- 17.06.2008, 10:14:15
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uniko zu UG-Novelle: Universitätsautonomie nicht gefährden
Wien (OTS) - Viel Schatten neben einigem Licht bringt aus Sicht
der Rektoren/in die geplante Novelle zum Universitätsgesetz (UG):
Neben positiven Reformen finden sich auch alarmierende Tendenzen.
Dies zeigt eine Diskussion des Gesetzentwurfs in der
Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) gestern, Montag
in Leoben.
Rückbau der Autonomie
Einige wichtige Punkte des jüngst von Minister Hahn präsentierten
Begutachtungsentwurfs stellen die Zielsetzung einer Weiterentwicklung
der Universitätsreform und einer Stärkung der Autonomie der
Universitäten - wie im Regierungsprogramm postuliert - in Frage. Der
Entwurf enthält nämlich Tendenzen zu einem Rückbau der Autonomie.
Dies zeigt sich sowohl in einer Verschiebung der Balance innerhalb
der Leitungsorgane (z. B. Dominanz des Universitätsrats über den
Senat bei der Rektorswahl) als auch in einer Umgestaltung der
finanziellen Steuerungselemente.
Eine Verfünffachung der Budgetreserve des Ministers, die nicht
durch Leistungsvereinbarungen und Formelbudget zu vergeben ist, nimmt
den Universitäten jeglichen Spielraum für Schwerpunktsetzungen. Das
Steuerungsinstrument der Leistungsvereinbarung läuft unter dieser
Randbedingung ins Leere. Stattdessen ist zu befürchten, dass die
jährlichen "Gestaltungsvereinbarungen" einen Rückfall in eine
ministerielle Detailsteuerung der Universitäten bringen könnten. Die
Fortschritte durch die Universitätsreform 2002, die große
internationale Anerkennung gefunden hat, würden dadurch massiv
gefährdet.
Einige andere Punkte unterstreichen dieses Bild: Im Fall
unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen Universität und
Ministerium werden die Leitungsorgane der Universitäten durch die
Drohung einer Abberufung unter Druck gesetzt, statt die Rechtslage
vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zu klären. Die
Möglichkeit zur Einsetzung von "Universitätskuratoren/innen" könnte
aufgrund der im Entwurf nur vage formulierten Voraussetzungen, wann
von diesem Instrument Gebrauch gemacht werden kann, ebenfalls dazu
benutzt werden, "unliebsame" Universitätsleitungen aus dem Amt zu
drängen. Schließlich soll das Ministerium nach dem Entwurf die
Rechtsaufsicht über sein politisches Gegenüber auf Seiten der
autonomen Universitäten, nämlich die Universitätenkonferenz,
erlangen.
Politisierung der Universitäten
Auf mehreren Ebenen droht zudem eine massive
(Partei-)Politisierung der Universitäten: Die Bestellung von
Mitgliedern des Universitätsrats und des Wissenschaftsrats soll
nunmehr durch den Bundesminister statt durch die gesamte
Bundesregierung erfolgen. Politiker/innen sollen sofort mit ihrem
Ausscheiden aus der politischen Funktion in die Universitätsräte
wählbar sein (derzeit gilt eine Sperrfrist von 4 Jahren). Schließlich
erhalten die extern besetzten Universitätsräte bei der Rektorswahl
durch die Möglichkeit einer "Ersatzvornahme" hinsichtlich des
Wahlvorschlags ein - verfassungsrechtlich bedenkliches - Übergewicht
gegenüber den Senaten.
Tatsächliche Weiterentwicklung
Bei einer Reihe anderer Punkte bringt der Begutachtungsentwurf
tatsächlich die angestrebte Weiterentwicklung:
Kompetenzüberschneidungen zwischen Senat und Rektorat im Bereich des
Studienangebots werden in sinnvoller Weise bereinigt. Das neue
Studienrecht bringt endlich die Option, Lehramtsstudien in der
Bologna-Struktur (Bachelor-Master) anzubieten und macht eine
Flexibilisierung der Studiendauer im Bachelor-Studium möglich.
Die nunmehr vorgesehene Definition qualitativer
Zugangsvoraussetzungen im Master- und Doktoratsbereich durch die
Universitäten ist im internationalen Kontext unerlässlich und im
Sinne einer entsprechend rechtzeitigen Orientierung der Studierenden
dringend geboten. Sinnvoll erscheint auch der Ausbau des
vereinfachten Berufungsverfahrens, der eine Verbesserung der
Karrierechancen des "Mittelbaus" bringen wird.
Die Universitätenkonferenz kann dem Entwurf insgesamt nur dann
ihre Zustimmung erteilen, wenn die die Autonomie gefährdenden
Tendenzen beseitigt werden. Sie fordert den Minister auf, in
Gespräche über den Entwurf einzutreten, um eine positive
Gesamtentwicklung sicher zu stellen.
Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt
Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz
Rückfragehinweis:
Manfred Kadi Referent für Öffentlichkeitsarbeit Österreichische Universitätenkonferenz Tel.: 01/ 310 56 56 - 24 Fax: 01/ 310 56 56 - 22 mailto:[email protected]
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