• 25.06.2008, 10:51:29
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Veröffentlichung der Agrarförderungen: Lebensmittelindustrie tritt gegen Halbwissen und Polemik auf

Ausfuhrerstattungen gleichen Differenz zwischen höherem EU-Preis und niedrigerem Weltmarktpreis aus

Wien (PWK490) - Seit Veröffentlichung der EU-Agrarzahlungen in der
Transparenzdatenbank wurden bzw. werden in vielen Medienberichten die
Exporteure von Lebensmitteln und Getränken als "Top-Profiteure" von
EU-Agrarförderungen in ein schiefes Licht gerückt und da und dort
auch an den Pranger gestellt. Von "Förderungsabsahnern" und
"Subventionskaisern" ist die Rede. Einzelne Regionalpolitiker und
Medienvertreter sehen sich angesichts des Ungleichgewichts der
veröffentlichten "Fördergeldhöhen" veranlasst, ohne ausreichendes
Hintergrundwissen zu Bedeutung und Notwendigkeit von "Agrargelder"
für die in der Transparenzdatenbank genannten "Großempfänger"
Stellung zu nehmen. Von Sachlichkeit und Fairness kann dabei leider
meist keine Rede sein.

Der Fachverband der Lebensmittelindustrie sieht sich daher im
Interesse aller davon betroffenen Industrieunternehmen verpflichtet,
die Wirkungsweise und den damit verbundenen Nutzen dieser
"Agrargelder" für die österreichische Landwirtschaft einerseits und
die österreichischen Exporteure von Lebensmitteln und Getränken
andererseits zu erläutern.

Bei den in der Transparenzdatenbank veröffentlichten Zahlungen an
Industriebetriebe handelt es sich um sogenannte
"Ausfuhrerstattungen". Sie können beim Export bestimmter Lebensmittel
und Getränke in Länder außerhalb der Europäischen Union bei der
österreichischen Zollverwaltung beantragt werden. Die Höhe der
Ausfuhrerstattung gleicht die Differenz zwischen dem höheren EU-Preis
und dem niedrigeren Weltmarktpreis bestimmter landwirtschaftlicher
Vorprodukte (Zucker, Mehl, Milch, Fleisch, ..) aus. Die Höhe der
Erstattungen variiert und kann auch von der Exportdestination
(Bestimmungsland der Exporterzeugnisse) abhängen. Für die
Landwirtschaft bedeutet das, dass sie auf Grund von
EU-Marktregelungen die gegenüber dem Weltmarkt höheren
EU-Rohwarenpreise direkt erhält. "Die Lebensmittelindustrie hingegen
muss sich bei Exporten in Drittstaaten diese Differenz zum
Weltmarktpreis im Rahmen eines komplizierten und aufwändigen
Zollverfahrens hart erarbeiten", stellt der Fachverband der
Lebensmittelindustrie klar.

Bei Ausfuhrerstattungen handelt es sich daher um einen reinen
"Nachteilsausgleich" und nicht um eine "Agrarförderung" bzw.
"Agrarsubvention" im klassischen Stil. Viele erstattungsfähige
Rohwaren sind eben in der EU deutlich teurer als auf dem Weltmarkt.
"Die Ausfuhrerstattung stellt daher für unsere österreichischen
Unternehmen beim Export ihrer Erzeugnisse in die EU-Drittstaaten
keinen Vorteil dar. Erst sie verschafft ihnen Chancengleichheit am
Weltmarkt mit jenen EU-Mitbewerbern, die dieses System ebenfalls zu
nutzen wissen, und vor allem mit drittländischen Mitbewerbern" wird
im Fachverband der Lebensmittelindustrie betont.

Durch das Ausfuhrerstattungsverfahren werden die EU-Exporteure
faktisch verpflichtet, die teureren EU-Rohwaren beim Export in
EU-Drittstaaten zu verwenden. Die Möglichkeit, sich Rohwaren zum
Weltmarktpreis auf Drittlandsmärkten zu beschaffen, was den Verzicht
auf die Ausfuhrerstattung ermöglichen würde, gibt es für
Industrieunternehmen noch nicht!

Das Ausfuhrerstattungsverfahren ist jedenfalls in der praktischen
Abwicklung für die Exporteure sehr aufwändig, umfang- und
risikoreich! Regelmäßig stattfindende Zollkontrollen stellen
zusätzlich sicher, dass Ausfuhrerstattungen nur dann ausbezahlt
werden, wenn alle Ausfuhrdokumente und Exportnachweise vorliegen.

Da WTO-bedingt das Auslaufen der EU-Ausfuhrerstattungen
unmittelbar bevorsteht, werden die exportierenden Betriebe der
Lebensmittelindustrie in nächster Zeit immer mehr aus der
Transparenzdatenbank verschwinden. Für in Lebensmitteln eingesetzte
Milch und Milcherzeugnisse sowie Getreide und Getreideerzeugnisse
gibt es bereits derzeit KEINE Ausfuhrerstattung mehr, da sich
EU-Preis und Weltmarktpreis ziemlich die Waage halten. "Die
agrarischen Rohwaren werden bei weiterhin bestehenden
Preisdifferenzen zwischen EU- und Weltmarkt - zum Leidwesen der
europäischen Landwirtschaft - künftig wohl anderweitig organisiert
werden müssen", heißt es aus dem Fachverband der
Lebensmittelindustrie.

Sehr stolz ist man im Fachverband der Lebensmittelindustrie auf die
Art und Weise, wie das Ausfuhrerstattungsverfahren in Österreich
umgesetzt werden konnte. Gemeinsam mit den österreichischen
Behördenvertretern ist es rechtzeitig gelungen, für unsere Exporteure
von Agrarwaren, Lebensmitteln und Getränken wettbewerbsfähige
Rahmenbedingungen bei Exporten in Drittstaaten der EU zu
gewährleisten. Diese nationalen Aktivitäten seit dem Jahr 1995
erhöhten die Flexibilität dieses Ausfuhrverfahrens und trugen dadurch
zur Standortsicherung vieler Betriebe in Österreich bei. Die
Steigerung der Exportquote der österreichischen Lebensmittelindustrie
von 16 % im Jahr 1995 auf über 60 % im Jahr 2007 unterstreicht
eindrucksvoll den Erfolg der österreichischen Bemühungen um Schaffung
fairer Rahmenbedingungen für die Exporteure von österreichischen
Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln und Getränken im Rahmen des
Ausfuhrerstattungsverfahrens. Erst dank dieses Verfahrens konnten
sich viele österreichische Unternehmen auf den internationalen
Märkten positionieren. "Die Landwirtschaft als Vorlieferant, die
Unternehmen als "Wertschöpfer" der Erzeugnisse sowie die damit
verbundene Absicherung vieler Arbeitsplätze in Landwirtschaft und
Industrie haben im Rahmen dieses EU-weit angewendeten Ausfuhrsystems
zur Sicherung des Produktions- und Exportstandortes Österreich
beigetragen" heißt es abschließend aus dem Fachverband der
Lebensmittelindustrie. (us)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband der Lebensmittelindustrie
   Dr. Michael Blass
   Tel.: (++43) 01 7122121-33
   Fax: (++43) 01 7122121-35
   mailto:[email protected]
   
   Josef Domschitz
   Tel.: (++43) 01 7122121-16
   mobil: 0664/6384991
   mailto:[email protected]
   http://www.dielebensmittel.at

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