- 01.09.2008, 10:45:00
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Volkshilfe: Staatliche Pflegesicherung. Jetzt!
Volkshilfe startet Initiative zur Finanzierung von Pflege und Betreuung.
Wien (OTS) - "Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden - sei es
durch Alter, Krankheit oder Unfall. Unabhängig vom Einkommen muss es
jedem Menschen möglich sein, Pflege und Betreuung in qualitativ
hochwertigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen: Pflegebedürftigkeit bedarf
der Solidarität aller und ist gesamtgesellschaftlich abzusichern.
Derzeit deckt das Pflegegeld nur einen Teil der Kosten. Deshalb
startet die Volkshilfe eine Initiative zur Einführung einer
umfassenden staatlichen Pflegesicherung und zur Bereitstellung einer
Pflege- und Betreuungsmilliarde für den dringend notwendigen Ausbau
der sozialen Dienste.", so der Geschäftsführer der Volkshilfe
Österreich, Erich Fenninger, anlässlich einer heutigen
Pressekonferenz in Wien zum Thema "Staatliche Pflegesicherung.
Jetzt!".
Herausforderungen in der Pflege und Betreuung bewältigen.
Die Menschen werden älter, aber auch wenn sie gleichzeitig länger
gesund bleiben, ist davon auszugehen, dass die Dauer der
Pflegebedürftigkeit in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Die
Familie als Unterstützungssystem (derzeit werden 70-80% der
Pflegeleistungen in Österreich informell innerhalb der Familie
erbracht) ist zusätzlich einem grundlegenden Wandel unterworfen.
Eine umfassende Pflege- und Betreuungssicherung muss daher
folgende Punkte berücksichtigen:
- Sie muss die Kosten für Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit
vollständig abdecken.
- Sie muss ein flächendeckendes, qualitätsvolles Angebot an sozialen
Dienstleistungen, die für den einzelnen mit einem Rechtsanspruch
versehen sind, sicherstellen.
- Sie muss aus einem sinnvollen Mix aus Sach- und Dienstleistungen
bestehen, um eine möglichst große Wahlfreiheit zu bewirken.
- Sie muss österreichweit allen in Österreich lebenden Menschen
gleichen Zugang zu Pflege- und Betreuungsleistungen ermöglichen.
- Sie muss verbindliche Qualitätsstandards für soziale Dienstleister
beinhalten, um die adäquate Bezahlung von in der Pflege und
Betreuung tätigen Berufsgruppen zu gewährleisten.
Volkshilfe fordert neue Form der Finanzierung.
Die Finanzierung der Pflegesicherung soll aus Sicht der Volkshilfe
nicht über eine neue Versicherungsleistung erfolgen, die in erster
Linie ArbeitnehmerInnen belastet und andere Bevölkerungsgruppen
ausschließt, sondern über die Errichtung eines Fonds.
Dieser "Pflegefonds" soll von Bund und Ländern gespeist werden, in
ihn sowohl die bisherigen Ausgaben von Bund und Ländern einfließen,
als auch neue Quellen aus vermögensbezogenen Steuern erschlossen
werden. Das können Einnahmen aus einer Vermögenszuwachssteuer sein,
aber auch Einnahmen, die sich durch eine EU-konforme Wiedereinführung
der Erbschafts- und Schenkungssteuer ergeben. Der jüngst
veröffentlichte OECD-Bericht "Revenue Statistics" schätzt den Anteil
der vermögensbezogenen Steuern an den Gesamtabgaben in Österreich im
Jahr 2005 auf lediglich 1,3 Prozent. Nur in Tschechien ist dieser
Anteil mit 1,2 Prozent geringer. Im Durchschnitt der
EU-Mitgliedsstaaten haben vermögensbezogene Steuern einen Anteil von
5,5% an den gesamten steuerlichen Abgaben. Die Anhebung der
vermögensbezogenen Steuern in Österreich auf dieses durchschnittliche
Niveau würde in Österreich Mehreinnahmen von rund 4 Milliarden Euro
(laut Arbeiterkammer) erbringen. Mit den Mitteln dieses Fonds können
die Förderungen für die mobile und teilstationäre Pflege und
Betreuung in den Bundesländern bedarfsgerecht und österreichweit
einheitlich gestaltet werden.
Pflege- und Betreuungsmilliarde nötig.
"Für den dringend notwendigen Ausbau an flexiblen mobilen
Dienstleistungsangeboten, an teilstationären Einrichtungen wie
Tagespflegeheimen und wohnortnahen, bedarfsgerechten stationären
Einrichtungen sind Investitionskosten nötig", so Geschäftsführer
Fenninger, "die Volkshilfe fordert daher eine Pflege- und
Betreuungsmilliarde, die in einer nationalen Kraftanstrengung von
Bund, Ländern und Gemeinden zu finanzieren ist. Die jährlichen Kosten
für die Pflege und Betreuung sollen über den zu schaffenden
>Pflegefond< finanziert werden."
Im Gegenzug schlägt die Volkshilfe den bundesweit einheitlichen,
völligen Verzicht auf Vermögensverwertung und Regress vor, auch bei
stationärer Pflege. Ähnlich wie das Risiko bei Krankheit soll auch
das Risiko der Pflegebedürftigkeit solidarisch getragen und
finanziert werden.
Die neue Initiative: Staatliche Pflegesicherung. Jetzt!
Die Volkshilfe startet mir ihren starken Landesorganisationen die
Herbstkampagne für eine staatliche Pflegesicherung. Mit Foldern,
Postern und zahlreichen Veranstaltungen wird um Zustimmung für diese
Initiative geworben. Weiters sucht die Volkshilfe möglichst breite
Unterstützung auf fachlicher und politischer Ebene, um bei einer
neuen Bundesregierung vehement eine zukunftssichere Lösung der
Pflege- und Betreuungsfrage einzufordern.
Rückfragehinweis:
Erwin Berger, MAS Leiter Kommunikation Volkshilfe Österreich T: 0676 83 402 215; E: [email protected] Mag. Robert Hartmann Leiter Fachbereiche Gesundheit, Sozialpolitik, Asyl und Migration T: 0676 83 402 239 E: [email protected] Maga. Verena Fabris Referentin Sozialpolitik T: 0676 83402 220 E: [email protected]
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