Wien (OTS) - Die Novelle geht von der Annahme aus, daß sich die Ziele, Grundsätze und Aufgaben des Universitätsgesetzes 2002 bewährt haben. Eine Reform des Gesetzes, die den Erfahrungen und Erfordernissen der Universitäten gerecht wird, ist vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten. Der vorliegende Vorschlag negiert die durch das ÖVP/FPÖ-Gesetz an den Universitäten verursachten Probleme weitgehend. Das Fehlen arbeitsrechtlicher Mindesstandards für eine große Gruppe der Universitätsbediensteten bleibt bestehen. Die Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeit der Organe laufen auf eine weitere Entdemokratisierung der Universitäten hinaus.
Die UGÖD lehnt die Einführung neuer Zugangsbeschränkungen und die vorgeschlagenen Änderungen der Zuständigkeit der Organe mit Nachdruck ab.
Von ÖVP-Anliegen abgesehen, findet sich nicht einmal das Regierungsprogramm in der Novelle wieder. Das heisst, die angestrebte "Weiterentwicklung der Mitbestimmung", Sitz und Stimme für die Betriebsräte im Universitätsrat und die Schaffung einer neuen einheitlichen Gruppe von Universitätslehrer/innen blieben in der Version von BM Hahn unberücksichtigt.
Die UGÖD fordert weiterhin eine grundlegende Reform des UG 2002, die den wahren Bedürfnissen der Universitäten entspricht und ihnen erlaubt, ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und Verantwortung gerecht zu werden.
Rückfragehinweis: Unabnängige GewerkschafterInnen in der GöD Dieter Kaltenbeck, Tel: 0664/370 93 93 Internet: www.ugoed.at
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