- 15.07.2008, 09:31:03
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VKI-Erfolg gegen ONE: Drei Klauseln gesetzwidrig
Keine Entgeltpflicht bei Vertragsauflösung aus Verschulden von One.
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im
Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz
(BMSK) - eine Verbandsklage gegen gesetzwidrige Klauseln des
Mobilfunkanbieters One beim Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Der
OGH hat drei Klauseln von One als gesetzwidrig erkannt und dem
Unternehmen untersagt, diese Klauseln zu verwenden bzw. sich auf
diese Klauseln zu berufen.
Eine Klausel, die One das Recht einräumte, sowohl bei begründeter
Kündigung seitens One als auch bei einer Auflösung des Vertrages auf
Wunsch des Kunden die monatlichen Grundentgelte für die Dauer der
noch ausstehenden Mindestvertragsdauer fällig zu stellen, wurde als
gröblich benachteiligend angesehen, weil hier eine Entgeltpflicht
auch für den Fall der Vertragsauflösung aus Verschulden von One
vorgesehen wird.
Wenn also der Kunde den Vertrag aufkündigt, weil er mit einer
angezeigten Änderung der Geschäftsbdingungen nicht einverstanden wäre
oder ihm - wie vor einer Woche in den Medien berichtet - etwa zu
Unrecht Datenroaming-Gebühren für Inland-Datennutzungen verrechnet
werden, dann kann One nicht mehr die restlichen Grundgebühren bis zum
Ende einer vereinbarten Mindestbindungsdauer fällig stellen.
Zwei weitere Klauseln (Fair use und Vertragsauflösung durch One)
wurden vom OGH als intransparent angesehen; auch diese Klauseln sind
unwirksam.
Die Entscheidung ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext
dokumentiert.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba
Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 333
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