OTS0273   2. Sept. 2008, 17:39

VVO auch für Wechselmöglichkeit bei Betriebspensionen - ANHANG


ANHANG zu OTS - VVO auch für Wechselmöglichkeit bei Betriebspensionen

Ein Wechsel von Pensionskassen in die Betriebliche
Kollektivversicherung macht das Betriebspensionssystem attraktiver
und weniger direkt abhängig von den Wechselwirkungen des
Kapitalmarktes.

Die österreichische Versicherungswirtschaft unterstreicht die
Forderungen der Arbeiterkammer nach einem erleichterten Wechsel von
Pensionskassen auch zur Betrieblichen Kollektivversicherung. Der
Versicherungsverband Österreich VVO hat bereits in den vergangenen
Monaten mehrfach auf die Notwendigkeit der Durchlässigkeit zwischen
den Systemen aufmerksam gemacht. Bei Übertragungen sollten natürlich
auch Schwankungsrückstellungen und Verwaltungskostenrückstellungen
mit gegeben werden.

Ein individueller Wechsel von Pensionskassen in die Betriebliche
Kollektivversicherung eröffnet den Kunden die Möglichkeit des
Übertritts in ein deutlich weniger volatiles Produkt. Die beiliegende
Darstellung zeigt die langjährige, stabile Entwicklung der
Lebensversicherung. Die Systemwechselmöglichkeit sollte zumindest ab
dem Zeitpunkt, in dem eine Rente ausbezahlt wird und innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes von zehn Jahren danach, gegeben sein.

Die Betriebliche Kollektivversicherung ist ein Vorsorgemodell in
Form einer Lebensversicherung mit garantierten Rentenleistungen und
Höchststandsgarantie. Die Veranlagung erfolgt sicher nach dem
Grundsatz der Risikostreuung, die durchschnittliche Aktienquote ist
niedrig.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0273 2008-09-02 17:39 021739 Sep 08 VVO0001 0200



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Rückfragehinweis: VVO Versicherungsverband Österreich
Mag. Daniela Viktoria EBEERT
Tel: 01/711 56/261,
ebeert@vvo.at

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