• 09.07.2008, 15:40:03
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  • OTS0218 OTW0218

Kdolsky: Verbesserung des Nichtraucherschutzes bei gleichzeitiger Erfüllung des Prinzips der Wahlfreiheit

Tabakgesetznovelle heute im Nationalrat

Wien (ÖVP-PK) - Wir haben mit dem Gesetz nicht nur den
Nichtraucherschutz gestärkt und einen wesentlichen Schritt für die
Gesundheitsprävention geleistet, sondern auch eine möglichst hohe
Flexibilität im Sinne der Wahlfreiheit geschaffen, sagte
Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky anlässlich der heutigen
Beschlussfassung der Tabakgesetznovelle im Plenum des Nationalrats.
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Bereits jetzt gebe es viele Gastronomiebetriebe, die ohne gesetzliche
Regelungen diese Schritte zum Schutz der Nichtraucher vollzogen
haben, aber "es waren eben noch zu wenig". Nach wie vor wurden viele
Nichtraucher als ungeliebte Gäste gesehen. Wichtig war daher auch die
Gleichstellung von Nichtrauchern und Rauchern - und "dies haben wir
mit diesem Gesetz ermöglicht", so Kdolsky weiter.

Zudem berücksichtige der Entwurf den Schutz der Arbeitnehmer/innen in
der Gastronomie sowie der dort beschäftigten oder auszubildenden
Jugendlichen. "Auch dem Schutz werdender Mütter wurde durch ein
Arbeitsverbot in Räumen, in denen geraucht wird, Rechnung getragen",
so die Gesundheitsministerin. Sie verwies auch auf die
Kennzeichnungspflichten inklusive Warnhinweisen spezifisch für den
Bereich der Gastronomie. Damit habe der Konsument die Möglichkeit zu
entscheiden, wo er einkehren will und wo nicht.

Bei Zuwiderhandeln gegen Nichtraucherschutz-Bestimmungen in der
Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden sieht die vorliegende
Gesetzesnovelle zudem Verwaltungsstrafen vor, betonte Kdolsky.
Österreich sei eines der ersten Länder gewesen, das im öffentlichen
überdachten Bereich ein Rauchverbot als Gesetz niedergeschrieben
hatte. Bisher fehlte es allerdings an Sanktionsmöglichkeiten. "Die
Einführung von Verwaltungsstrafen war notwendig, um zu zeigen, wie
ernst wir es mit dem Nichtraucherschutz meinen", so die Ministerin.

Die Regelungen zum Schutz vor dem Passivrauchen in geschlossenen
öffentlichen Räumen würden auch von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) als wesentliche gesundheitspolitische Maßnahme gesehen und
seien eine Möglichkeit - neben Präventionsmaßnahmen -, Tabakgenuss
einzudämmen, so die Ministerin abschließend.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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