- 04.09.2008, 14:50:52
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Immobilientreuhänder wehren sich gegen Forderungen der SPÖ Wien
Wien (OTS) - Die Fachgruppe Wien der Immobilien- und
Vermögenstreuhänder tritt vehement den von Wohnbaustadtrat Ludwig und
Bürgermeister Häupl artikulierten Forderungen an die nächste
Bundesregierung zur Eindämmung der "Explosion" der Mietpreise
entgegen:
"Das seit 1994 bestehende System des Richtwertzinses hat sich in
jeder Hinsicht bewährt, Aufgabe von sinnvollen und sachadäquaten
Zinsbildungsvorschriften ist es, auch die Marktgegebenheiten zu
berücksichtigen, zumal private Vermieter im Unterschied zu
Gemeinnützigen oder Kommunalen Wohnungsbereitstellern in aller Regel
mit steigenden Bedürfnissen der Konsumenten an der Wohnungsqualität
konfrontiert sind", erläutert Oliver Brichard, Vorsteher der
Fachgruppe Wien der Immobilientreuhänder."
"Die Forderung nach Abschaffung des Lagezuschlages ist völlig
weltfremd, dass Wohnungsmieten je nach Lage und
Verkehrsangebundenheit unterschiedlich hoch sind, entspricht den
elementarsten Prinzipien einer Marktwirtschaft und auch der
Erwartungshaltung eines jeden Wohnungssuchenden. Vermieter und Mieter
vereinbaren auf privatrechtlicher Basis einen Mietzins, mit dem das
Gros aller Mieter auch leben kann: Von ca 60.000 abgeschlossenen
Mietzinsvereinbarungen pro Jahr in Wien werden nur etwa 1.700
angefochten, das heißt, dass 97 % (!) aller Mieter mit ihrem
vereinbarten Mietzins zufrieden sind und dieser für sie kein Thema
ist. Ludwig und Häupl überzeichnen hier bewußt, das Thema Mietzins
wird zu Wahlkampfzwecken schamlos missbraucht und emotionalisiert",
so Brichard weiter. "Der Öffentlichkeit wird ein verzerrtes Bild der
Vermieter und der Immobilientreuhänder präsentiert, die an Erträgen
ohne entsprechenden Gegenleistungen interessiert wären, das stimmt
nicht".
"Der Wohnungsmarkt in Wien funktioniert reibungslos. Die
Entwicklungen der Mieten in den letzten Jahren zeigt deutlich eine
sehr moderate Entwicklung, die natürlich auch von Angebot und
Nachfrage bestimmt ist. In vielen Lagen wird weit unter dem Richtwert
vermietet, in begehrten Lagen sind höhere Mieten völlig sachgerecht
und werden als solche auch akzeptiert. Letztlich ist es primär
Aufgabe der Gemeinde mit ihren ca. 250.000 Wohnungen, sozial
Schwächeren begünstigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen - immerhin
wird dafür auch Steuergeld der Gemeindebürger verwendet", so
Brichard.
"Was die völlig absurde Forderung nach Reduktion der
mieterseitigen Maklerprovision von 3 auf 2 Bruttomonatsmieten
betrifft, so hat diesen Ansatz die noch amtierende Regierung aus
gutem Grund nicht weiterverfolgt. Es ist illusorisch zu glauben, dass
die Reduktion einer Zahlungsverpflichtung, die den
Durchschnittösterreicher einmal - vielleicht zweimal - im Leben
trifft, auch nur im geringsten zur Inflationsbekämpfung oder Senkung
der laufenden Wohnkosten beitragen kann", macht Brichard seinem Unmut
über die diesbezügliche Forderung von Ludwig Luft.
"Mit einer solchen Maßnahme würde man den Berufsstand der
Immobilienmakler um ein Drittel seines Umsatzes und somit um die
Existenzgrundlage bringen. Eine Kompensation des mieterseitig
weggefallen Provisionsanspruches durch entsprechend höhere Provision
auf Abgeberseite ist faktisch nicht durchsetzbar - wenn die SPÖ und
die AK immer wieder auf diese Möglichkeit verweisen, haben sie sich -
wie so oft - mit den tatsächlichen Marktgegebenheiten nicht vertraut
gemacht", erläutert Brichard weiter.
"Bei einer derartigen Kürzung der Erwerbsmöglichkeiten droht nicht
nur eine Aushöhlung des Haftungsfonds bei etwaiger Inanspruchnahme
des Maklers etwa im Falle von Beratungsfehlern, letztlich würde dies
auch zu einer Verwilderung des Wettbewerbs führen: Die Konsumenten
wären einem Wohnungsmarkt mit komplexen juristischen
Rahmenbedingungen schutzlos ausgeliefert. Es ist einfach
anzuerkennen, dass der Berufstand der Immobilienmakler qualitativ
hochwertige Dienstleistungen zu erbringen hat und auch erbringt. Die
Politik hat durch faire und nicht diskriminierende Rahmenbedingungen
die Erwerbsfreiheit auch dieser Branche sicherzustellen und zu
bewahren.
Die derzeitige Diskussion um starre Mietzinsobergrenzen bzw.
Beschneidung der Erwerbsfreiheit für Immobilienmakler hat als
postkommunistische Forderung in einer mitteleuropäischen
Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts nichts verloren", so Brichard
abschließend.
Rückfragehinweis:
Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Mag. Andreas Berger
Tel.: 01 514 50 - 3762
mailto:[email protected]
Web: http://wko.at/wien
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