• 09.07.2008, 08:46:28
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Sportstaatssekretär Lopatka: Blut- und Gendoping erstmals in Österreich strafbar

Einstimmiger Beschluss der Anti-Doping-Verschärfungen im Nationalrat

Wien (OTS) - "Den aktuellen politischen Ereignissen zum Trotz ist
die Sachmaterie Doping ein parteiübergreifendes Anliegen, bei dem
Österreich seine Kompetenz in einem konsequenten Anti-Doping-Kampf
noch vor den Olympischen Sommerspielen unter Beweis stellt. Mit der
Verschärfung der Strafbestimmungen und der erstmaligen Ausweitung auf
Blut- sowie Gendoping verfügen wir über ein modernes
Anti-Doping-Gesetz, das international für Anerkennung sorgt", so
Sportstaatssekretär Dr. Reinhold Lopatka zum einstimmigen Beschluss
der Novelle des Anti-Doping-Gesetzes, der gestern spät abends erfolgt
ist. Durch die Zusammenfassung aller für den Dopingkampf relevanten
Gesetzesstellen in einem einheitlichen Anti-Doping-Gesetz werde ein
übersichtliches Instrument geschaffen und eine notwendige
Weiterentwicklung für einen glaubhaften Anti-Doping-Kampf
vorangetrieben, so Lopatka.

"Weiterhin aufrecht bleibt der Grundsatz, dass Sportlerinnen und
Sportler nur sportrechtlich belangt, nicht aber strafrechtlich
verfolgt werden", betonte der Sportstaatssekretär. Neu seien hingegen
die strafrechtlichen Verschärfungen für das In-Verkehr-Bringen, den
Besitz von unerlaubten Doping-Substanzen und die gerichtliche
Strafbarkeit von Blut- sowie Gendoping. "Besonders wichtig sind mir
die Strafverschärfungen auf bis zu fünf Jahre im Fall der Anwendung
von Doping bei Minderjährigen, denn gerade die Jugend muss vor dieser
Geißel des Sports geschützt werden." Anders als bisher gehandhabt
habe die Bundesregierung mit dem Anti-Doping-Gesetz auch die
Rechtsgrundlage geschaffen, damit die neue unabhängige nationale
Anti-Doping-Agentur NADA Austria auch die Namen der wegen eines
Dopingvergehens gesperrten Sportler datenschutzkonform
veröffentlichen kann. "Damit schaffen wir die dringend notwendige
Transparenz, die sowohl die Sportlerinnen und Sportler, als auch die
Sportnation Österreich vor ungerechtfertigten Verdächtigungen
schützt", so Lopatka.

In diesem Zusammenhang betonte der Sportstaatssekretär auch die neue
Regelung, "dass Sportler, die vom Rücktritt zurücktreten, bereits
sechs Monate vor ihrem Comeback überprüft werden können". Bei
dringendem Verdacht dürften künftig auch Räumlichkeiten - Stichwort:
Privatlabors - untersucht werden. Im Herbst werde dann die nächste,
weitergehende Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes vom
Unterausschuss des Sportausschuss vorbereitet. Hier werden die
internationalen Vorgaben wie die Anpassung an das neue
WADA-Regulativ und technische Standards für Dopingkontrollen sowie
Änderungen des derzeitigen Gesetzes bzw. Erfahrungen aus der
laufenden Zusammenarbeit der betroffenen Behörden und Institutionen
in Gesetz eingearbeitet, so der Sportstaatssekretär. "Die enge
Zusammenarbeit mit der WADA ist für die Wahrnehmung nach außen sehr
wichtig. Diese Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt im
Anti-Doping-Kampf. Wir sind auf einem guten Weg aber noch nicht im
Ziel!", so Lopatka abschließend.

Rückfragehinweis:

Roland Achatz
   Staatssekretariat für Sport
   Tel.: ++43 1 53 115 4036
   Fax: ++43 1 53 115 4065
   Handy: +43/664/6106308
   E-Mail: [email protected]

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