• 02.09.2008, 08:15:19
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Familienverband: Ja zum Zusatz zum Kinderbetreuungsgeld

Aber die Finanzierung muss aus der Arbeitslosenversicherung erfolgen

Wien, 2.9.08 (KAP) "Ein Jahr lang bis zu 80 Prozent des letzten
Einkommens aus der Arbeitslosenversicherung zusätzlich zum
Kinderbetreuungsgeld auszuzahlen, würde eine erfreuliche
Weiterentwicklung der familiären Kinderbetreuung darstellen": Mit
diesen Worten begrüßte Johannes Fenz, Präsident des Katholischen
Familienverbandes, den jüngsten Vorstoß von ÖVP-Staatssekretärin
Christine Marek.

Er warne aber davor, "verschiedene Systeme miteinander zu vermengen",
sagte Fenz. Das Kinderbetreuungsgeld stelle eine Abgeltung für
erbrachte Betreuungsleistungen dar und dürfe nicht mit einem
Einkommensersatz verwechselt werden. Mit der Auszahlung eines
Zuschusses für Betreuungsleistungen dürfe der
Familienlasten-Ausgleichsfonds nicht zusätzlich belastet werden.
"Eine Finanzierung kann daher nur aus den Mitteln der
Arbeitslosenversicherung erfolgen", so Fenz.

Grundsätzlich gehe der Marek-Vorschlag in die richtige Richtung. Im
Idealfall könne diese Maßnahme mehr Väter in die Karenz bringen. Ein
Lenkungseffekt sei aber "keineswegs gesichert", mahnte Fenz zur
Vorsicht. Der Familienverband möchte, dass der Zuschuss zum
Kinderbetreuungsgeld innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes
gewährt wird. In diesem Zeitraum sollte von einem Elternteil
individuell ein Jahr gewählt werden können, indem vom Vater oder von
der Mutter die Betreuung persönlich wahrgenommen wird. Dafür würden
bis zu 80 Prozent des letzten Einkommens abgedeckt.

Der Familienverband sieht seit mehreren Jahren bei einem anderen
Aspekt des Kinderbetreuungsgeldes Reformbedarf gegeben: "Die
Zuverdienstgrenze stiftet nur Verwirrung und Unsicherheit. Die
Überprüfung dieser Grenze ist enorm aufwendig und kostet mehr als sie
bringt", sagte der Präsident des Katholischen Familienverbandes. "Für
den Mittelstand und Akademiker ist sie zu niedrig; Selbständige
hätten im Gegensatz zu den Angestellten einen erheblichen
Gestaltungsspielraum. Daher ist es notwendig, die Zuverdienstgrenze
ersatzlos zu streichen", so Fenz. (ende)
K200807752
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