• 11.06.2008, 11:18:52
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Grüne NÖ/Krismer: Während die Steirer ein Anti-Gestank-Gesetz haben gibt es in NÖ keine Klarheit

ÖVP-NÖ schläft auf der Regierungsbank

St.Pölten (OTS) - Mit Neid schielen die NiederösterreicherInnen in
die Steiermark, weil es dort Klarheit in Sachen Geruchsbelästigung
bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung gibt. "In
Niederösterreich hatte die Landesregierung jetzt ein Jahr Zeit, um
eine Verordnung zu erlassen. Offensichtlich ist der ÖVP sowohl die
wirtschaftliche Sicherheit der BäuerInnen als auch das Leid von
AnrainerInnen solcher Massentierhaltungen egal. Statt der
versprochenen Klarheit der ÖVP gibt es hier nur gesetzliche
Nebelschwaden", so die Grüne Landwirtschaftsprecherin LAbg. Helga
Krismer. Krismer hält diese Versäumnisse für einen Schlag ins Gesicht
des Landtages. Nach § 16 (7) des NÖ Raumordnungsgesetzes hat die
Landesregierung seit Juni 2007 durch Verordnung jene Geruchszahl
festzulegen, bis zu der bei Tierhaltungsbetrieben im
Bauland-Agrargebiet allfällige Belästigungen nicht als örtlich
unzumutbar im Sinne des § 48 Abs. 1 Z. 2 der NÖ Bauordnung 1996,
LGBl. 8200 - 13, anzusehen sind. Dabei ist auf die Art und Anzahl der
gehaltenen Tiere sowie auf die landtechnische Ausgestaltung
(Entmistung, Lüftung, Fütterung) Bedacht zu nehmen. Soweit der
Gesetzestext. "Jetzt sollten alle auch in Niederösterreich Farbe
bekennen", geht Krismer in die Offensive. "Auch wenn ich das Modell
der Geruchszahlen angesichts moderner Ausbreitungsmodelle für nicht
das Beste erachte, halte ich den deutschen Ansatz mit einer
Geruchszahl von 30 für umsetzbar. Eine Unterscheidung zwischen alten
und neuen Anlagen ist ebenso notwendig, wie eine ausreichende
Förderkulisse für die Stalltechnik wie Filteranlagen", so Krismer.
Eine Geruchzahl von 30 entspricht 50 Großvieheinheiten oder 385
Mastschweine. In der Steiermark wurde eine Geruchzahl von 20
beschlossen. Fakt ist, dass bei Vorbelastungen die Einhaltung des
Immissionsschutzgesetz-Luft eine Herausforderung ist. Immerhin macht
ein zwangsbelüfteter Stall mit 550 Mastschweinen (= Geruchzahl 44)
eine Zusatzbelastung von 477 kg inhalierbarem Feinstaub pro Jahr aus,
ganz abgesehen von der Gestanksproblematik. "Ich fordere Landesrat
Plank auf, einen Vorschlag zu machen. Immerhin ist er nicht nur für
die Landwirtschaft, sondern auch für Umweltangelegenheiten
zuständig", so Krismer abschließend.

Rückfragehinweis:
Presse-Grüner Klub im NÖ Landtag, Tel: 02742/9005/16704, http://noe.gruene.at

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