachtenerstellung Maßnahmen
zur Sicherstellung einheitlicher Standards gesetzt. Bei der
Einschulung von GutachterInnen werden eigens für den Pflegebereich
erstellte Schulungsunterlagen verwendet, die selbstverständlich am
neuesten Stand der medizinischen und rechtlichen Erkenntnisse
gehalten werden. Im Rahmen der Einarbeitung neuer begutachtender
ÄrztInnen finden Hausbesuche zur Pflegegeldeinstufung im Beisein von
OberbegutachterInnen statt.
Bei der laufenden Tätigkeit werden die VertrauensärztInnen durch
die Magistratsabteilung 15 im Sinne der Qualitätssicherung auf ihre
fachlichen Angaben und Erhebungen geprüft. Die Dauer der einzelnen
Gutachten stellt neben der Überprüfung auf Richtigkeit,
Vollständigkeit und Schlüssigkeit einen Erhebungsbereich der
Oberbegutachtung dar. Die Dauer wird einerseits von der notwendigen
Erhebung der Daten sowie den Rahmenbedingungen bei den
PflegegeldwerberInnen abhängen. Bei der Oberbegutachtung werden im
Rahmen der persönlichen Fachgespräche auch neue Erkenntnisse und
Änderungen der GutachterInnenpraxis weitergegeben. Für die
Begutachtungen sind ein Erhebungsbogen (bundesweit in Verwendung) und
ein zusätzliches Befundblatt anzuwenden. (Schluss) sv
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) Susanne Vesely, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 01/ 4000/ 40591 E-Mail: [email protected]
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