• 28.08.2008, 11:49:53
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  • OTS0171 OTW0171

FP-Mahdalik: Persönliche Stellungnahme zum UVP-Verfahren 3. Piste

FPÖ sagt 3. Piste den Kampf an

Wien, 28-08-08 (OTS) - Der Wiener FPÖ-Fluglärmsprecher LAbg. Toni
Mahdalik hat stellvertretend für die Wiener Freiheitlichen und über
300.000 fluglärmgeschädigte Menschen in Wien gemäß § 9 Abs. 5 UVP-G
2000 betreffend das Vorhaben Parallelpiste 11R/29L Flughafen Wien AG;
Genehmigungsantrag nach UVP-G 2000 vom 1.3.2007 folgende persönliche
Stellungnahme abgegeben.

Nach § 17 Abs. 1 und 2 UVP-G liegen die Genehmigungsvoraussetzungen
dafür nicht vor. Der Antrag ist daher abzuweisen.

Begründung:

Ich wohne im 22. Wiener Gemeindebezirk und bin als Esslinger so wie
mehr als 300.000 Menschen in der Bundeshauptstadt massiv vom Fluglärm
betroffen, der ungestörten Schlaf bzw. Erholung unmöglich macht und
zu ernsten Gesundheitsschäden führen kann. Auch an Wochenenden ist
auf Grund der inakzeptablen Fluglärmbelastungen an Erholung nicht zu
denken. Durch das Vorhaben Parallelpiste 11R/29L Flughafen Wien AG,
Genehmigungsantrag nach UVP-G 2000 vom 01.03.2007, ist in Donaustadt
so wie in den anderen vom Fluglärm betroffenen Bereichen der
Bundeshauptstadt in den Bezirken 10,11,12,13,14,15,16,17 und 23 mit
unzumutbaren Belästigungen und Gesundheitsgefährdungen durch Lärm und
Schadstoffe zu rechnen.

Als durch die zu erwartenden Auswirkungen des gegenständlichen
Vorhabens massiv betroffener Nachbar nehme ich daher gem. § 9 Abs. 5
UVP-G 2000 zu dem Vorhaben wie folgt Stellung:

Die gravierende Steigerung der Flugbewegungen durch den Bau der 3.
Piste würde die Lärm- und Luftschadstoffbelastung auch in meinem
Wohnbereich so wie fast im gesamten Gebiet der Anrainergemeinde
massiv erhöhen. Dies würde meine Familie und mich besonders
betreffen, da wir im Bereich einer Flugroute wohnen.

Die Schallemissionen stellen insbesondere am Abend und in der Nacht
eine unzumutbare Lärmbelastung dar, reißen uns mehrmals pro Nacht aus
dem Schlaf und gefährden dadurch unsere Gesundheit.

Die Auswirkungen des erhöhten Flugbetriebes belasten die Umwelt in
unserem Wohnbereich in drastischer Art und Weise und schädigen
bleibend Boden, Gewässer, Luft sowie Fauna und Flora in diesem
Gebiet. Wertvolle Erholungs- und Naturräume in meiner unmittelbaren
Umgebung werden so nachhaltig beschädigt. Das Projekt beeinträchtigt
auch das Klima und steht mit diesbezüglich relevanten Emissionen im
Widerspruch zur notwendigen Reduktion von Treibhausgasen.

Durch Feinstaub und ähnliche Schadstoffe würden meine Familie und ich
einer gravierend erhöhten Belastung ausgesetzt und somit noch mehr
als bisher durch gesundheitliche Schäden bedroht. Diese Belastung
wird in der UVE bagatellisiert und ist unvollständig bzw. verzerrt
dargestellt.

Die Bewertung der tatsächlichen Maximal-Lärmbelastung ist in der UVE
mit der umweltmedizinischen und -hygienischen Beurteilung nach
Mittelwerten ungenügend vorgenommen worden. Die Schallemissionen sind
meiner Meinung nach anhand der maximalen Einzelschall-Ereignisse zu
bewerten.

Bisherige bereits UVP-pflichtige Ausbaumaßnahmen sowie der genehmigte
Altbestand wurden nicht berücksichtigt, wodurch die Auswirkungen des
Projekts unvollständig erfasst und das Nullszenario 2020 falsch
angesetzt wurden. Das Prognoseszenario 2020 entspricht damit auch
nicht der mit dem Projekt erzielbaren Maximalkapazität.

Mein Eigentum bzw. meine sonstigen Rechte als Nachbar würden durch
die massiv gesteigerten Umwelt- und Lärmbelastungen stark
beeinträchtigt. Der Wert meines Kleingartenhauses in Essling würde
in seinem Wert drastisch gemindert werden. Das Projekt würde zu einem
nicht kompensierbaren Verlust an Erholungs- und Nutzungswert meines
Objektes bzw. meines Wohn- und Freizeitraums führen.

Die Errichtung der 3. Piste würde bei massiv gesteigertem
Flugaufkommen unter anderem eine deutliche Erhöhung der jetzt bereits
inakzeptablen Belastungen der Bewohner im Bereich der An- und
Abflugrouten der Piste 16/34 mit sich bringen, die bei bestimmten
Wetterlagen Hauptanflugroute ist.

Da sowohl mein Wohn- als auch mein Arbeitsbereich innerhalb der
Anrainergemeinde Wien liegen, würde ich auch am Arbeitsplatz von den
deutlich erhöhten Emissionen betroffen sein.

Die im Österreichvergleich höhere Sterblichkeitsrate in der Ostregion
würde durch das Projekt weiter ansteigen.

Der Standort des Flughafens Schwechat ist für die Funktion eines
Zentralflughafens (Drehscheibe) durch seine geringe Entfernung zum
dicht bewohnten Siedlungsgebiet absolut ungeeignet.

Der Bedarf für den Bau einer 3. Piste ist nicht gegeben

Durch das Vorhaben Bau der Parallelpiste 11R/29L am Flughafen Wien
Schwechat sind insbesondere gemeinsam mit den bestehenden Anlagen so
nachhaltig negative Auswirkungen vor allem durch Emissionen von Lärm
und Luftschadstoffen zu erwarten, dass meine Gesundheit und meine
dringlichen Rechte schwerwiegend gefährdet bzw. verletzt würden. Ich
bin daher als Nachbar in meiner Gesundheit bzw. meinem Leben
gefährdet und in meinen dringlichen Rechten massiv beeinträchtigt.

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht umweltverträglich! (Schluss)am

Rückfragehinweis:
FPÖ-Wien
0664/1307815

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