- 27.06.2008, 11:34:38
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OÖGKK hilft in Pflegesituationen
24-Stunden-Betreuung / OÖGKK bietet Rund-um-Service
Linz (OTS) - Mit Rat und Tat steht die OÖGKK Menschen in
Pflegesituationen zur Seite. Geschnürt wurde ein Servicepaket, das
Angehörigen und Menschen mit Pflegebedarf hilft. Seit Monaten sorgt
die Diskussion um 24-Stunden-Betreuung immer wieder für Irritation
und Unsicherheit in der Bevölkerung, die Amnestie für illegale
Pflegekräfte läuft am 30. Juni aus. "Die OÖGKK will mit ihrem
Service- und Beratungsangebot für Sicherheit sorgen. Denn wir sind
kompetente und verlässliche Partner, wenn es um Fragen im
Gesundheits- und Sozialbereich geht", ist der Obmann der
Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Alois Stöger überzeugt.
Bis 30. Juni 2008 läuft noch die Amnestieregelung für illegale
Pflegekräfte. Wer bis zu diesem Tag die nachträgliche Anmeldung zur
Sozialversicherung nachholt, bei dem wird es zu keinen
Beitragsnachforderungen kommen. Das wurde mit dem
Pflegeverfassungsgesetz im Februar 2008 festgelegt.
24-Stunden-Betreuung in der Praxis
In Österreich gibt es derzeit drei legale Möglichkeiten für den
Einsatz der Pflegepersonen:
1) Anstellung mit Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse: Es handelt
sich um ein Dienstverhältnis, bei dem der Mindestlohntarif gilt. Das
Sozialministerium gewährt in diesem Fall eine Förderung von 800 Euro
pro Monat (für zwei Betreuungskräfte).
2) Einsatz selbstständig erwerbstätiger Betreuungskräfte mit
Gewerbeberechtigung, die bei der Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft sozialversichert sind: Es muss dazu ein
Werkvertragsverhältnis mit freier Entgeltvereinbarung vorliegen. Die
Förderung des Sozialministeriums beträgt hier 225 Euro pro Monat (bei
2 Betreuungskräften).
3) Vereinslösungen: Gemeinnützige Vereine, wie etwa die Volkshilfe
oder das Hilfswerk stellen die Betreuungsleistungen zur Verfügung.
Bei dieser Variante sind die Betreuungskräfte bei der jeweiligen
Organisation als Dienstnehmer beschäftigt. Darüber hinaus gibt es
noch die Möglichkeit, dass Pflegekräfte von Vereinen vermittelt
werden, die ihren Sitz im Ausland - meist in Tschechien oder der
Slowakei - haben. In diesen Fällen ist allerdings ein
Versicherungsnachweis (Formular E 101) notwendig, der eine
ordnungsgemäße Versicherung im Heimatstaat belegt. Wird
Betreuungspersonal über einem gemeinnützigen Anbieter (Verein) in
Anspruch genommen, ist ebenso eine Förderung des Sozialministeriums
vorgesehen (800 Euro für zwei Betreuungskräfte). Voraussetzung bei
allen Fördermodellen ist der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3.
Bis Juni wurden bei der OÖGKK 43 Betreuungspersonen gemeldet. Die
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft konnte im
gleichen Zeitraum 2.176 Anmeldungen registrieren.
Der Trend geht in Richtung der Selbständigkeit. Und das, obwohl
Berechnungen der OÖGKK zeigen, dass das Betreuungsmodell mit zwei im
Haushalt angestellten Betreuungskräften nicht teurer kommt als eine
vergleichbare Versorgung durch selbstständige Betreuungskräfte.
Service der OÖGKK
Der Fokus der Beratung und Hilfe durch die OÖGKK liegt auf den
Betreuungskräften, die im Dienstverhältnis beschäftigt werden. Die
OÖGKK kümmert sich um alle Fragen, von der korrekten Anmeldung über
die Beitragsabrechnung bis zu Fragen der Lohnsteuer.
Mit einem Maßnahmenpaket zur "24-Stunden-Betreuung" informiert die
OÖGKK oberösterreichweit aus erster Hand zu diesem Thema.
Versichertennah, kompetent und lösungsorientiert - auch
maßgeschneidert auf Einzelfälle. Geboten wird eine
"Rund-um-Betreuung". Neben der Beratung und Hilfe in
Versicherungsfragen erhalten die Versicherten auch Angebote wie
Netzwerk Hilfe und ANNA, Unterstützungen bei Fragen zu Heilbehelfen,
Hilfsmitteln und Anträgen auf Pflegegeld und vieles mehr. Die OÖGKK
und ihre Kundenservicestellen sind nah an jenen Menschen, die die
"24-Stunden-Betreuung" betrifft und stehen mit kompetenter Beratung
zur Verfügung.
Information, Service und Beratung
Personen oder Familien die Bedarf an 24-Stunden-Betreuung haben,
oder sich auch nur grundsätzlich informieren wollen, können das
täglich zu den regulären Kundenservicezeiten der OÖGKK tun. Eine
kurzfristige Terminvereinbarung wird empfohlen, damit auch
ausreichend Zeit für die Beratung reserviert ist.
In Linz erhalten Sie telefonische Auskünfte durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsservices unter
Telefon 05 78 07 Durchwahl 50 43 10. Für persönliche Anfragen steht
Frau Andrea Zauner telefonisch unter Telefon 05 78 07 Durchwahl 10 43
23, gerne zur Verfügung.
In den Bezirken bieten 21 Kundenservicestellen Information,
Service und Beratung.
Braunau Jahnstraße 1 05 78 07 - 39 39 00 Mattighofen Brauereistraße 8a 05 78 07 - 26 39 00 Eferding Stadtplatz 31 05 78 07 - 14 39 00 Freistadt Hessenplatz 13 05 78 07 - 16 39 00 Gmunden Franz-Keim-Straße 1 05 78 07 - 17 39 00 Bad Ischl Bahnhofstraße 12 05 78 07 - 38 39 00 Grieskirchen Lobmeyrstraße 1 05 78 07 - 18 39 00 Kirchdorf Steiermärkerstraße 30 05 78 07 - 19 39 00 Perg Gartenstraße 14 05 78 07 - 27 39 00 Pregarten Tragweinerstraße 29 05 78 07 - 28 39 00 Ried/Innkreis Marktplatz 3 05 78 07 - 29 39 00 Rohrbach Stadtplatz 16 05 78 07 - 30 39 00 Schärding Max-Hirschenauer-Straße 18 05 78 07 - 31 39 00 Steyr Sepp-Stöger-Straße 11 05 78 07 - 32 39 00 Bad Hall Kirchenstraße 11 05 78 07 - 11 39 00 Traun Kremstalstraße 20 05 78 07 - 35 39 00 Enns Linzer Straße 21 05 78 07 - 15 39 00 Linz-Urfahr Hauptplatz 16 - 18 05 78 07 - 24 39 00 Vöcklabruck Ferdinand-Öttl-Straße 15 05 78 07 - 36 39 00 Wels Hans-Sachs-Straße 4 05 78 07 - 37 39 00 Lambach Salzburger Straße 16 05 78 07 - 20 39 00
Alle Informationen finden Sie auch auf der Homepage der OÖGKK
unter www.ooegkk.at im Menüpunkt AKTUELLES und weiter unter
"24-Std-Betreuung-daheim".
Rückfragehinweis:
OÖ Gebietskrankenkasse
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Harald Schmadlbauer
Tel.: 05 78 07 - 10 22 01
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